In der Herbstsession 2024 beugte sich der Ständerat über ein Postulat Caroni (fdp, AR), welches den Bundesrat aufforderte zu prüfen, inwiefern Einsprachen bei Bauten wieder auf schutzwürdige Interessen der Einreichenden zu beschränken seien. Der Postulant erklärte, dass es bis 2011 Praxis gewesen sei, lediglich Einsprachen über Punkte, bei welchen die Interessen der Einreichenden direkt tangiert wurden, vor dem Bundesgericht geltend zu machen. Heute sei es dagegen gang und gäbe, dass auch Punkte, welche die Interessen der Einsprache erhebenden Partei nicht direkt einschränken, zur Rüge gebracht werden und somit Bauvorhaben verzögern könnten, so Andrea Caroni. Der Bundesrat solle nun präsentieren, inwiefern zu der vergangenen gesetzgeberischen Praxis zurückgekehrt werden könne. Die Landesregierung unterstützte die Forderung Caronis, da sie es als sinnvoll empfand, eine Auslegeordnung in Bezug auf das Beschwerderecht auszuarbeiten. Infolgedessen empfahl er das Postulat zur Annahme. Der Ständerat folgte dieser Empfehlung und hiess das Geschäft stillschweigend gut.