Ständerätin Esther Friedli (svp, SG) reichte im März 2025 eine Motion zum MWST-Sondersatz für Beherbergungsleistungen ein. Konkret soll dieser künftig dauerhaft beibehalten werden. Der derzeitige reduzierte Satz von 3.8 Prozent gilt seit 1996 und wurde vom Parlament bereits sechsmal verlängert – zuletzt bis 2027. Mit der Beibehaltung des Sondersatzes solle langfristige Planungssicherheit für den Schweizer Tourismus geschaffen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche gestärkt werden, so die Motionärin in der Vorstossbegründung. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung. Er argumentierte, dass der Schweizer Tourismus nicht mehr in einer Krise sei, wie dies bei der Einführung des Sondersatzes der Fall gewesen war. Zudem sei die Besteuerung im internationalen Vergleich auch mit dem regulären Satz weiterhin tief. Darüber hinaus würde eine dauerhafte Beibehaltung des Sondersatzes zum Ausfall von bereits im Finanzplan eingestellten Mehreinnahmen im Umfang von geschätzt CHF 270 Mio. führen, so Karin Keller-Sutter im Plenum. Der Ständerat, der zuvor einem Ordnungsantrag Ettlin (mitte, OW) zugestimmt hatte, das Geschäft an die zuständige Kommission zur Vorprüfung zuzuweisen, sah dies jedoch anders und folgte der Empfehlung der Mehrheit seiner WAK-SR. Die Kommission warnte, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Hotellerie auf den Normalsatz letztlich auf die Gäste überwälzt würde, was zu sinkenden Übernachtungszahlen und damit zu wirtschaftlichen Einbussen führen könnte. In der Abstimmung sprach sich der Ständerat mit 37 zu 3 Stimmen (3 Enthaltungen) für die Annahme der Motion aus.