Voranschlag 1991 (BRG 90.046)

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Der vom Bundesrat präsentierte Voranschlag 1991 sah gegenüber dem Vorjahr ein Ausgabenwachstum von 6,6% auf CHF 33.123 Mrd. vor, dem ein Einnahmenwachstum von 6,2% auf CHF 33.696 Mrd. gegenüberstand. In der Finanzrechnung 1991 wäre damit ein Einnahmenüberschuss von CHF 573 Mio entstanden, in der Erfolgsrechnung hingegen ergäbe sich ein Aufwandüberschuss von CHF 172 Mio. (Im Berichtsjahr kam erstmals die verbesserte Rechnungsdarstellung zum Zug). Obwohl die Departemente bei ihren Ausgabeplänen substantielle Kürzungen von insgesamt CHF 1.3 Mrd. vornahmen, konnte die Forderung einer im Vorjahr vom Nationalrat und im Berichtsjahr auch vom Ständerat überwiesenen Motion, das Ausgabenwachstum im Budget 1991 auf das Wachstum des Bruttoinlandprodukts (nominal ca. 6%, real 2%) zu beschränken, nicht erfüllt werden. Ausserdem waren im Budget weder die bereits beschlossenen Teuerungszulagen auf den AHV- und IV-Renten noch die Lohnverbesserungen beim Bundespersonal ab Mitte 1991 enthalten. Bei deren Berücksichtigung steigt das budgetierte Ausgabenwachstum um 7,4% resp. 7,8% und der Einnahmenüberschuss reduziert sich auf 300 bzw. CHF 212 Mio. Mögliche Unterstützungsbeiträge der Schweiz an die internationalen Hilfeleistungen in der Golfregion sind im Budget ebenfalls unberücksichtigt geblieben.

Die Finanzkommission des Nationalrats hatte anfänglich auf einer weiteren Reduktion des Budgets beharrt, um die Vorgabe der erwähnten Sparmotion einzuhalten. Sie musste jedoch nach eingehender Prüfung feststellen, wie schwierig es war, weitere Kürzungen vorzunehmen und schwenkte auf die bundesrätliche Vorlage ein. Die ständerätliche Finanzkommission beantragte ebenfalls keine Budgetreduktion, sondern schlug im Gegenteil sogar verschiedene Erhöhungen vor.

Bereits vor der Budgetdebatte hatte eine knappe Mehrheit (71:72) des Nationalrats eine Motion der Finanzkommissionen beider Räte abgelehnt, welche eine Konkretisierung der Sparmotion Vorjahres verlangte: Der Bundesrat hätte damit beauftragt werden sollen, dem Parlament bis spätestens 1992 Anderungen oder Streichungen von Bundeserlassen (Gesetze, Bundesbeschlüsse usw.) zu beantragen, die für die Budgets 1992/93 das Wachstum der Ausgaben des Bundes in Übereinstimmung mit dem Wirtschaftswachstum bringen würden. (Der SR hatte diese Motion mit klarem Mehr überwiesen) Unmittelbar nach seiner nicht gerade von Spardisziplin geprägten Budgetdebatte behandelte der Nationalrat eine Neuauflage der im Vorjahr überwiesenen Sparmotion, welche verlangt, dass das Ausgabenwachstum des Bundes mit dem Wirtschaftswachstum in Einklang zu bringen ist. Diesmal dominierten die Zweifel an der praktischen Realisierbarkeit der Forderung. Die Fronten verliefen gleich wie bei der Motion vor der Budgetdebatte: Die geschlossene SP-Fraktion, unterstützt von relativ starken Minderheiten der FDP und der CVP sorgten für eine knappe Ablehnung (84:87). Im übrigen überwies der Nationalrat ein Postulat seiner Finanzkommission, welches den Bundesrat einlädt, künftig seine Botschaft über den Voranschlag der Eidgenossenschaft den Finanzkommissionen spätestens Mitte September vorzulegen.

Afin d'éliminer cette divergence, le Conseil des Etats, ainsi que le suggéra sa commission, se prononça en faveur d'une somme de 1,34 milliards, soit 150 millions de plus que ce que le gouvernement avait budgetisé. En fin de compte, le Conseil national se rangea, contre l'avis de sa commission, à cette proposition de compromis.

Bei der Debatte im Nationalrat zeigte sich, dass die bürgerlichen Bundesratsparteien, aus deren Reihen die im Vorjahr überwiesene Sparmotion gekommen war, sich mit der Budgetdisziplin äusserst schwer taten. So verlangten ihre Fraktionssprecher Mehrausgaben im Landwirtschaftsbereich; die Freisinnigen, unterstützt von den Liberalen, wünschten ausserdem zusätzliche Mittel für den Strassenbau. Einzig die Grünen hielten am Text der Sparmotion fest und forderten ein Budget, das sich an den wirtschaftlichen Eckdaten orientiert; ihr Rückweisungsantrag blieb aber erfolglos. In der Detailberatung erhöhte der Nationalrat die Mittel für die Parlamentsdienste und für EDV-Material bei der Bundeskanzlei sowie für die Investitionshilfe im Berggebiet, Kürzungsanträge von SP und GPS bei den Militärausgaben lehnte er jedoch ab. Auch im Bereich der Landwirtschaft beschloss die Volkskammer gegen den Widerstand von Bundesrat und Kommissionsmehrheit bei mehreren Posten das Budget aufzustokken. Im Bereich des Strassenbaus setzten sich namentlich Vertreter des Freisinns und der Westschweiz für massive Budgeterhöhungen (CHF 210 Mio. beim National- und CHF 84 Mio. beim Hauptstrassenbau) ein. Der Rat lehnte die Aufstockung der Nationalstrassenmittel knapp ab, bewilligte jedoch die zusätzlichen Mittel für den Hauptstrassenbau.

Im Ständerat ging es im gleichen Stil weiter. Die Vertreter der Kantone übernahmen nicht nur sämtliche Aufstockungsbeschlüsse der Volkskammer, sondern bewilligten auch noch beim Nationalstrassenbau zusätzliche CHF 210 Mio, welche in der Differenzbereinigung dann auf CHF 150 Mio. reduziert wurden.

Dans le cadre des discussions parlementaires sur le budget 1991 de la Confédération, les deux Chambres adoptèrent celui militaire présenté par le gouvernement. Au Conseil national, toutes les propositions de la gauche visant à le réduire ou à le geler furent rejetées. Constatant qu'il s'accroissait de 1,8% et sachant qu'un blocage des dépenses militaires est d'ores et déjà prévu par l'administration dans le plan financier 1992-1994 (ce qui signifie, en termes réels, un recul de CHF 2.1 milliards des dépenses dans ce domaine), la majorité de la chambre basse ne tint pas compte des arguments invoqués par les opposants au budget tels que la modification de la situation internationale ou les problèmes internes relatifs aux révélations de la CEP II. La seule proposition socialiste ayant trouvé grâce aux yeux des deux Chambres fut celle du député Lanz (ps, LU) demandant la suppression, dès 1991, de la convocation des troupes du Landsturm, d'ailleurs prévue par Armée 95. Une telle décision répondait à une volonté parlementaire puisque la grande chambre avait auparavant transmis deux postulats des députés Lanz (ps, LU) (Po. 90.730) et Kühne (pdc, SG) (Po. 90.801) allant dans ce sens.

Das von den Räten verabschiedete Budget für 1991 ist damit gegenüber dem Bundesratsvorschlag wesentlich verschlechtert worden. Es sieht einen Einnahmenüberschuss in der Finanzrechnung von CHF 73 Mio und ein Defizit bei der Erfolgsrechnung von CHF 630 Mio vor.

Dem Bundesrat gaben die Kreditnachträge zur Erfüllung seiner Aufgaben Anlass zu ernsthafter Besorgnis; insgesamt musste er dem Parlament Nachtragskredite in der Rekordhöhe von über CHF 2.2 Mrd. zum Budget 1991 beantragen. Diese massive Kreditaufstockung führte dazu, dass aus dem budgetierten Überschuss von CHF 73 Mio. (laut Finanzrechnung) ein Defizit von CHF 2 Mrd. entstand. Eine erste Tranche der Nachtragskredite in der Höhe von 1.1 Mrd. entfiel zu über 80% auf die Bereiche Landwirtschaft, 700-Jahr-Feier, Personalausgaben sowie auf die vom Parlament beschlossene Hilfsaktion zugunsten der von den wirtschaftlichen Boykottmassnahmen der UNO gegenüber dem Irak am stärksten betroffenen Länder.

Eine zweite Tranche von Nachtragskrediten, ebenfalls in der Höhe von über CHF 1.1 Mrd., wurde wiederum an erster Stelle durch die Landwirtschaft beansprucht, aber auch die Bereiche Zinslast der steigenden Schulden, Asyl- und Sozialversicherungswesen, Exportrisikogarantie und Gewässerschutz erforderten zusätzliche Mittel. Das Parlament bewilligte auch diesen Nachtragskredit und nahm auf Antrag der Nationalratskommission lediglich im Bereich des Asylwesens eine Kürzung um CHF 0.34 Mio. vor.