Im Frühjahr 2001 gab der Bundesrat den Entwurf für ein Wohnraumförderungsgesetz (WFG) in die Vernehmlassung. Dieses soll das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) von 1974 ablösen (zur Änderung des WEG im Jahr 2000 siehe hier). An die Stelle der allgemeinen Förderung des Wohnungsbaus soll die gezielte Unterstützung wirtschaftlich schwächer gestellter Personen treten. Auf die bisherige Verbilligung der Anfangsmieten, welche zu grossen Verlusten für den Bund geführt hatte, will der Bundesrat verzichten. An ihre Stelle sollen zinsgünstige oder zinslose Darlehen für den Bau und die Erneuerung von Wohnraum treten. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer stimmte dem Entwurf grundsätzlich zu. Kritisch äusserten sich die SVP und die welschen Immobilienverbände, die keinen Bedarf für die Fortsetzung der Wohnbauförderung durch den Bund sahen.

Im Februar verabschiedete der Bundesrat die Botschaft über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum. Sie enthielt einen Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG), einen dazugehörigen Finanzierungsbeschluss für die Jahre 2003–2006 sowie einen Entwurf einer Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG): Mit dem WFG will der Bundesrat preisgünstige Mietwohnungen für wirtschaftlich benachteiligte Personen und Haushalte fördern. Die umstrittenen Grundverbilligungen, welche unter dem bisherigen Regime zu grossen Verlusten für den Bund geführt hatten, werden durch zinsgünstige Darlehen vor allem an Genossenschaften und andere Träger des gemeinnützigen Wohnungsbaus ersetzt. Da im ländlichen Raum oft kein echter Markt für Mietwohnungen besteht, nahm der Bundesrat auch die Förderung der Erstellung und Renovation von Eigentumswohnungen, welche im Vernehmlassungsentwurf noch nicht enthalten war, in das Gesetz auf. Mit dem Rahmenkredit sollen in den nächsten vier Jahren rund 6'000 Wohnungen gefördert werden. Die WEG-Änderung schliesslich soll es in speziell umschriebenen Fällen erlauben, die bisherige Bundeshilfe vorzeitig zu beenden.

Als Erstrat befasste sich die kleine Kammer in der Sommersession mit dem Geschäft: Gegenüber dem WEG soll das neue WFG gemäss Kommissionssprecher Schiesser (fdp, GL) die staatliche Einflussnahme vermindern; Ziel sei nicht eine allgemeine Förderung, sondern eine gezielte Hilfe in Zusammenarbeit mit den interessierten Bauträgern. Einzig die SVP-Vertreter Jenny (GL) und Brändli (GR) sprachen sich gegen die Vorlage aus, die ordnungspolitisch falsch und zudem viel zu teuer sei. Eintreten war aber unbestritten. In der Detailberatung nahm der Rat nur geringfügige Änderungen vor. Das Gesetz passierte die Ausgabenbremse problemlos. In der Gesamtabstimmung stimmte die kleine Kammer dem Gesetz mit 26 zu 3 Stimmen zu. Anschliessend billigte sie die Rahmenkredite für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum von insgesamt CHF 2.2 Mrd. und sagte Ja zur Änderung des WEG.

Im Frühling behandelte die grosse Kammer als Zweitrat die Vorlage zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum. Erfolglos beantragte eine Mehrheit der SVP-Fraktion Nichteintreten, um die Bundesfinanzen zu entlasten; zudem zweifelte sie an der Wirksamkeit des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) als Mittel zur breiteren Streuung des Eigentums. Ein Eventualantrag Laubacher (svp, LU), der die Vorlage an die Kommission zurückweisen wollte mit der Begründung, es handle sich um eine Sozialgesetzgebung, die mit dem Verfassungsauftrag (BV) zur Wohneigentumsförderung nichts zu tun habe, scheiterte ebenfalls. In der Detailberatung des WFG verlangte Valérie Garbani (sp, NE), dass der Bund nach Ablauf der Bundeshilfe nötigenfalls Massnahmen zur Milderung des Übergangs von der subventionierten zur freien Miete treffen könne. Obschon Kommissionssprecher und Bundesrat den Antrag unterstützten, wurde er mit 83 zu 54 Stimmen abgelehnt. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 106 zu 40 Stimmen. Beim Bundesbeschluss über die Rahmenkredite forderte Rennwald (sp, JU) für die Finanzierung von Darlehen eine Erhöhung von CHF 496 Mio. auf 650 Mio., Pelli (fdp, TI) hingegen eine Kürzung auf CHF 300 Mio.; beide Anträge wurden verworfen. In der Gesamtabstimmung verpasste der Kredit mit lediglich einer Stimme das für die Ausgabenbremse erforderliche qualifizierte Mehr. Beim Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) schloss sich der Nationalrat diskussionslos der Version des Ständerates an.

In der Differenzbereinigung stimmte der Ständerat knapp einem Antrag Spoerry (fdp, ZH) zu und kürzte den Rahmenkredit für die Wohnraumförderung auf CHF 300 Mio. Der Nationalrat billigte ebenfalls nur mit knappem Mehr einen Kompromissantrag seiner Kommission von CHF 400 Mio., der jedoch das Quorum der Ausgabenbremse erneut verfehlte. Da die kleine Kammer weiterhin an ihrer Kürzung festhielt, schloss sich ihr der Nationalrat an. In der Schlussabstimmung hiess der Ständerat das WFG mit 29 zu 5 und das WEG mit 24 zu 8 Stimmen gut; der Nationalrat verabschiedete die beiden Gesetze mit 132 zu 53 resp. 123 zu 58 Stimmen gegen die Mehrheit der SVP. Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 strich das Parlament auf Antrag des Bundesrates die im WFG vorgesehenen Direktdarlehen von CHF 15 Mio.