Klärung und Stärkung der Aufsichtsinstrumente und Interventionsmöglichkeiten des Bundes im Bereich des Grundwasserschutzes (Mo. 22.3874)

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Die Klärung und Stärkung der Aufsichtsinstrumente und Interventionsmöglichkeiten des Bundes im Bereich des Grundwasserschutzes standen im Zentrum einer Motion der GPK-NR, welche diese im Rahmen ihrer Arbeiten zum Bericht «Grundwasserschutz in der Schweiz» formuliert hatte. Die vorliegende Motion gesellte sich zu einer Motion für verbindliche Fristen für den Vollzug im planerischen Grundwasserschutz sowie zu einem Postulat zur Stärkung des Gewässerschutzes in der Landwirtschaft.
Die Motion verlangte vom Bundesrat, dass das geltende Gewässerschutzrecht um Aufsichts- und Interventionsmöglichkeiten erweitert wird, damit der Bund den Vollzug der Massnahmen im planerischen Grundwasserschutz stärken könne. Dazu schlug die GPK-NR eine Präzisierung der Berichterstattungspflicht beim Vollzug durch die Kantone gegenüber dem Bund, Sanktionsmöglichkeiten bei Vollzugsdefiziten durch die Kantone sowie die Einführung der gezielten finanziellen Förderung des kantonalen Vollzugs vor. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, lehnte indes die Forderung nach der finanziellen Unterstützung des Vollzugs durch die Kantone ab.

Dossier: Grundwasserschutz in der Schweiz

In der Wintersession 2022 befasste sich der Nationalrat mit der Motion «Klärung und Stärkung der Aufsichtsinstrumente und Interventionsmöglichkeiten des Bundes im Bereich des Grundwasserschutzes» der GPK-NR zusammen mit zwei weiteren Vorstössen der Kommission zum Thema Grundwasserschutz (Mo. 22.3873; Po. 22.3875). Kommissionssprecher Thomas de Courten (svp, BL) wies darauf hin, dass das Bundesrecht bezüglich der Ausscheidung von Grundwasserschutzgebieten bislang durch die Kantone nur ungenügend umgesetzt werde und daher die Qualität des Grundwassers nicht überall gewährleistet sei. Folglich brauche der Bund mehr Möglichkeiten, den Vollzug zu kontrollieren und die Kantone zu unterstützen. Umweltministerin Sommaruga rekapitulierte die Stellungnahme des Bundesrates und betonte dabei, dass der Bundesrat bereit sei, diejenigen Punkte der Motion anzunehmen, welche die Kontrolle des Vollzugs stärken wollen. Es sei hingegen nicht sinnvoll, dass der Bund finanziell einspringe, wenn die Kantone ihre Vollzugsaufgaben nicht wahrnähmen, und diejenigen Kantone, die ihre Aufgaben erledigten, leer ausgingen. Entsprechend empfahl sie den zweiten Punkt der Motion zur Ablehnung. Die grosse Kammer sah dies jedoch anders und nahm den Vorstoss in Gänze an. Für Annahme des zweiten Punktes stimmten 135 Mitglieder des Rates, 50 sprachen sich dagegen aus und 4 enthielten sich der Stimme. Die anderen beiden Bestimmungen wurden stillschweigend angenommen.

Dossier: Grundwasserschutz in der Schweiz

Der Ständerat beugte sich in der Sommersession 2025 über zwei Motionen der GPK-NR, darunter diejenige zur «Klärung und Stärkung der Aufsichtsinstrumente und Interventionsmöglichkeiten des Bundes im Bereich des Grundwasserschutzes». Benedikt Würth (mitte, SG) erläuterte dem Plenum, warum die vorberatende UREK-SR die Motion ablehnte. Die Kommission sei sich bewusst, dass ernst zu nehmende Defizite beim Vollzug des planerischen Grundwasserschutzes bestünden. Diese seien auf komplexe Verfahren, gestiegene Nutzungsansprüche sowie auf Nutzungskonflikte zurückzuführen und könnten nicht einfach mit der vorliegenden Forderung nach zusätzlichen Interventions- und Aufsichtsinstrumenten behoben werden. Wie der Bundesrat finde es auch die Kommission zudem nicht sinnvoll, diejenigen Kantone, die ihre Vollzugsaufgaben erledigt haben, quasi zu bestrafen. Da zu dieser Motion kein Minderheitsantrag auf Annahme vorlag – im Gegensatz zur gleichzeitig behandelten zweiten Motion der GPK-NR (Mo. 22.3873) – und Umweltminister Albert Rösti auf eine Abstimmung verzichtete, lehnte der Ständerat die Motion stillschweigend ab.

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