Amélioraton du logement dans les régions de montagne. Révision (MCF 89.053)

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Das seit 1970 geltende Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten, welches nicht rückzahlbare Beiträge durch Bund und Kantone vorsieht, läuft Ende 1990 aus. Es soll um weitere zehn Jahre verlängert werden, wozu mitsamt einer Änderung der entsprechenden Verordnung ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde. Letztere beabsichtigt eine Ausdehnung des räumlichen Geltungsbereichs auch auf die Bergzone I, welche von den insgesamt vier Zonen diejenige mit der geringsten Erschwerung der Produktionsverhältnisse darstellt. Eine Aufstockung der finanziellen Mittel ist jedoch nicht vorgesehen. Die Revision dieses Bundesgesetzes stellt das einzige Richtliniengeschäft der Legislaturplanung im Bereich des Wohnungswesens dar.

Das seit 1970 geltende Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten, welches A-fonds-perdu-Beiträge von Bund, Kantonen, Gemeinden und gelegentlich auch von Dritten vorsieht, soll um zehn Jahre verlängert werden. Der Bundesrat verabschiedete eine entsprechende Botschaft, nachdem sich sämtliche Stimmen in der Vernehmlassung positiv geäussert hatten. Vom Inkrafttreten des Gesetzes bis 1988 hat der Bund Finanzhilfen von CHF 244.4 Mio. für die Sanierung von 14'310 Wohnungen ausgerichtet. Gegenwärtig werden jährlich etwa 800 bis 1'000 Wohnverhältnisse verbessert. Die Neuauflage des Gesetzes sieht keine Aufstockung der finanziellen Mittel vor, obwohl eine Ausdehnung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf Alleinstehende beabsichtigt ist. Dazu sollen neu auch Ergänzungsbauten mit höchstens zwei Wohnungen gefördert werden können, wenn die baulichen Verhältnisse im Hauptgebäude den Einbau einer zweiten Wohnung nicht erlauben. Schliesslich wird ausdrücklich festgehalten, dass die geförderten Bauten den Anforderungen des Natur- und Heimatschutzes, der Raumplanung und des Umweltschutzes entsprechen müssen. Die zugehörige Änderung der Verordnung, welche eines Ausdehnung des Geltungsbereichs auf die Zone I des Viehwirtschaftskatasters vorsieht, wurde vom Bundesrat ebenfalls verabschiedet.

In der Frühjahrssession verabschiedete der Ständerat einstimmig das von der Landesregierung 1989 vorgelegte Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten. In der Beratung konnte sich allerdings der Antrag einer von Danioth (cvp, UR) vertretenen Minderheit durchsetzen, welcher im Gegensatz zu der Fassung des Bundesrates die Förderung von Ergänzungsbauten mit höchstens zwei Wohnungen ermöglicht, wenn die räumlichen Verhältnisse oder die Kostengründe eine Erweiterung der bestehenden Wohnung nicht zulassen. Diese Fassung trägt den Bedürfnissen der Bewohner von Miet- oder Eigentumswohnungen stärker Rechnung. Der Nationalrat schloss sich diesem Entscheid an.