In der Frühjahrssession 2025 beschäftigte sich der Nationalrat ausführlich mit der Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert». Diese sieht eine Erbschaftssteuer auf hohe Vermögen vor, um den Klimaschutz zu finanzieren. Die Kommissionssprecher Leo Müller (mitte, LU) und Paolo Pamini (area liberale, TI) empfahlen im Namen der WAK-NR mit 17 zu 8 Stimmen die Ablehnung der Initiative und beantragten – wie zuvor auch der Bundesrat –, keinen Gegenentwurf vorzulegen. Es sei von grosser Bedeutung, dass das Parlament die Initiative schnellstmöglich behandle, da sie bereits Schäden verursache. Die Kommissionsmehrheit befürchte, dass die Forderungen der Initiative die Nachfolge von vielen Familienunternehmen erschweren würden. Zudem sei mit Verhaltensänderungen durch Wegzüge und damit verbundenen Steuerverlusten für die öffentliche Hand zu rechnen. Schliesslich verletzte die Initiative die kantonale Steuerhoheit, da einige Kantone bereits in eigener Zuständigkeit eine Erbschaftssteuer erheben. Dem Antrag der Mehrheit, keinen Gegenentwurf zu unterbreiten und folglich auf einen Gegenentwurf nicht einzutreten, stellten sich vier Minderheiten entgegen. Eine Minderheit I Widmer (sp, ZH) forderte ein alternatives Modell: Statt der Erbschaftssteuer sollte das Vermögen jährlich mit einer Vermögenssteuer von 1 Prozent (ab CHF 50 Mio.) besteuert werden. Eine Minderheit II Bendahan (sp, VD) schlug vor, dass Vermögen, das während des Lebens erarbeitet wurde, bei der Übertragung an Erben steuerfrei bleibt. Für Erben in der zweiten Generation, die das Geld ohne Verwendung weitervererben, sollte jedoch eine Steuer auf den Ertragsanteil erhoben werden. Eine Minderheit III Amoos (sp, VS) wollte beim Modell der Initiative bleiben, jedoch den Steuersatz von 50 Prozent auf 25 Prozent für Vermögen über CHF 50 Mio. reduzieren. Minderheit IV Ryser (gp, SG) beantragte, eine «moderate Steuer» von 5 Prozent auf Erbschaften über CHF 5 Mio. zu erheben, um einen Beitrag zur Finanzierung der Klimamassnahmen zu leisten, ohne Vermögen ins Ausland zu vertreiben, so die Minderheitssprecherin.
Es folgte eine mehrstündige intensive Diskussion, wobei die Fraktionen unterschiedliche Positionen einnahmen. Die SP unterstützte die Initiative der eigenen Jungpartei und betonte die Dringlichkeit hoher Investitionen in den Klimaschutz sowie die breite Unterstützung der Erbschaftssteuer in der Bevölkerung, die eine solche als gerecht und sinnvoll erachte. Die Grünen waren sich hingegen uneinig: Ein Teil der Fraktion unterstütze die Initiative angesichts der wachsenden Vermögensungleichheit und sehe die Erbschaftssteuer als Mittel, um eine gerechtere Besteuerung grosser Erbschaften zu ermöglichen, so die Fraktionssprecherin. Ein anderer Teil der Fraktion befürchte jedoch negative wirtschaftliche Folgen, vor allem für grössere Familienunternehmen, sowie eine verstärkte Abwanderung vermögender Personen ins Ausland. Die GLP lehnte die Initiative und alle Gegenvorschläge ab. Sie warnte ebenfalls vor massiven Nachteilen für Familienunternehmen, vor Arbeitsplatzverlusten und einer Schwächung der Wirtschaft. Klimaschutz solle besser durch Anreize und nicht durch Steuererhöhungen erreicht werden, führte der Fraktionssprecher der GLP aus. Die FDP lehnte die Initiative ebenfalls entschieden ab und betrachtete sie als wirtschafts- und zukunftsfeindlich. Sie warnte vor dem Verkauf von Unternehmen an ausländische Investoren, dem Abzug vermögender Steuerzahler und milliardenschweren Steuerausfällen. Stattdessen fordere sie gezielte Innovationen für den Klimaschutz anstelle von Steuererhöhungen. Die Mitte lehne die Erbschaftssteuer-Initiative als eine Form von Klassenkampf ab, so ihr Fraktionssprecher. Die Partei betonte, dass die Besteuerung von Erbschaften Sache der Kantone sei und eine nachträgliche Besteuerung gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstosse. Die SVP schliesslich kritisierte die Initiative als gefährlichen «Bumerang». Sie befürchtete, dass die geplante 50-prozentige Erbschaftssteuer auf Vermögen über CHF 50 Mio. zu einer massiven Abwanderung von Vermögenden führen würde, was Steuerausfälle von bis zu CHF 3.5 Mrd. zur Folge haben könnte. Auch sie kritisierte zudem die vorgesehene rückwirkende Anwendung der Steuer als rechtsstaatlich fragwürdig und forderte eine rasche Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag.
In der Folge trat der Nationalrat auf Antrag der Kommissionsmehrheit mit 128 zu 61 Stimmen nicht auf einen möglichen Gegenvorschlag ein, womit alle vier Minderheitsanträge zur Ausgestaltung eines solchen hinfällig wurden. Für ein Eintreten stimmten die geschlossenen Fraktionen der SP und der Grünen sowie einige Mitglieder der Mitte- und der GLP-Fraktion. Bei der Initiative selbst war eintreten obligatorisch, hier folgte der Nationalrat mit 132 zu 49 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) seiner Kommissionsmehrheit, nahm den Entwurf des Bundesrats an und empfahl die Initiative somit Volk und Ständen zur Ablehnung. Eine Minderheit Wermuth (sp, AG) hatte beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, fand jedoch nur bei der fast geschlossen stimmenden Fraktion der SP sowie 15 Mitglieder der Grünen-Fraktion Unterstützung.