Axer la compensation des émissions de gaz à effet de serre de l'administration fédérale sur l'objectif zéro émission nette (Mo. 21.4596)

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Roland Fischer (glp, LU) verlangte mit einer im Dezember 2021 eingereichten Motion, dass die Treibhausgasemissionen der Bundesverwaltung im Inland kompensiert werden. Einzig die Kompensationen in der Form von Negativemissionstechnologien (NET) sollen im Ausland vorgenommen werden dürfen. Fischer sah in der Inlandkompensation den Vorteil, dass damit tatsächliche CO2-Einsparungen vorgenommen und innovative Verfahren und Prozesse in der Schweiz gefördert würden. Mit den Kompensationen im Ausland verschiebe der Bundesrat die notwendigen Einsparungen lediglich in die Zukunft. Ausserdem solle die Bundesverwaltung als Vorbild agieren.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, obwohl er ebenfalls der Meinung war, dass die Inlandkompensation Vorrang haben sollte. Da die Treibstoffimporteure jedoch bereits verpflichtet seien, einen gewissen Teil der CO2-Kompensationen in der Schweiz vorzunehmen und das Potenzial für zusätzliche Kompensationsprojekte im Inland auch aufgrund von vielen klimapolitischen Massnahmen von Bund und Kantonen beschränkt sei, lehne der Bundesrat die Motion ab.
Der Nationalrat behandelte die Motion in der Herbstsession 2023. Nachdem Motionär Fischer und Umweltminister Rösti die diesbezüglichen Argumente noch einmal vorgebracht hatten, schritt die grosse Kammer zur Abstimmung. Sie nahm die Motion mit 105 zu 79 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an. Die ablehnenden Stimmen stammten vor allem von den geschlossen stimmenden SVP- und FDP.Liberale-Fraktionen.

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2025 als Zweitrat mit einer Motion Fischer (glp, LU) zur Kompensation der Treibhausgasemissionen der Bundesverwaltung. Wie der Sprecher der UREK-SR, Jakob Stark (svp, TG), ausführte, war die Motion in der Kommission auf Ablehnung gestossen (9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Die Kommission erachte die Reduktions- und Kompensationsvorgaben für die Bundesverwaltung im Rahmen des neuen Klimagesetzes bereits als ausreichend ambitioniert, ausserdem würde die Vorgabe, dass alle Kompensationen der Bundesverwaltung im Inland getätigt werden müssen, zu einer Konkurrenzsituation mit der Privatwirtschaft führen. So seien auch Importeure von Benzin und Diesel durch das CO2-Gesetz dazu angehalten, einen gewissen Prozentsatz der Emissionen im Inland zu kompensieren. Im Anschluss wurde die Motion stillschweigend abgelehnt.