Freiwilliger Direktabzug der Einkommenssteuer vom Lohn

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In einer parlamentarischen Initiative verlangte Emmanuel Amoos (sp, VS) die Schaffung einer Möglichkeit für einen freiwilligen direkten Abzug der Einkommenssteuer vom Lohn. Steuerrückstände hätten grosse negative Auswirkungen auf Gemeinden, Kantone und Bund sowie auf die Steuerschuldnerinnen und -schuldner. Folglich solle ein Opt-out-Verfahren geschaffen werden, bei dem die Arbeitgebenden zukünftig die Einkommenssteuern direkt von den Löhnen abziehen müssten, ausser die Arbeitnehmenden sprächen sich ausdrücklich dagegen aus. Der zusätzliche Aufwand solle den Arbeitgebenden entschädigt werden.
Mit 15 zu 10 Stimmen beantragte die WAK-NR, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit erachtete den Vorschlag als nicht wirkungsvoll und lehnte die Zusatzbelastung für die Arbeitgebenden und den Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Kantone ab. Eine Minderheit Badran (sp, ZH) befürwortete den Vorstoss und ergänzte die Argumente des Initianten um den Hinweis, dass die Arbeitgebenden bereits heute für ausländische Mitarbeitende Quellenabzüge vornehmen würden, das Verfahren also bereits kennen würden. In der Frühjahrssession 2023 sprach sich der Nationalrat mit 96 zu 88 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) für Folgegeben aus, wobei die ablehnenden Stimmen von Mehrheiten der SVP-, der FDP- und der Mitte-Fraktion stammten.

In der Frühjahrssession 2024 widmete sich der Ständerat im Vorprüfungsverfahren als Zweitrat einer parlamentarischen Initiative, die einen freiwilligen Direktabzug der Einkommenssteuer vom Lohn, respektive die Einführung einer freiwilligen Quellenbesteuerung, forderte. Wie zuvor ihre Schwesterkommission hatte auch die WAK-SR beantragt (mit 10 zu 3 Stimmen), der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit argumentierte, dass eine solche Änderung zu unverhältnismässigem Mehraufwand bei Arbeitgebenden und Steuerverwaltungen führen würde. Bereits heute bestünde die Möglichkeit einer freiwilligen Steuervorauszahlung mittels Dauerauftrags bei der Bank, weshalb es nicht einen zusätzlichen Kanal über den Arbeitgebenden brauche. Zur Schuldenbekämpfung sei diese freiwillige Massnahme zudem ohnehin nicht wirksam, da wohl vor allem Leute ohne finanzielle Schwierigkeiten den Direktabzug wählen würden. Und auch wenn Leute mit finanziellen Schwierigkeiten den Direktabzug präferieren würden, hätten sie dadurch nicht weniger Schulden, sondern nur die Steuerschulden früher bezahlt; das Geld würde somit bei anderen Gläubigern fehlen. Zudem hätten die Kantone bereits heute die Möglichkeit, die Steuern bei Personen mit finanziellen Problemen zu erlassen. Folglich führe das Instrument zu Mehraufwand, hätte aber kaum ersichtlichen Nutzen. Eine Minderheit Sommaruga (sp, GE) forderte, der Initiative Folge zu geben. Fast 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung habe Steuerrückstände, womit Steuerschulden die häufigste Ursache für Zahlungsrückstände darstellen würden. Die dadurch verursachten Zwangsvollstreckungen würden enorme Kosten und Aufwand auf kantonaler Verwaltungsebene verursachen. Zudem sei dieses sogenannte System der Quellensteuer durch ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz vielen Arbeitgebenden bereits bekannt, es liesse sich somit gut in die bestehende Gesetzgebung integrieren. Ausserdem hätte eine Mehrheit der OECD-Länder bereits ohne Probleme ein solches Quellensteuersystem eingeführt. Entgegen dem Nationalrat folgte der Ständerat seiner WAK-SR und gab der parlamentarischen Initiative mit 24 zu 13 Stimmen (bei 1 Enthaltung) keine Folge, womit das Geschäft erledigt war.