Imposition du personnel navigant suisse travaillant pour des compagnies aériennes allemandes

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Betreffend die Benachteiligung des international tätigen Schweizer Flugpersonals behandelten die beiden Räte eine Motion Lombardi (cvp, TI) und ein Postulat Kaufmann (svp, ZH) (Po. 06.3570). Das Postulat wollte, dass Wege aufgezeigt werden, wie die Benachteiligungen des in der Schweiz wohnhaften und in Deutschland arbeitenden Flugpersonals infolge des deutschen Steueränderungsgesetzes ab 1. Januar 2007 gemildert oder kompensiert werden können. Die Motion verlangte vom Bundesrat, eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland zu verhandeln und abzuschliessen, welche eine gerechte Besteuerung für Schweizer Flugpersonal bei deutschen Flugunternehmen sicherstellt. Das Postulat wurde im Nationalrat und die Motion von beiden Räten angenommen. Ausserdem nahm der Nationalrat ein Postulat der sozialdemokratischen Fraktion (Po. 07.3061) an, welches den Bundesrat aufforderte, zu prüfen, wie der internationale Flugverkehr angemessen besteuert werden kann.

In seiner Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Motion Lombardi (cvp, TI), die die Beseitigung der Benachteiligung des international tätigen Schweizer Flugpersonals gefordert hatte. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat folgten diesem Antrag und beschlossen im Rahmen ihrer Beratungen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland die Abschreibung der Motion.