In seiner Stellungnahme vom April 2024 äusserte sich der Bundesrat zustimmend zum Entwurf der parlamentarischen Initiative der WBK-SR, die eine Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende des Jahres 2026 bezweckte, um eine Regelungslücke bis zum Finden einer dauerhaften Anschlusslösung zu schliessen. Seine Stellungnahme begründete der Bundesrat unter anderem mit Verweis auf den Fachkräftemangel und einem damit zusammenhängenden Postulatsbericht aus dem vergangenen Jahr, der eine «günstigere externe Kinderbetreuung» als einen von drei entscheidenden Faktoren für den Entscheid von Müttern, ob sie wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen oder ihr Arbeitspensums erhöhen wollen, eruiert hatte. Auch bestehe erwiesenermassen zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen, so der Bundesrat, wobei er auf eine vom BSV in Auftrag gegebene Evaluation des Impulsprogramms aus dem Jahr 2017 verwies. Nicht zuletzt stützte die Regierung sich auf eine 2022 veröffentlichte Evaluation zu den Finanzhilfen, welche für die meisten Kantone eine positive Wirkung entfaltet hatten, hielt jedoch auch fest: «Mit den neuen Finanzhilfen bleiben regionale Unterschiede bestehen bzw. könnten sich sogar weiter verstärken.» Im Unterschied zum Kommissionsentwurf, der für die Verlängerung der Bundesbeiträge eine Erhöhung des Verpflichtungskredits um CHF 50 Mio. beantragte, wollte der Bundesrat lediglich eine Erhöhung auf CHF 40 Mio. bewilligen. Weitere CHF 10 Mio. könnten aus dem Topf von bereits gesprochenen Mitteln für die Angebotsverbesserung und die Subventionserhöhung beigesteuert werden, da die zu diesem Zweck bewilligten Mittel nicht vollständig benötigt würden, befand die Regierung.
Dossier: Aides financières à l’accueil extrafamilial pour enfants