Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze (Pa.Iv. 00.403)

Der Nationalrat gab einer auch von der FDP unterstützten weiteren parlamentarischen Initiative Fehr Folge, die während zehn Jahren maximal je 100 Mio Fr. Bundesmittel zur Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze verlangt. Die Unterstützung von Krippen, Horten, Tagesfamilien, Tagesschulen usw. soll höchstens zwei Jahre nach der Gründung dauern und einen Drittel des Betriebskredits nicht übersteigen. Laut Angaben der Initiantin könnten jährlich rund 12 000 Krippenplätze von diesem Impuls profitieren. Unter Hinweis auf diese Initiative beantragte der Bundesrat dem Nationalrat erfolgreich, eine Motion Teuscher (gp, BE), welche die Ausarbeitung von Modellen der ausserhäuslichen Kinderbetreuung im öffentlichen und privaten Sektor verlangte, nur als Postulat zu überweisen. Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Mutterschaft war auch eine Hauptforderung eines familienpolitischen Positionspapiers der FDP, da der Ausstieg qualifizierter Frauen aus dem Erwerbsleben ein volkswirtschaftliches Verlustgeschäft bedeute. Der Arbeitgeberverband machte sich im Zeichen eines austrocknenden Arbeitsmarkts ebenfalls für einen Ausbau der Kinderbetreuung in den Firmen stark; eine Umfrage unter seinen Mitgliedern zeigte aber, dass das Bewusstsein für die Belange der ausserhäuslichen Kinderbetreuung in den meisten Firmen noch kaum entwickelt ist.

Ausgehend von einer im Vorjahr vom Nationalrat angenommenen parlamentarischen Initiative der Zürcher Sozialdemokratin Fehr zur Anschubfinanzierung von Kinderkrippen erarbeitete die SGK einen Gesetzesentwurf samt Finanzierungsbeschluss. Sie schlug dem Plenum vor, die Schaffung von neuen Krippenplätzen während zehn Jahren mit jährlich 100 Mio Fr. zu unterstützen; konkret vorgelegt wurden ein Bundesgesetz, das die Förderungsmodalitäten regelt, sowie ein Kreditbeschluss über 400 Mio Fr. für die ersten vier Jahre. Bis auf die SVP, die nach den Worten ihres Sprechers Bortoluzzi (ZH) „verantwortungsmüde Eltern“ und Zustände „à la Ostblock“ witterte, und die LP stellten sich alle Fraktionen hinter das Gesetz, das mit 117 zu 53 Stimmen angenommen wurde. SP und CVP stimmten geschlossen zu, bei der FDP eine Mehrheit (darunter sämtliche Frauen), bei der SVP nur gerade die drei weiblichen Abgeordneten Fehr (ZH), Gadient (GR) und Haller (BE) sowie Siegrist (AG). Angesichts der Lage der Bundesfinanzen beantragte der Bundesrat, der das Anliegen grundsätzlich unterstützte, ein auf maximal acht Jahre und nur je 25 Mio Fr. reduziertes Engagement. Mit 108 zu 70 Stimmen konnte sich aber der Antrag der Kommission durchsetzen. Gutzwiller (fdp, ZH) erinnerte als Sprecher der Kommission daran, dass Studien den volkswirtschaftlichen Nutzen von familienexternen Betreuungsplätzen nachgewiesen haben, weshalb es sich hier um eine sinnvolle Investition handle. Im Ständerat machte nur gerade Schmid (cvp, AI) grundsätzlich Opposition gegen die Vorlage. Ein Rückweisungsantrag Hess (fdp, OW), der zuerst eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchführen wollte, da diese nach dem Auslaufen der Anstossfinanzierung primär in der Pflicht stehen dürften, die Krippen weiter zu unterstützen, wurde mit 29 zu 12 Stimmen abgelehnt. Als Kompromiss zwischen Bundes- und Nationalrat beschloss die kleine Kammer aber, anstatt 400 Mio Fr. nur 200 Mio Fr. für die nächsten vier Jahre zur Verfügung zu stellen und das Programm auf acht Jahre zu begrenzen; zudem sollten die Beiträge nicht mehr maximal einen Drittel der Kosten abdecken, sondern höchstens 5000 Fr. pro Krippenplatz. Ein Antrag Jenny (svp, GL), dem Bundesrat zu folgen, wurde ebenso abgelehnt wie der Antrag Studer (sp, NE) auf Zustimmung zum Nationalrat. Die Vorlage wurde mit 31 zu 4 Stimmen angenommen, der Finanzierungsbeschluss mit 23 zu 5 Stimmen. Angesichts der klaren Willensbezeugung der kleinen Kammer, den Kreditrahmen mindestens um die Hälfte zu kürzen, bat die Initiantin Fehr (sp, ZH) den Nationalrat, dem Ständerat in allen Punkten zuzustimmen, um nicht die Vorlage als Ganzes zu gefährden. Mit 120 zu 58 Stimmen übernahm der Rat die Beschlüsse der Ständekammer. Das Gesetz tritt auf den 1. Februar 2003 in Kraft.

In der Wintersession wurde anlässlich der Budgetberatung über die Höhe der ersten Tranche der Anschubfinanzierung gefeilscht. Der Bundesrat beantragte, 2003 lediglich 20 Mio Fr. einzusetzen, da es zu unterscheiden gelte zwischen der Verpflichtung an sich und den Zahlungen, die erst mit Verzögerung ausgelöst würden. Mit dem Argument, bei einem Impulsprogramm komme der ersten freigegebenen Tranche Symbolcharakter zu, erreichte die CVP im Nationalrat mit 100 zu 79 Stimmen, dass bereits für das erste Jahr 50 Mio Fr. ins Budget aufgenommen wurden. Damit überholte die CVP sogar noch die SP links, welche als eigentliche Initiantin 30 Mio Fr. gefordert hatte. Doch die Freude über den kräftigen Impuls währte nur kurz. Mit 24 zu 16 Stimmen folgte der Ständerat gegen einen Antrag Stadler (cvp, UR), der dem Nationalrat zustimmen wollte, der Argumentation des Bundesrates. Mit Unterstützung der CVP setzte sich im Nationalrat bei der Differenzbereinigung der ursprüngliche Antrag der SP (30 Mio Fr.) mit 94 zu 52 Stimmen durch, worauf sich der Ständerat anschloss.

Am 1. Februar trat das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft. Mit den dafür vorgesehenen Mitteln soll die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern gefördert werden. Für die ersten vier Jahre hatte das Parlament einen Verpflichtungskredit von 200 Mio Fr. bewilligt. Das Förderprogramm unterscheidet zwei Arten von Betreuungsplätzen: Kindertagesstätten – zum Beispiel Krippen – für kleinere Kinder und Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung wie etwa Mittagstische. Die Subventionen werden pauschal auf Grund der Öffnungszeiten ausbezahlt: Krippen erhalten maximal 5000 Fr. pro betreutes Kind, Einrichtungen für Mittagstische und Horte maximal 3000 Fr. Das Impulsprogramm stiess auf grosses Interesse, vor allem bei den Gemeinden. Bis zu Beginn des neuen Schuljahres bewilligte der Bund 60 Gesuche, mit denen 1230 Krippenplätze geschaffen wurden. Trotz dieses Erfolges beantragte die Spezialkommission des Nationalrates, im Entlastungsprogramm 2003 den Kredit von den vorgesehenen 120 Mio auf 40 Mio Fr. zusammenzustreichen und das Programm dann ganz aufzugeben; der Bundesrat hatte sich mit einer Kürzung um 12 Mio Fr. für das Jahr 2006 begnügen wollen. Im Plenum setzte eine von der CVP unterstützte linke Minderheit aber durch, dass gar keine Abstriche vorgenommen wurden. Der Ständerat, der bis zum Ende der Differenzbereinigung dem Antrag des Bundesrates folgen wollte, schloss sich schliesslich nach der Einigungskonferenz dem Beschluss der grossen Kammer an.

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Zweiter Verpflichtungskredit (BRG 06.028)

In seiner Botschaft vom 10. März 2006 beantragte der Bundesrat dem Parlament, das seit 2003 bestehende Impulsprogramm für die familienergänzende Kinderbetreuung weiterzuführen und einen zweiten Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 60 Mio. für die Zeitspanne vom Februar 2007 bis Januar 2011 zu genehmigen. Für die vorangegangenen vier Jahre des achtjährigen Impulsprogramms hatte der Bund einen ersten Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 200 Mio. gesprochen, um die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern anzuregen. Eine vom BSV in Auftrag gegebene Evaluation der ersten anderthalb Jahre des Impulsprogramms war positiv ausgefallen. In der Evaluation der Wirkung des Impulsprogramms kam das BSV zum Schluss, dass die Hälfte der in dieser Zeitspanne neu geschaffenen 3500 Betreuungsplätze lediglich dank des Impulsprogramms hatten realisiert werden können und dass die Eltern die Betreuungsplätze in neun von zehn Fällen zu Ausbildungs- oder Arbeitszwecken nutzten. In den ersten vier Jahren des Impulsprogramms könnten voraussichtlich 13'400 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, womit das geschätzte Angebot an Betreuungsplätzen in dieser Zeitspanne um einen Viertel erweitert werde, folgerte die bundesrätliche Botschaft basierend auf der Evaluation. Gemäss Hochrechnungen werde jedoch lediglich die Hälfte der ersten Tranche des Verpflichtungskredites ausgeschöpft, was die Verfassenden der Evaluation mit den klar definierten Einsatzmöglichkeiten der Finanzhilfen als Starthilfe, dem langen Planungs- und Realisierungshorizont neuer Angebote sowie mit dem erforderlichen Finanzierungsnachweis in Verbindung brachten. Letzterer fordert von den Gesuchstellenden, dass sie bereits in der Planungsphase glaubwürdig darlegen, wie sie nach Auslaufen der Starthilfen des Bundes ihren Betrieb langfristig finanzieren können. Aufgrund der «unerwartet geringe[n] Nachfrage» sowie der «angespannte[n] Lage der Bundesfinanzen» beantragte der Bundesrat dem Parlament für die zweite Kreditperiode einen deutlich tieferen Verpflichtungskredit (CHF 60 Mio.) als in der ersten Kreditperiode (CHF 200 Mio.).

Im Nationalrat beantragte Scherer (svp, ZG), auf den Entwurf zur Verlängerung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung nicht einzutreten, da Kinderbetreuung keine Aufgabe des Staates sei; einmal mehr wurde das Schreckgespenst der sozialistischen Denkmuster der Sowjetunion und Chinas bemüht. SP, CVP und GP sprachen sich klar für Eintreten aus. Die FDP meldete sich nicht zu Wort, doch stimmte die Fraktion schliesslich grossmehrheitlich für Eintreten, welches mit 121 zu 59 Stimmen beschlossen wurde. In der Detailberatung ging es ausschliesslich um die Höhe des neuen Verpflichtungskredites. Die Kommissionsmehrheit beantragte, bei den höchstens CHF 200 Mio. der ersten Tranche zu bleiben, um keine Möglichkeiten der Entwicklung zu verbauen; nicht abgeholte Gelder würden ja, wie in der Periode 2003-2007, im Bundeshaushalt verbleiben. Kleiner (fdp, AR) stellte einen Kompromissantrag auf CHF 120 Mio. Zwei weitere Minderheiten mit annähernd den gleichen Vertretern aus SVP und Rechtsfreisinn verlangten, entweder dem Bundesrat zu folgen (CHF 60 Mio.) oder den Rahmenkredit gar zu halbieren (CHF 30 Mio.). Für eine Streichung des Kredits bei gleichzeitiger Erhöhung des Bundesbeitrags an die Familienzulagen um jährlich CHF 50 Mio. sprach sich Wäfler (edu, ZH) aus. Knapp mit 96 zu 89 Stimmen konnte sich schliesslich der Antrag der Mehrheit (CHF 200 Mio.) durchsetzen. SP und GP votierten geschlossen dafür, ebenfalls eine Mehrheit der CVP. 31 Vertreterinnen und Vertreter der FDP gaben dem Antrag Kleiner den Vorzug, sechs jenem der Mehrheit. Von der SVP unterstützten lediglich die beiden Bündner Gadient und Hassler die Kommissionsmehrheit.

Eintreten war im Ständerat unbestritten. Die Mehrheit der Kommission beantragte aber eine Reduktion auf CHF 120 Mio. Während der vom Bundesrat vorgeschlagene Betrag von CHF 60 Mio. angesichts der in der Periode 2003-2007 voraussichtlich gesprochenen CHF 107 Mio. als zu gering erachtet wurde, schienen CHF 120 Mio. der Realität angemessen; dieser Betrag hätte auch den Vorteil, nicht zu einer so weitreichenden Lösung der Schuldenbremse zu führen, was anderswo möglicherweise unliebsame Einsparungen bedeuten würde. Eine Minderheit aus SP und CVP, welche die Unterstützung von Langenberger (fdp, VD) fand, setzte sich für die Fassung des Nationalrates ein, da gerade in ländlichen Gebieten noch ein hoher Nachholbedarf bestehe, eine Kürzung ein negatives Signal an die Kantone, die Gemeinden und die privaten Firmen aussenden würde und es sich ja lediglich um einen Verpflichtungskredit und keine konkrete finanzielle Zusage handle. Ein Antrag Kuprecht (svp, SZ), dem Bundesrat zu folgen, den Bundesrat Couchepin noch einmal halbherzig verteidigte, unterlag deutlich mit 33 zu 9 Stimmen. Die Mehrheit setzte sich mit 28 zu16 Stimmen gegen die Minderheit durch. Die Ausgabe wurde einstimmig genehmigt.

In der Differenzbereinigung im Nationalrat versuchte eine Kommissionsmehrheit, zumindest einen Kompromiss zu erreichen und beantragte CHF 160 Mio. Sie machte geltend, die Konstruktion derartiger Finanzhilfen sei so, dass es sehr viel sinnvoller ist, zu viel Geld zu beschliessen als zu wenig. Wenn zu wenig gesprochen werde, müssten Projekte abgelehnt werden, oder es käme ein sehr komplizierter Verteilungsapparat in Gang, um das Geld auf die Kantone zu verteilen, was im Interesse des Anliegens unbedingt vermieden werden sollte. Wenn zu viel Geld beschlossen werde, habe das insofern keine Folgen, als nichts ausgegeben wird, was nicht durch ein konkretes Projekt nachgefragt ist. Die Minderheit vor allem aus der FDP befand dagegen, dass die höchstens CHF 120 Mio. durchaus genügten, um den allfälligen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, weshalb keine weiteren Beträge nötig seien. Erneut sehr knapp, mit 88 zu 85 Stimmen, setzte sich schliesslich die Minderheit durch.

Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung soll verlängert werden (Mo. 08.3449)

Nachdem die beiden Räte in der ersten Jahreshälfte eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats zur Weiterführung der Anschubfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung überwiesen hatten, schickte der Bundesrat im Juli einen entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung. Dieser sieht vor, das finanzielle Engagement des Bundes um weitere vier Jahre, bis Ende Januar 2015 zu verlängern.

Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung wird verlängert (BRG 10.026)

Im Februar verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Verlängerung der Bundesfinanzhilfen für Krippen. Dabei hatte er den Finanzrahmen gegenüber früheren Vorstellungen deutlich reduziert. Statt der ursprünglich vorgesehenen 140 Mio Fr. sollten nur noch 80 Mio Fr. fliessen. Er wollte das Programm ganz auf Projekte im Vorschulbereich ausrichten, also vor allem auf Kindertagesstätten. Schulergänzende Projekte sollten hingegen ganz den Kantonen überlassen werden. Schliesslich sah der Entwurf vor, die Finanzhilfen nur noch an neue Krippen zu gewähren und nicht mehr an solche, die ihr Angebot aufstocken.
In den Kantonen regte sich Widerstand gegen dieses Sparprogramm des Bundes. Die Erziehungsdirektorenkonferenz und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren protestierten gemeinsam gegen den geplanten Verzicht auf Finanzhilfen bei der schulergänzenden Kinderbetreuung.

In der Sommersession stimmte der Nationalrat der Verlängerung der Krippenförderung um weitere vier Jahre zu. Dabei sprach er sich mit 89 zu 88 Stimmen für einen Förderbeitrag von 120 Mio Fr. aus. Anders als der Bundesrat wollte der Nationalrat auch weiterhin schulergänzende Angebote unterstützen. Innenminister Burkhalter und bürgerliche Parlamentarier wandten vergeblich ein, dass die Kantone gemäss dem Schulkonkordat HarmoS für die Bereitstellung solcher Betreuungsplätze zuständig sind. Die Linken und Teile der CVP befürchteten eine Benachteiligung von Kantonen und Gemeinden, die bisher keine schulergänzenden Betreuungsstrukturen geschaffen haben.

Der Ständerat hiess das Impulsprogramm in der Herbstsession ebenfalls gut. Im Unterschied zur grossen Kammer wollte er die Finanzhilfen nicht auf neue Institutionen beschränken, sondern wie bisher auch bestehende Einrichtungen unterstützen, wenn diese ihr Angebot um mindestens zehn Plätze erhöhen. Ebenfalls in der Herbstsession bereinigte der Nationalrat diese letzte Differenz und willigte ein, Finanzhilfen auch an bestehende Betreuungseinrichtungen auszurichten. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage vom Ständerat mit 38 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen und vom Nationalrat mit 124 zu 65 Stimmen gegen den Widerstand der SVP sowie einzelner FDP- und CVP-Mitglieder gutgeheissen.

Loi fédérale sur les aides financières à l’accueil extrafamilial pour enfants de nouveau prolongée (Pa.Iv. 13.451)

La conseillère nationale Quadranti (pbd, ZH) avait déposé en 2013 une initiative parlementaire visant à prolonger la loi fédérale sur les Aides financières à l’accueil extrafamilial pour enfants. Cette loi permet à la Confédération d’aider à la mise sur pied de projets de garde d’enfants, publics ou privés. Durant les dix dernières années, plus de 40’000 places ont été crées. Les Commissions de la science, de l’éducation et de la culture des deux conseils ont adhéré à l’initiative et ont créé un projet de loi ainsi qu’un arrêté. Tous les deux ont été acceptés par les chambres lors de la session d’automne. La loi est ainsi prolongée jusqu’en janvier 2019 et l’arrêté fédéral lui garantit un crédit d’engagement de 120 millions de francs.

Aussi le canton de Soleure demandait la prolongation de l'incitation financière (Kt.Iv. 14.306)

Le canton de Soleure avait déposé en mars 2014 une initiative demandant prolongation par la Confédération de l'incitation financière pour la création de places d'accueil pour enfants en dehors du cadre familial. Un programme relatif à la loi fédérale sur l'accueil extra-familial avait été mis en place en 2003, avec pour horizon une fin en 2015. Or le canton de Soleure, qui avait été particulièrement actif dans la création de places d'accueil au sein de ce programme souhaite une prolongation de ce délai. Les chambres ont décidé de ne pas donner suite à l'initiative. En effet, les représentants du canton de Soleure avaient indiqué à la Confédération que si l'initiative parlementaire Quadranti (pbd, ZU) "Poursuivre et développer les aides financières aux structures d'accueil extrafamilial" était mise en œuvre, leur souhait serait exaucé. La loi découlant de cette initiative ayant été acceptée par les deux chambres en septembre 2014, aucune suite n'a été donnée à l'initiative du canton de Soleure.

Modification de la loi fédérale sur les aides financières à l'accueil extra-familial pour enfants (BRG 16.055)

Dans son message du 29 juin 2016, le Conseil fédéral propose une modification de sa politique d'aides financières à l'accueil extra-familial pour enfants. La commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE), a décidé à une courte majorité de ne pas entrer en matière. Le projet s'inscrit dans la continuité du programme lancé en 2003, visant par des incitations financières à concilier travail et vie de famille. Il porte en particulier sur deux points: la diminution des frais de garde pour les parents et l'adéquation de l'offre aux besoins des parents. Ainsi, la Confédération allouerait une aide financière de trois ans, dégressive, aux cantons souhaitant augmenter les subventions aux structures d'accueil, qui pourraient ainsi baisser leurs tarifs. L'autre volet viserait lui à inciter financièrement l'ouverture ou l'élargissement de solutions d'accueil en dehors des horaires habituels, ce pour les parents travaillant tard, ou durant les vacances scolaires. Le montant total du projet représenterait une enveloppe de 100 millions.
Lors du débat de la chambre haute, les arguments de la majorité de la commission ont été repris, à savoir que le projet va trop loin dans la somme des montants alloués, et qu'il s'agit d'une entrave au principe de fédéralisme. Les partisans du projet du Conseil fédéral ont souligné l'importance d'une entrée en matière pour pouvoir retravailler les différents points ne convenant pas à ses adversaires, arguant de l'importance de la conciliation entre travail et famille, à l'heure où de nombreux parents choisissent de ne pas travailler, les frais de garde étant souvent inférieurs aux gains d'une activité rémunérée. Représentés par le PS et le PDC, les partisans ont en outre replacé le débat dans un contexte post votation sur l'initiative contre l'immigration de masse, rappelant la nécessité imposée par celle-ci de valoriser la main-d’œuvre qualifiée nationale. Ces arguments ont fait mouche, puisque les sénateurs se sont prononcés à 24 voix contre 19, avec une abstention, pour une entrée en matière. Le projet est donc renvoyé en commission.

De retour de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN), le projet d'aides financières à l'accueil extra-familial pour enfants a été accepté par 23 voix contre 15, avec 5 abstentions. Une minorité de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE) proposait de baisser le montant total des aides de dix millions à seulement cinq. Cette modification a été balayée par 23 voix contre 17, avec 3 abstentions. Au Conseil national, l'ensemble du projet tel que présenté par le Conseil fédéral a été accepté par 114 voix contre 76, sans abstentions. Là encore, une minorité de la commission avait souhaité introduire des modifications mineures (mention du "bien de l'enfant", allocation de l'aide uniquement si les fonds propres font défaut et prolongation de la garantie de financement des cantons), mais sans succès. Le vote final de l'assemblée fédérale a eu lieu le 16 juin 2017. Le Conseil national a ainsi plébiscité la modification de la loi fédérale avec 107 voix contre 87 et une abstention et le Conseil des Etats avec 25 voix contre 14 et 5 abstentions.

Aides financières à l'accueil extrafamilial pour enfants. Prolonger le programme d'impulsion de la Confédération (Iv.pa. 17.497)

La CSEC-CN a élaboré en 2017 une initiative parlementaire concernant les aides financières à l'accueil extrafamilial pour enfants. Elle souhaite prolonger le programme d'impulsion de la Confédération et inscrire ainsi au budget 130 millions de francs pour la création de telles places. L'initiative a reçu l'adoubement de sa commission sœur et a été débattue au Conseil national lors de la session d'été.
103 voix contre 88 et 4 abstentions ont emporté le vote. Les réfractaires au prolongement du programme d'impulsion provenaient des camps UDC et PLR, qui estiment, comme le Conseil fédéral, que cette aide supplémentaire est superflue et que la Confédération s'est déjà suffisamment investie en prolongeant le financement par deux fois (en 2006 et 2010). Après l'entrée en matière du Conseil national, il appartient désormais aux Etats de se prononcer.

Le Conseil des Etats a adhéré au projet du Conseil national concernant les aides financières à l'accueil extrafamilial pour enfants. Malgré une minorité UDC et PLR déplorant que le projet enfreigne l'esprit du fédéralisme, les sénateurs et sénatrices ont voté l'ensemble du texte concernant le programme d'impulsion par 27 voix contre 16 et une abstention.

En septembre 2018, la Loi fédérale sur les aides financières à l'accueil extrafamilial pour enfants (LAAcc) passait en vote final. Le Conseil national l'a plébiscitée à 104 voix contre 88 (UDC et PLR) et une abstention, les États à 27 contre 16 (UDC et PLR) et deux abstentions.

Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis und mit 2024 (Pa.Iv. 22.403)

Aufgrund der laufenden Arbeiten zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative der WBK-NR, die die Anstossfinanzierung für die familienexterne Kinderbetreuung in eine zeitgemässe Lösung überführen möchte, beschloss die WBK-SR im März 2022, einer parlamentarischen Initiative ihrer – abgesehen von 5 Enthaltungen – einstimmigen Schwesterkommission Folge zu geben. Diese will die Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis und mit 2024 und somit bis zur voraussichtlichen Inkraftsetzung der neuen Lösung verlängern.

Ende März 2022 legte die WBK-NR ihren Entwurf für eine Gesetzesänderung vor, mit dem die Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende 2024 verlängert werden sollen. Mit dieser Massnahme soll die Zeit bis zum Inkrafttreten einer stetigen Unterstützungslösung, wie sie momentan von ebendieser Kommission im Rahmen einer anderen parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 21.403) erarbeitet wurde, überbrückt werden. In ihrem Entwurf verzichtete die Kommission darauf, eine Aufstockung der Verpflichtungskredite zu beantragen, da gemäss ihren Berechnungen die Höhe der bereits bewilligten Kredite ausreichen könnte. Sollte sich dennoch ein Mehrbedarf ergeben, könnten zu einem späteren Zeitpunkt Nachtragskredite beantragt werden, so die Kommission in ihren Ausführungen zum Entwurf.

Mit 138 zu 35 Stimmen (15 Enthaltungen) stimmte der erstberatende Nationalrat in der Sommersession 2022 der Vorlage der WBK-NR zur Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende 2024 zu. Ablehnende und enthaltende Stimmen fanden sich dabei lediglich in der Fraktion der SVP.

Wie bereits der Nationalrat vor ihm sprach sich auch der Ständerat in der Herbstsession 2022 mit 32 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung für eine Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende 2024 aus. Beide Kammern bestätigten ihren Entscheid in der Schlussabstimmung, wobei im Nationalrat die Mehrheit der SVP-Fraktion und zwei Mitglieder der FDP.Liberalen-Fraktion gegen die Vorlage stimmten.

Prolongation des contributions fédérales à l'accueil extrafamilial pour enfants à la fin de l'année 2026 (Iv.pa. 23.478)

Im November 2023 lancierte die WBK-SR eine parlamentarische Initiative, welche die Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026 verlangte. Die Notwendigkeit zur Verlängerung der per Ende Dezember 2024 auslaufenden Förderbeiträge war durch Verzögerungen bei der «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» entstanden. Die WBK-SR hatte im August 2023 beschlossen, ein alternatives Modell zu der von der WBK-NR und dem Nationalrat befürworteten Lösung zu erarbeiten und zu prüfen.
Mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung gab die WBK-NR dem Anliegen auf Verlängerung der bisherigen Förderbeiträge im Januar 2024 Folge.

In seiner Stellungnahme vom April 2024 äusserte sich der Bundesrat zustimmend zum Entwurf der parlamentarischen Initiative der WBK-SR, die eine Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende des Jahres 2026 bezweckte, um eine Regelungslücke bis zum Finden einer dauerhaften Anschlusslösung zu schliessen. Seine Stellungnahme begründete der Bundesrat unter anderem mit Verweis auf den Fachkräftemangel und einem damit zusammenhängenden Postulatsbericht aus dem vergangenen Jahr, der eine «günstigere externe Kinderbetreuung» als einen von drei entscheidenden Faktoren für den Entscheid von Müttern, ob sie wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen oder ihr Arbeitspensums erhöhen wollen, eruiert hatte. Auch bestehe erwiesenermassen zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen, so der Bundesrat, wobei er auf eine vom BSV in Auftrag gegebene Evaluation des Impulsprogramms aus dem Jahr 2017 verwies. Nicht zuletzt stützte die Regierung sich auf eine 2022 veröffentlichte Evaluation zu den Finanzhilfen, welche für die meisten Kantone eine positive Wirkung entfaltet hatten, hielt jedoch auch fest: «Mit den neuen Finanzhilfen bleiben regionale Unterschiede bestehen bzw. könnten sich sogar weiter verstärken.» Im Unterschied zum Kommissionsentwurf, der für die Verlängerung der Bundesbeiträge eine Erhöhung des Verpflichtungskredits um CHF 50 Mio. beantragte, wollte der Bundesrat lediglich eine Erhöhung auf CHF 40 Mio. bewilligen. Weitere CHF 10 Mio. könnten aus dem Topf von bereits gesprochenen Mitteln für die Angebotsverbesserung und die Subventionserhöhung beigesteuert werden, da die zu diesem Zweck bewilligten Mittel nicht vollständig benötigt würden, befand die Regierung.

In der Sommersession 2024 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit einem Entwurf zur Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende des Jahres 2026, der als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten einer dauerhaften Lösung gedacht ist. Der Kantonskammer lag der Antrag einer mit 11 zu 2 Stimmen gefassten Mehrheit der WBK-SR vor, die auf den Entwurf eintreten und einer Änderung im Sinne des Bundesrates folgen wollte, der zusätzlich zur Erhöhung des Verpflichtungskredites um CHF 40 Mio. CHF 10 Mio. aus dem Verpflichtungskredit für die Finanzhilfen zur Erhöhung der kantonalen und kommunalen Subventionen und zur Angebotsverbesserung transferieren wollte. Der Ständerat sah sich zudem mit einer Minderheit Stark (svp, TG) auf Nichteintreten konfrontiert. Diese störte sich an der bereits mehrfach erfolgten Verlängerung der Anschubfinanzierung, die ursprünglich nicht als dauerhafte Lösung konzipiert worden sei und die nach Ansicht der Minderheit nun nicht mehr benötigt werde. Der Ständerat beschloss Eintreten mit 25 zu 14 Stimmen, wobei die fast geschlossen gegen Eintreten stimmenden SVP-Mitglieder von einer deutlichen Mehrheit der FDP-Ratsmitglieder sowie von zwei Mitte-Ständeräten unterstützt wurden. Daraufhin bestätigte die kleine Kammer die Haltung des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit in Bezug auf den Verpflichtungskredit mit beinahe identischem Stimmverhältnis und befürwortete den so abgeänderten Entwurf in der Gesamtabstimmung erneut mit 25 zu 14 Stimmen. Auch wenn die kurz gehaltene Ratsdebatte davon zeugt, dass die Ständeratsmitglieder der Bitte des Kommissionspräsidenten Würth (mitte, SG), die Grundsatzdiskussionen betreffend der Rolle des Bundes in der Förderung der familienexternen Kinderbetreuung auf die Beratung der dauerhaften Lösung zu vertagen, folgten, liessen die Voten und das Stimmverhältnis keinen Zweifel daran, dass diese Diskussionen in naher Zukunft erneut und intensiv an die Oberfläche gelangen werden.

In der Herbstsession 2024 konnte das Parlament die Vorlage zur Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende des Jahres 2026 verabschieden. Auch im Nationalrat hatte es Widerstand in den Reihen der SVP und der FDP gegen die Verlängerung gegeben; einen entsprechenden Nichteintretensantrag um Stefanie Heimgartner (svp, AG) lehnte die grosse Kammer jedoch mit 108 zu 77 Stimmen (7 Enthaltungen) ab. Der Nationalrat zeigte sich mit dem ständerätlichen Entwurf einverstanden und nach Ausmerzen einer kleinen formalen Änderung verabschiedete der Ständerat den Entwurf in der Schlussabstimmung mit 29 zu 12 Stimmen (1 Enthaltung) und der Nationalrat mit 113 zu 79 Stimmen (3 Enthaltungen).