Im November genehmigte der Bundesrat eine Änderung der Gebührenverordnung zur eidgenössischen Maturität. Mit der Totalrevision steigt die Anmeldegebühr von CHF 120 auf CHF 200. Da die Maturaarbeit ab 2012 mit einer zählenden Note bewertet wird und dadurch der Aufwand für die Prüfungsbehörde steigt, wird eine separate Gebühr von CHF 100 für die Maturaarbeit eingeführt. Für die Ergänzungsprüfung «Passerelle», welche den Berufsmaturanden den Zugang zu universitären Hochschulen erlaubt, wird die Gebühr um CHF 100 auf CHF 500 erhöht.
- Schlagworte
- Datum
- 4. November 2010
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
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- AS, 2010, S. 5787 ff.
- NZZ, 4.11.10.
von Andrea Mosimann
Aktualisiert am 23.02.2025
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