Pour une politique climatique sociale financée de manière juste fiscalement (initiative pour l’avenir)

Sauvegarder en format PDF

Anfang August 2022 prüfte die Bundeskanzlei die von einem Initiativkomitee rund um die Juso eingereichte Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» und erklärte, dass diese den gesetzlichen Vorgaben entspreche. Damit konnte die Unterschriftensammlung gestartet werden. Der Ablauf der Sammelfrist wurde auf den 16. Februar 2024 festgelegt. Die Initiative forderte, dass der Bund auf Erbschaften und Schenkungen, die höher als CHF 50 Mio. ausfallen, eine Steuer von 50 Prozent erhebt. Mit diesem Geld sollen die gesellschaftlich gerecht ausgestaltete Bekämpfung des Klimawandels und der dafür nötige Umbau des Wirtschaftssystems vorangetrieben werden.

Eine Woche vor Ablauf der Sammelfrist im Februar 2024 reichten die Initiantinnen und Initianten rund um die Juso 110'320 Unterschriften für die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» ein. Im März bestätigte die Bundeskanzlei das Zustandekommen der Volksinitiative mit 109'988 gültigen Unterschriften.

Die Initiantinnen und Initianten rechneten pro Jahr mit rund CHF 6 Mrd. Einnahmen aus der Erbschaftssteuer. Diese könnten für einen umfangreichen Ausbau des öffentlichen Verkehrs, zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien sowie zur Umsetzung von Umschulungsprogrammen für Mitarbeitende in klimaschädlichen Branchen genutzt werden, berichtete der Tages-Anzeiger. Nach der «1:12-Initiative», der «Spekulationsstopp-Initiative» und der «99-Prozent-Initiative» sei dies nun die vierte erfolgreich eingereichte Initiative der Juso. Alle bisherigen Initiativen der Juso seien hingegen schliesslich an der Urne abgelehnt worden, berichtete die Aargauer Zeitung. Dass die Juso damit «Robin Hood fürs Klima» spielen wollen, wie die Aargauer Zeitung schrieb, stiess nicht bei allen auf Zustimmung: Während SP und Grüne bereits ihre Unterstützung bekannt gegeben hätten, gebe es von Seiten der FDP und der SVP Widerstand. Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz, bezeichnete die Initiative gegenüber der Aargauer Zeitung als «Frontalangriff auf das Erfolgsmodell Schweiz».

Der Bundesrat nahm im Mai 2024 erstmals Stellung zur Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert». Die Einführung einer solchen Erbschaftssteuer, wie sie die Initiative fordert, könnte dazu führen, dass wohlhabende Personen und betroffene Unternehmen ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, so der Bundesrat. Dadurch würden nicht nur die erwarteten Einnahmen aus der Erbschaftssteuer geringer ausfallen, sondern auch die Einkünfte aus der direkten Einkommenssteuer sinken. Zudem würde eine solche Erbschaftssteuer keine Anreize für umweltfreundlicheres Verhalten setzen, da diese verhaltensunabhängig geschuldet sei. Auch die zweckgebundene Verwendung der Einnahmen für die Klimapolitik sei nicht zielführend, denn die Höhe der Mittel wäre damit an die Höhe der Steuererträge geknüpft und nicht auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Klimapolitik abgestimmt. Aus diesen Gründen empfahl der Bundesrat die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung.

Die Initiative hatte bereits nach ihrer Einreichung einiges an Medienaufsehen erregt. Als Reaktion auf die Stellungnahme durch den Bundesrat widmete die NZZ der Initiative im Mai gleich drei Artikel. Darin kritisierte die Zeitung die Initiative scharf und bezeichnete sie als verfassungsrechtlich bedenklich und wirtschaftlich schädlich. Der hohe Steuersatz verletze Prinzipien wie die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit. Zudem bestünden erhebliche Risiken, dass Wohlhabende durch Wegzug oder Umstrukturierungen ihre Steuerpflicht umgehen könnten. Besonders heikel sei die Rückwirkungsklausel der Initiative, die es ermögliche, bereits erfolgte Vermögensübertragungen nachträglich zu besteuern. Auch der Vorschlag einer Wegzugssteuer stiess auf Ablehnung, da sie einer faktischen Niederlassungspflicht gleichkäme. Im Juli verschafften sich auch verschiedene Wirtschaftsvertretende in zahlreichen Medienbeiträgen Gehör. Prominente Unternehmer wie Peter Spuhler, Inhaber von Stadler Rail, kündigten gegenüber der SonntagsZeitung an, die Schweiz zu verlassen, sollten die Vorschläge der Initiative umgesetzt werden. Spuhler bezeichnete die Initiative als «Enteignung» und erklärte, dass die geforderte Steuer von 50 Prozent auf Vermögen über CHF 50 Mio. Franken für ihn und andere Unternehmer kaum tragbar sei, da das Vermögen oft im eigenen Unternehmen gebunden sei. Ähnlich äusserte sich Simon Michel, CEO von Ypsomed, der berichtete, dass auch sein Vater, dem die Mehrheit des Aktienpakets der Firma gehöre, eine Abwanderung in Betracht ziehe, um den Belastungen zu entgehen. Andere Unternehmer wie Jobst Wagner, Eigentümer der Rehau-Gruppe, kündigten gegenüber der Aargauer Zeitung ebenfalls an, aktiv gegen die Initiative kämpfen zu wollen. Wagner betonte, dass eine derart hohe Erbschaftssteuer viele Familienunternehmen zum Verkauf zwingen würde, was in vielen Fällen eine Übernahme durch ausländische Investoren bedeuten könnte. Giorgio Behr, Chef der Industriegruppe BBC, bliess in ein ähnliches Horn und sprach in der Aargauer Zeitung von einer «fördernden Kraft für den Kapitalismus», die langfristig das wirtschaftliche Gleichgewicht in der Schweiz gefährden könnte. Auch Parteivertretende kamen in den Medien zu Wort. Während die Linken, allen voran selbstredend die Juso als Initiantin, die Volksinitiative als wichtigen Schritt für eine gerechte Klimapolitik verteidigten, setzten bürgerliche Parteien zur Gegenoffensive an. Benedikt Würth (mitte/SG) und andere Parlamentsmitglieder forderten dabei, die Rückwirkungsklausel für ungültig zu erklären, da sie den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz verletze. Andrea Caroni (fdp/AR) warnte davor, die Spielregeln der direkten Demokratie aus politischen Motiven zu ändern.

Nachdem der Bundesrat im Mai erstmals Stellung zur Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» genommen hatte, publizierte er Mitte Dezember 2024 seine Botschaft. Darin empfahl er die Initiative, die von einem Initiativkomitee rund um die Juso lanciert worden war, zur Ablehnung, ohne ihr einen direkten oder indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der Bundesrat unterstütze zwar das Anliegen, die Klimakrise zu bekämpfen, sehe jedoch erhebliche Schwächen in der vorgeschlagenen Finanzierung. Insbesondere würden die erwarteten Steuereinnahmen durch Abwanderung beziehungsweise Nicht-Zuwanderung wohlhabender Personen potenziell stark einbrechen. Laut Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) könnten bis zu 98 Prozent des potenziellen Steuersubstrats durch solche Verhaltensreaktionen entfallen. Diese Entwicklung würde nicht nur die erwarteten Einnahmen aus der neuen Steuer deutlich schmälern, sondern auch zu erheblichen Ausfällen bei bestehenden Einkommens- und Vermögenssteuern führen. Zudem kritisierte der Bundesrat die Zweckbindung der Mittel, die den finanziellen Handlungsspielraum der Kantone und damit ihre Finanzautonomie einschränken würde. Der Bundesrat verwies darauf, dass Bund und Kantone bereits aktive Klimaschutzmassnahmen umsetzen würden, die durch bestehende Einnahmen gesichert seien. Ein weiterer Kritikpunkt des Bundesrates betraf die in der Initiative vorgesehene Rückwirkung, die auf Erbschaften und Schenkungen ab dem Zeitpunkt der Volksabstimmung gelten würde, auch wenn die konkreten Ausführungsbestimmungen erst später erlassen werden. Für den Bundesrat sei dieses Vorgehen «staatspolitisch bedenklich», da sie potenziell betroffene Personen über einen längeren Zeitraum in Rechtsunsicherheit versetze.

In der Frühjahrssession 2025 beschäftigte sich der Nationalrat ausführlich mit der Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert». Diese sieht eine Erbschaftssteuer auf hohe Vermögen vor, um den Klimaschutz zu finanzieren. Die Kommissionssprecher Leo Müller (mitte, LU) und Paolo Pamini (area liberale, TI) empfahlen im Namen der WAK-NR mit 17 zu 8 Stimmen die Ablehnung der Initiative und beantragten – wie zuvor auch der Bundesrat –, keinen Gegenentwurf vorzulegen. Es sei von grosser Bedeutung, dass das Parlament die Initiative schnellstmöglich behandle, da sie bereits Schäden verursache. Die Kommissionsmehrheit befürchte, dass die Forderungen der Initiative die Nachfolge von vielen Familienunternehmen erschweren würden. Zudem sei mit Verhaltensänderungen durch Wegzüge und damit verbundenen Steuerverlusten für die öffentliche Hand zu rechnen. Schliesslich verletzte die Initiative die kantonale Steuerhoheit, da einige Kantone bereits in eigener Zuständigkeit eine Erbschaftssteuer erheben. Dem Antrag der Mehrheit, keinen Gegenentwurf zu unterbreiten und folglich auf einen Gegenentwurf nicht einzutreten, stellten sich vier Minderheiten entgegen. Eine Minderheit I Widmer (sp, ZH) forderte ein alternatives Modell: Statt der Erbschaftssteuer sollte das Vermögen jährlich mit einer Vermögenssteuer von 1 Prozent (ab CHF 50 Mio.) besteuert werden. Eine Minderheit II Bendahan (sp, VD) schlug vor, dass Vermögen, das während des Lebens erarbeitet wurde, bei der Übertragung an Erben steuerfrei bleibt. Für Erben in der zweiten Generation, die das Geld ohne Verwendung weitervererben, sollte jedoch eine Steuer auf den Ertragsanteil erhoben werden. Eine Minderheit III Amoos (sp, VS) wollte beim Modell der Initiative bleiben, jedoch den Steuersatz von 50 Prozent auf 25 Prozent für Vermögen über CHF 50 Mio. reduzieren. Minderheit IV Ryser (gp, SG) beantragte, eine «moderate Steuer» von 5 Prozent auf Erbschaften über CHF 5 Mio. zu erheben, um einen Beitrag zur Finanzierung der Klimamassnahmen zu leisten, ohne Vermögen ins Ausland zu vertreiben, so die Minderheitssprecherin.

Es folgte eine mehrstündige intensive Diskussion, wobei die Fraktionen unterschiedliche Positionen einnahmen. Die SP unterstützte die Initiative der eigenen Jungpartei und betonte die Dringlichkeit hoher Investitionen in den Klimaschutz sowie die breite Unterstützung der Erbschaftssteuer in der Bevölkerung, die eine solche als gerecht und sinnvoll erachte. Die Grünen waren sich hingegen uneinig: Ein Teil der Fraktion unterstütze die Initiative angesichts der wachsenden Vermögensungleichheit und sehe die Erbschaftssteuer als Mittel, um eine gerechtere Besteuerung grosser Erbschaften zu ermöglichen, so die Fraktionssprecherin. Ein anderer Teil der Fraktion befürchte jedoch negative wirtschaftliche Folgen, vor allem für grössere Familienunternehmen, sowie eine verstärkte Abwanderung vermögender Personen ins Ausland. Die GLP lehnte die Initiative und alle Gegenvorschläge ab. Sie warnte ebenfalls vor massiven Nachteilen für Familienunternehmen, vor Arbeitsplatzverlusten und einer Schwächung der Wirtschaft. Klimaschutz solle besser durch Anreize und nicht durch Steuererhöhungen erreicht werden, führte der Fraktionssprecher der GLP aus. Die FDP lehnte die Initiative ebenfalls entschieden ab und betrachtete sie als wirtschafts- und zukunftsfeindlich. Sie warnte vor dem Verkauf von Unternehmen an ausländische Investoren, dem Abzug vermögender Steuerzahler und milliardenschweren Steuerausfällen. Stattdessen fordere sie gezielte Innovationen für den Klimaschutz anstelle von Steuererhöhungen. Die Mitte lehne die Erbschaftssteuer-Initiative als eine Form von Klassenkampf ab, so ihr Fraktionssprecher. Die Partei betonte, dass die Besteuerung von Erbschaften Sache der Kantone sei und eine nachträgliche Besteuerung gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstosse. Die SVP schliesslich kritisierte die Initiative als gefährlichen «Bumerang». Sie befürchtete, dass die geplante 50-prozentige Erbschaftssteuer auf Vermögen über CHF 50 Mio. zu einer massiven Abwanderung von Vermögenden führen würde, was Steuerausfälle von bis zu CHF 3.5 Mrd. zur Folge haben könnte. Auch sie kritisierte zudem die vorgesehene rückwirkende Anwendung der Steuer als rechtsstaatlich fragwürdig und forderte eine rasche Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag.

In der Folge trat der Nationalrat auf Antrag der Kommissionsmehrheit mit 128 zu 61 Stimmen nicht auf einen möglichen Gegenvorschlag ein, womit alle vier Minderheitsanträge zur Ausgestaltung eines solchen hinfällig wurden. Für ein Eintreten stimmten die geschlossenen Fraktionen der SP und der Grünen sowie einige Mitglieder der Mitte- und der GLP-Fraktion. Bei der Initiative selbst war eintreten obligatorisch, hier folgte der Nationalrat mit 132 zu 49 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) seiner Kommissionsmehrheit, nahm den Entwurf des Bundesrats an und empfahl die Initiative somit Volk und Ständen zur Ablehnung. Eine Minderheit Wermuth (sp, AG) hatte beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, fand jedoch nur bei der fast geschlossen stimmenden Fraktion der SP sowie 15 Mitglieder der Grünen-Fraktion Unterstützung.