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Ende Januar 2025 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Entlastungspaket 27, mit dem die Bundesfinanzen nachhaltig stabilisiert werden sollen. Angesichts drohender struktureller Defizite sah das Paket umfassende Sparmassnahmen in sämtlichen Aufgabenbereichen vor. Der Bundesrat hob hervor, dass er mit diesen Massnahmen die Schuldenbremse einhalten und eine solide finanzielle Grundlage für die kommenden Jahre schaffen wolle. Das Entlastungspaket umfasste insgesamt 59 Massnahmen, die bis 2027 Einsparungen von CHF 2.7 Mrd. und bis 2028 von CHF 3.6 Mrd. bewirken sollten. 36 dieser Massnahmen seien Teil der Vernehmlassungsvorlage, da sie gesetzliche Anpassungen erforderten. Der Schwerpunkt liege dabei auf der Reduktion der Ausgaben. Seit der Veröffentlichung des Berichts und der Eckwerte des Entlastungspakets im September 2024 habe es nur wenige Änderungen gegeben. Eine zentrale Anpassung betreffe jedoch den Verzicht auf neue Bundesbeiträge zur familienergänzenden Kinderbetreuung, womit der Ständerat bereits einer Empfehlung der eingesetzten Expertengruppe gefolgt sei. Mit der Eröffnung der Vernehmlassung erhielten Kantone, Parteien, Verbände und weitere Interessengruppen bis Mai 2025 die Möglichkeit, sich zu den geplanten Massnahmen zu äussern.

Entlastungspaket 27
Dossier: Mesures d'assainissement des finances fédérales (2024–2026)

Jahresrückblick 2024: Öffentliche Finanzen

Das Jahr 2024 im Themenbereich «Öffentliche Finanzen» stand im Zeichen des Sparens. Sowohl Parlament als auch Bundesrat widmeten sich intensiv der Aufgabe, die strukturellen Defizite des Bundeshaushalts zu reduzieren und langfristige Lösungen zu erarbeiten. Dadurch, dass sie, anders als in früheren Jahren, auch die gebundenen Ausgaben in ihre Überlegungen einbezogen, lösten sie in zahlreichen Themenbereichen grosse Debatten aus. Diese verstärkten Sparbemühungen fanden zudem ein deutlich höheres mediales Echo im Vergleich zu den Vorjahren, insbesondere im Bereich des Budgets und der öffentlichen Ausgaben (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse).

Im Laufe des Jahres wurden zahlreiche parlamentarische Vorstösse mit unterschiedlichen Sparvorschlägen behandelt. Dazu gehörten die Forderungen, Gewinne der Nationalbank zum Schuldenabbau zu nutzen, die Auslagerung von Bundesleistungen an Externe zu prüfen sowie ein Entlastungspaket zu schnüren, das auch gebundene Ausgaben einbezieht. Der Bundesrat verwies in seinen Antworten wiederholt auf eine externe Gruppe von Expertinnen und Experten, die er im März eingesetzt hatte, um sämtliche Aufgaben und Subventionen des Bundeshaushalts systematisch zu überprüfen. Der Bericht dieser Expertengruppe, der im September veröffentlicht wurde, löste breite mediale und politische Debatten aus. Mit 60 vorgeschlagenen Massnahmen, die Einsparungen von bis zu CHF 4.9 Mrd. ermöglichen könnten, lag der Fokus vor allem auf der Ausgabenseite, wobei stark gebundene Ausgaben wie die Bundesbeiträge an die AHV besonders im Blickfeld standen. Noch vor der Veröffentlichung des Berichts wurde der Bundesrat selbst aktiv und präsentierte ein neues Bundesgesetz, welches das Parlament in der Herbstsession verabschiedete. Dieses soll ab 2025 erste Entlastungsmassnahmen umsetzen. Dazu zählen die Reduktion des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung um CHF 1.25 Mrd. sowie administrative Vereinfachungen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Diese Massnahmen trugen zu einer verbesserten Haushaltslage bei: Im August präsentierte der Bundesrat die Botschaft zum Voranschlag 2025, der einen Gewinn von CHF 1 Mrd. vorsieht, während der Voranschlag 2024 noch ein Defizit von CHF 0.3 Mrd. auswies. Dennoch nahm das Parlament im Dezember in weiteren Bereichen Kürzungen vor, nachdem es der Armee (CHF 530 Mio.) und der Landwirtschaft (CHF 42 Mio.) mehr Geld zugesprochen hatte, als der Bundesrat vorgeschlagen hatte: Gekürzt wurden in der Folge insbesondere die Kredite für die Auslandhilfe, für das Bundespersonal sowie mit der Begründung der rückläufigen Asylgesuchszahlen auch die Kredite für die Bundesasylzentren und die Sozialhilfe für Asylsuchende. Gleichzeitig wurden die Querschnittskürzungen über alle schwach gebundenen Ausgaben erhöht.

Ein weiteres zentrales Thema im Bereich öffentliche Finanzen und sogleich auch das 2024 abgesehen vom Voranschlag in diesem Themenbereich am ausführlichsten beratene Geschäft, war die Individualbesteuerung (vgl. APS-Analyse der Wortmeldungen). Die Forderung hatte bereits eine langjährige Vorgeschichte und entsprach einer mehrfachen Auftragserteilung an die Exekutive. Mit besagter Vorlage erfüllte der Bundesrat diese Forderung und stellte den Entwurf der Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» als indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Der indirekte Gegenvorschlag, der das Ziel der Initiative auf Gesetzesebene schneller erreichen sollte, führte im Nationalrat, der sich der Vorlage im Berichtjahr als Erstrat widmete, zu einer ausführlichen Debatte und zur knappen Annahme.

Für grosses mediales Aufsehen sorgte zudem im Sommer dieses Jahres das Zustandekommen der Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» der JUSO (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Diese fordert eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Vermögen über CHF 50 Mio., deren Erträge zweckgebunden in die Klimapolitik investiert werden sollen. Mehrere von der Initiative betroffene Schweizerinnen und Schweizer drohten daraufhin gemäss Medien, bei Annahme des Volksbegehrens ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, was die Debatte zusätzlich anheizte.

Im Jahr 2024 wurden im Themenbereich der öffentlichen Finanzen zwei Reformprojekte beendet, von denen eines scheiterte: Die Einführung einer Tonnagesteuer auf Seeschiffen fand im Parlament keine Zustimmung, da unklare finanzielle Folgen und Bedenken zur Rechtsgleichheit überwogen. Angenommen wurde hingegen das Bundesgesetz zur Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis, das die gesetzliche Grundlage dafür schaffen soll, dass die Schweiz weiterhin einen Teil der Steuereinnahmen aus grenzüberschreitender Telearbeit behalten kann. Einzig die Diskussion um eine Präzisierung zur Steuerbefreiung von Seeleuten sorgte kurzzeitig für Kontroversen, wurde letztlich jedoch in das Gesetz aufgenommen.

Jahresrückblick 2024: Öffentliche Finanzen
Dossier: Rétrospective annuelle 2024

In der Herbstsession 2024 beriet der Nationalrat die Motion der FK-SR, die ein rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben einschliesst, forderte. Kommissionssprecher Peter Schilliger (fdp, BE) betonte, dass die Motion eine wichtige Unterstützung für die bereits laufenden Arbeiten des Bundesrates sei, der im März 2024 eine umfassende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung initiiert habe, deren Bericht bereits vorliege. Trotz dieser bestehenden Massnahmen erachte es eine Kommissionsmehrheit als entscheidend, dass das Parlament dem Bundesrat mit dieser Motion zusätzlichen Rückhalt gebe. Die FK-NR unterstützte den Vorstoss ihrer Schwesterkommission mit 17 zu 8 Stimmen. Felix Wettstein (gp, SO) vertrat den Minderheitsantrag zur Ablehnung der Motion und argumentierte, dass diese überflüssig sei, da die geforderten Massnahmen bereits umgesetzt würden. Eine Verkürzung der Vernehmlassungsfrist bei solch weitreichenden Massnahmen, die möglicherweise Verfassungsänderungen erforderten – wie sie die Motion ebenfalls verlangte –, sei zudem unangemessen und würde auf Unverständnis bei Kantonen und Verbänden stossen. Schliesslich nahm der Nationalrat die Motion mit 122 zu 55 Stimmen an, womit übereinstimmende Beschlüsse der beiden Räte vorlagen. Die ablehnenden Stimmen stammten aus den Reihen der SP und der Grünen.

Rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben mit einschliesst (Mo. 24.3395)
Dossier: Mesures d'assainissement des finances fédérales (2024–2026)

Als Zweitrat behandelte der Ständerat in der Herbstsession 2024 das Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025. Im Gegensatz zum Nationalrat verlief die Diskussion über die Kürzung des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung (ALV) um insgesamt CHF 1.25 Mrd. weit weniger kontrovers. Der Kommissionssprecher Jakob Stark (svp, TG) betonte, dass diese Massnahme aufgrund der positiven Finanzlage des ALV-Ausgleichsfonds, der Ende 2025 voraussichtlich über ein Eigenkapital von mehr als CHF 10 Mrd. verfügen wird, sowohl tragbar als auch umsetzbar sei. Die FK-SR unterstützte daher die Vorlage mit 11 zu 1 Stimmen. Pierre-Yves Maillard (sp, VD) begründete seine Gegenstimme in der Kommission damit, dass eine Senkung der ALV-Beiträge aufgrund der Überschüsse eine verpasste Chance sei, um eine neue Finanzierungslösung für die AHV zu erarbeiten. Trotz dieser Einwände verzichtete Maillard auf einen Minderheitsantrag, da er die Massnahme insgesamt als moderat und nachvollziehbar erachtete. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Bundesgesetz mit 42 zu 2 Stimmen an. Die beiden Nein-Stimmen stammten von SP-Mitgliedern. Wie der Nationalrat entschied sich auch die kleine Kammer gegen eine Abschreibung der beiden Motionen 17.3259 und 22.4273.

Am Ende der Herbstsession 2024 stimmten beide Kammern in der Schlussabstimmung für die Annahme des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 – der Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen und der Nationalrat mit 133 zu 62 Stimmen. Die ablehnenden Stimmen im Nationalrat stammten von Mitgliedern der SP und der Grünen.

Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025 (BRG 24.016)
Dossier: Mesures d'assainissement des finances fédérales (2024–2026)
Loi fédérale sur des mesures d’allégement budgétaire à partir de 2025 y compris les interventions parlementaires à classer

Die Prüfung alternativer Mechanismen zur Herleitung des Bundesbeitrages an die AHV forderte Benjamin Mühlemann (fdp, ZH) im Juni 2024 mittels Postulat. Aufgrund der demografischen Entwicklung werde sich der Bundesbeitrag an die AHV, der bei 20.2 Prozent festgesetzt ist, in den kommenden Jahren um mehrere Milliarden Franken erhöhen. Der Bundesrat solle daher mögliche Alternativen zur aktuellen Berechnung des Bundesbeitrags an die AHV aufzeigen und die Auswirkungen eines Systemwechsels prüfen. Langfristig könne die Schuldenbremse, die für eine nachhaltige Finanzpolitik der Schweiz essenziell sei, durch das derzeitige System nicht mehr eingehalten werden. Als Beispiel zur Neuberechnung führte der Postulant eine Kopplung an die Entwicklung der Mehrwertsteuereinnahmen oder an das Bruttoinlandprodukt (BIP) an, ähnlich wie es bereits beim Bundesbeitrag an die IV der Fall sei. Der Bundesrat unterstützte das Postulat und beantragte dessen Annahme. In der Herbstsession 2024 lag im Ständerat ein Antrag Maillard (sp, VD) auf Ablehnung des Postulats vor. Der Antragsteller erinnerte an die Volksabstimmung zur Unternehmenssteuerreform (STAF) im Jahr 2019: Als Ausgleich zur Senkung der Unternehmenssteuern war damals unter anderem der Bundesbeitrag an die AHV auf 20.2 Prozent erhöht worden. Würde dies nun wieder geändert, würde der Wille der Bevölkerung missachtet, so Maillard. Die kleine Kammer stellte sich mit 26 zu 13 Stimmen (2 Enthaltungen) jedoch mehrheitlich hinter den Postulanten und überwies das Postulat zur Erfüllung an den Bundesrat.

Die Schuldenbremse muss zwingend eingehalten werden. Mechanismen zur Herleitung des Bundesbeitrags an die AHV (Po. 24.3715)
Dossier: Mesures d'assainissement des finances fédérales (2024–2026)

Im September 2024 befasste sich der Bundesrat erstmals mit dem Bericht der Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung. Der Bericht zeigte 60 Massnahmen auf, mit denen der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren um bis zu CHF 4.9 Mrd. entlastet werden könnte. Dies übertrifft den geschätzten Bereinigungsbedarf von bis zu CHF 4.5 Mrd. pro Jahr ab 2030 und lässt damit Entscheidungsspielraum offen, wie die Autorinnen und Autoren des Berichts betonen. Die von Serge Gaillard geleitete Expertengruppe untersuchte sämtliche Bundesausgaben, insbesondere Subventionen und Transferleistungen, und legte den Fokus auf ausgabenseitige Entlastungen. Angesichts der stark wachsenden Ausgaben, vor allem in der AHV und der Armee, sollten laut Bericht Massnahmen zur Ausgabenreduktion Vorrang vor Einnahmeerhöhungen haben. Die Überprüfung erfolgte gemäss drei finanzpolitischen Kriterien: Erstens wurde die Effizienz überprüft und damit die Frage gestellt, ob politische Ziele mit weniger Mitteln erreicht werden könnten. Hierbei wurden Massnahmen im Bereich der Migrationspolitik, der Klima- und Energiepolitik sowie in der Verkehrsinfrastruktur entwickelt. So schlug die Expertengruppe vor, die Asylpolitik stärker auf die rasche Integration ins Erwerbsleben auszurichten, um Unterstützungskosten zu senken. Bei der Klima- und Energiepolitik plädierte sie für einen verstärkten Einsatz von Lenkungsabgaben sowie auf eine Kürzung der Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) und in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Das zweite Kriterium befasste sich mit der Abgrenzung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen. Der Bericht empfahl, auf die Übernahme von Kantonsaufgaben wie beispielsweise die familienergänzende Kinderbetreuung zu verzichten. Das dritte Kriterium zielte darauf ab, das Ausgabenwachstum in der sozialen Wohlfahrt zu bremsen. Dazu empfahl der Bericht, die Bundesbeiträge an die AHV von deren Ausgabenentwicklung zu entkoppeln und stattdessen an das langsamere Wachstum der Bundeseinnahmen zu knüpfen, was die Stabilität der AHV-Finanzierung erhöhen würde.
Parallel dazu sollte das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) durch gemeinsame Massnahmen von Bund und Kantonen begrenzt werden, indem Zielwachstumsraten festgelegt und die Bundesbeiträge für Prämienverbilligungen daran angepasst würden. Weitere vorgeschlagene Massnahmen umfassten Kürzungen oder Streichungen von Subventionen, eine Neupriorisierung der Ausgaben sowie die Begrenzung des Personalaufwandes beim Bund.

Der Bundesrat bekräftigte in der Folge seine Absicht, das Haushaltsgleichgewicht primär durch ausgabenseitige Massnahmen zu erreichen. In den kommenden Monaten werde er in Gesprächen mit Kantonen, Parteien und Sozialpartnern die Vorschläge der Expertengruppe weiter vertiefen, bevor konkrete Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt werden.

In den Medien wurden die Sparvorschläge des Berichts intensiv diskutiert und analysiert, wobei Parteien und Interessensorganisationen zu Wort kamen. Während FDP und SVP die jeweiligen Sparvorschläge gemäss Blick begrüssten und gar zusätzliche Kürzungen, insbesondere im Bereich der Asylpolitik und Kulturförderung forderten, verlangte die Mitte zunächst eine eingehende Prüfung der fiskalischen Folgen der Einsparungen, bevor sie Position zu den jeweiligen Massnahmen beziehen werde. Auch die GLP unterstütze, gemäss dem Blick, die geplanten Massnahmen, jedoch kritisierte GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy als Co-Präsidentin von Alliance F die geplanten Einsparungen bei den Kita-Subventionen. Gemeinsam mit der SP äusserte Alliance F auch ihre Enttäuschung über den Ausschluss von Frauenorganisationen aus den Gesprächen mit dem Bundesrat und bemängelte die unzureichende Berücksichtigung von Familienanliegen in der Expertengruppe. Die links-grünen Parteien reagierten insgesamt mit deutlicher Ablehnung auf die Vorschläge, wie der Tagesanzeiger und die Aargauer Zeitung berichteten: Die SP entsorgte den Bericht symbolisch im Papierkorb und bezeichnete ihn als «Frontalangriff auf die soziale Schweiz». Die Grünen lehnten die Vorschläge ebenfalls ab und forderten Einsparungen bei der Armee anstatt beim Klimaschutz und bei den Sozialleistungen.

Entlastungspaket 27
Dossier: Mesures d'assainissement des finances fédérales (2024–2026)

Ein rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben einschliesst, forderte die FK-SR mittels Motion, die sie im März 2024 einreichte. Diese Motion sei deshalb erforderlich, da der Einbezug der gebundenen Ausgaben im Gegensatz zu den ungebundenen Ausgaben eine gesetzliche Anpassung und somit die Zustimmung des Parlamentes erfordere. Angesichts drohender Defizite müssten die Entlastungsmassnahmen inklusive der gebundenen Ausgaben so schnell wie möglich umgesetzt werden, weshalb die Vernehmlassungsfrist von üblicherweise drei Monaten angemessen verkürzt werden solle. Der Bundesrat stünde dem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber, teilte er in seiner Antwort mit. Allerdings sei es entscheidend, sich umfassend mit allen Beteiligten auszutauschen, weshalb er eine stark verkürzte Vernehmlassungsfrist ablehne. In der Ratsdebatte stellte Baptiste Hurni (sp, NE) den Antrag auf Ablehnung der Motion. Der Bundesrat werde ohnehin in naher Zukunft Massnahmen vorschlagen, die auch gebundene Ausgaben miteinschliessen würden. Diese Motion sei somit obsolet und sende zudem das Signal, dass der Bundesrat die Situation allein nicht bewältigen könne. Benedikt Würth (mitte, SG) entgegnete, die Motion sei lediglich als Unterstützung für den Bundesrat gedacht und es wäre daher ein schlechtes Signal, wenn der Rat diese ablehne. Schliesslich folgte der Ständerat seiner Finanzkommission und nahm die Motion mit 32 zu 11 Stimmen an. Die ablehnenden Stimmten stammten von Mitgliedern der SP und der Grünen.

Rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben mit einschliesst (Mo. 24.3395)
Dossier: Mesures d'assainissement des finances fédérales (2024–2026)

In der Sommersession 2024 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit dem «Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025». Eine Minderheit kritisierte, dass die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen zu stark auf die Ausgabenseite und zu wenig auf die Einnahmeseite fokussierten. Daher lagen sowohl ein Rückweisungsantrag einer Minderheit Wettstein (gp, SO) mit der Auflage, eine neue Vorlage mit zusätzlichen Einnahmequellen auszuarbeiten, als auch ein Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit Funiciello (sp, BE) vor. Die Minderheitssprecherin führte aus, dass Investitionen in die Lebensqualität immer lohnenswert seien und die vorgeschlagenen Kürzungen auf der Ausgabeseite zur Einhaltung der Schuldenbremse oder «Zukunftsbremse» wie sie sie nannte, um einen dadurch festgesetzten konjunkturellen Wert einzuhalten, nicht angezeigt seien.
Die Kommissionsmehrheit stellte sich hinter die Vorlage des Bundesrates, der die Notwendigkeit betonte, die Ausgaben zu reduzieren, da diese im Vergleich zu den Einnahmen unverhältnismässig stark gestiegen seien und daher dort angesetzt werden müsse. Diese Massnahmen seien dringend notwendig, um einem drohenden strukturellen Defizit von CHF 4 Mrd. entgegenzuwirken. Zudem sei die geplante Kürzung bei der ALV in Anbetracht der während der Covid-Pandemie hohen geleisteten Bundesbeiträge vertretbar, so die Kommissionsmehrheit.
Abgesehen von der SP waren sich die Fraktionen einig, dass die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen nur ein erster kleiner Schritt in Richtung hin zu ausgeglichenen Bundesfinanzen darstellten und weitere Massnahmen folgen müssten. So wurde die Vorlage von der Mitte-Fraktion gar nur als «Entlastungspaketli» bezeichnet. Zudem war sich die Mehrheit der Fraktionen ebenfalls darin einig, dass es diese Massnahmen jetzt und nicht später brauche und so wurde der Nichteintretensantrag mit 145 zu 42 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) abgelehnt. Die befürwortenden Stimmen stammten von der SP-Fraktion sowie einzelnen Stimmen der Grünen. Auch der Rückweisungsantrag fand nur Zustimmung bei den Fraktionen der SP und den Grünen und wurde mit 126 zu 61 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ebenfalls abgelehnt.
Im Wissen darum, dass der Nichteintretensantrag im Rat wohl chancenlos bleiben würde, hatte die Kommissionsminderheit Wermuth (sp, AG) einen Minderheitsantrag für die Detailberatung eingereicht, der die Wiedereinführung des Solidaritätsbeitrags bei der ALV forderte. Dieser Beitrag würde ein Prozent auf hohe Lohnbestandteile erheben und jährliche Mehreinnahmen von CHF 300 bis 400 Mio. generieren. Der Minderheitsantrag fand jedoch keine Zustimmung über die Fraktionen der SP und der Grünen hinaus und wurde mit 129 zu 62 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) abgelehnt.
Schliesslich stimmte der Nationalrat mit demselben Stimmenverhältnis für Annahme des unveränderten Entwurfes des Bundesrates. Die ablehnenden Stimmen stammten von den Fraktionen der SP und der Grünen. Einzig beim Antrag auf Abschreibung der Motionen 17.3259 und 22.4273 folgte der Nationalrat nicht dem Bundesrat und stimmte oppositionslos für die deren Aufrechterhaltung. Die im Bundesgesetz vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen würden nicht für eine langfristige Stabilisierung der Bundesfinanzen genügen, weshalb die Forderungen der Motionen noch nicht erfüllt seien, so die Begründung. Zudem solle der Bericht der externen Gruppe von Expertinnen und Experten abgewartet werden, der Vorschläge für weitere Bereinigungsmassnahmen des Bundeshaushaltes beinhalten wird.

Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025 (BRG 24.016)
Dossier: Mesures d'assainissement des finances fédérales (2024–2026)
Loi fédérale sur des mesures d’allégement budgétaire à partir de 2025 y compris les interventions parlementaires à classer

Eine Überprüfung der Effizienz der staatlichen Leistungen forderte Thomas Burgherr (svp, AG) mittels eines im März 2024 eingereichten Postulats. Der Postulant befürchtete eine ineffiziente Nutzung von Ressourcen bei Aufgaben, die der Bund übernimmt, die jedoch von privaten Anbietern ressourcenschonender erbracht werden könnten, etwa IT-Dienstleistungen oder Strassenunterhalt. Er forderte daher eine Prüfung aller staatlichen Leistungen und der Möglichkeit der Auslagerung dieser Leistungen an Private. Der Staat könnte sich dadurch stärker auf die Bereiche Sicherheit, Bildung und Recht konzentrieren und würde so weniger in Konkurrenz zu privaten Unternehmen auftreten, so die Begründung.
Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Ablehnung und verwies in seiner Antwort auf die im März eingesetzte externe Gruppe von Expertinnen und Experten zur Ausarbeitung von Vorschlägen für Sanierungsmassnahmen des Bundeshaushaltes. Es sei nicht sinnvoll, der Erarbeitung dieses Berichts, der im Spätsommer erwartet werde, vorzugreifen.
In der Ratsdebatte betonte der Postulant, dass sein Anliegen in dieselbe Richtung wie die Absichten des Bundesrates ziele und deshalb als Unterstützung und nicht als Vorgriff zu verstehen sei. Der Nationalrat folgte in der Sommersession 2024 dieser Argumentation und nahm den Vorstoss mit 96 zu 91 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) an. Zustimmung fand das Postulat bei den Fraktionen der SVP, der GLP und bei einem Grossteil der Mitte-Fraktion. Geschlossen dagegen stimmten die Fraktionen der FDP, der SP und der Grünen.

Überprüfung der staatlichen Leistungen und Konzentration der Kräfte (Po. 24.3233)
Dossier: Mesures d'assainissement des finances fédérales (2024–2026)

In Erfüllung des Postulats Ettlin (mitte, OW) veröffentlichte der Bundesrat im Mai 2024 einen Bericht zum langfristigen Management und Flexibilisierung der stark gebundenen Ausgaben. Der Bericht, mit dem auch das Postulat der FK-NR (Po. 21.4337) erfüllt wurde, zeigte auf, dass eine Flexibilisierung gewisser Aufgaben ohne Gesetzes- oder Verordnungsanpassungen nicht möglich ist. Dies sei jedoch insbesondere bei obligatorischen Beiträgen an internationale Organisationen schwierig, da Kürzungen hier zu einem Ausschluss der Schweiz führen könnten. Ebenso schwierig sei die Flexibilisierung bei Lenkungsabgaben wie der CO2-Abgabe, da diese Einnahmen stark zweckgebunden sind. Bei anderen Ausgaben sei eine Erhöhung des finanzpolitischen Handlungsspielraums jedoch möglich und der Bericht zeigte solche Vorschläge auf: So solle unter anderem die Schaffung neuer stark gebundener Ausgaben so weit wie möglich vermieden werden. Falls dies nicht möglich sei, sollten diese flexibel ausgestaltet werden, beispielsweise durch die gesetzliche Formulierung «in der Regel», was vorübergehende Kürzungen ermöglichen würde. Diese Formulierung könne auch bei bestehenden stark gebundenen Ausgaben im Gesetzestext ergänzt werden, um deren Flexibilität zu erhöhen, so ein weiterer Vorschlag im Bericht. Weiter wurde im Bericht vorgeschlagen, neue Ausgaben beispielsweise an die Entwicklung der Mehrwertsteuer zu koppeln, um ein ungleiches Wachstum von Ausgaben und Einnahmen zu vermeiden. Zur Dämpfung der stark gebundenen Ausgaben, die schneller wachsen als die Bundeseinnahmen – so beispielsweise bei der AHV –, seien jedoch strukturelle Reformen notwendig. Neben dem Ziel, bis 2026 eine neue AHV-Reform vorzuschlagen, habe der Bundesrat bereits eine externe Gruppe von Expertinnen und Experten beauftragt, eine Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durchzuführen. Deren Bericht werde im Laufe des Jahres 2024 erwartet.

Einfacherer Haushaltsausgleich durch die Flexibilisierung gebundener Ausgaben (Po. 23.3605)

Gewinne der Nationalbank sollten nicht als selbstverständlich betrachtet werden und, falls sie an den Bund ausgeschüttet werden, sollten sie ausschliesslich für den Schuldenabbau verwendet werden. Dies forderte Thomas Burgherr (svp, AG) in einer parlamentarischen Initiative, die er im März 2023 eingereicht hatte. In der Vergangenheit seien teilweise Budgets zu hoch angesetzt worden, da mit einer Gewinnausschüttung der Nationalbank an den Bund gerechnet worden sei, die dann jedoch aber ausgeblieben sei. Indem allfällige Gewinnausschüttungen nicht mehr wie bisher budgetiert werden können, sondern für den Schuldenabbau verwendet würden, sollten solche Defizite mit dieser parlamentarischen Initiative künftig verhindert werden, so der Initiant.
Die FK-NR beantragte mit 16 zu 4 Stimmen (bei 1 Enthaltung) der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Zur Verhinderung von Schulden sei bereits die Schuldenbremse eingeführt worden und diese Vorlage würde die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten des Parlaments zusätzlich und unnötigerweise einengen. Sofern Schulden beispielsweise in die Sozialpolitik investiert werden würden, kämen sie zudem auch künftigen Generationen zugute, womit Schulden auch positive Effekte aufweisen können, so die Kommissionsmehrheit. Eine Kommissionsminderheit Michael Götte (svp, SG) sah in der parlamentarischen Initiative hingegen einen gelungenen Ansatz zur Schuldenminimierung und beantragte deshalb, der Initiative Folge zu geben.
Der Nationalrat folgte in der Sondersession vom April 2024 der Kommissionsmehrheit und stimmte mit 123 zu 59 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) gegen Folge geben, womit das Geschäft erledigt war. Die Stimmen für Folgegeben stammten ausschliesslich aus der SVP-Fraktion.

Nationalbankgewinne für den Schuldenabbau nutzen (Pa.Iv. 23.418)
Dossier: Mesures d'assainissement des finances fédérales (2024–2026)

Im März 2024 kündigte der Bundesrat an, zur Bereinigung des Bundeshaushalts eine externe Expertengruppe einzusetzen. Die Ausgaben seien in den letzten Jahren überproportional zu den Einnahmen gewachsen, was mittelfristig ohne Gegenmassnahmen zu einem jährlichen strukturellen Defizit von CHF 4 Mrd. führen werde. Vorschläge für solche Gegenmassnahmen soll nun eine Gruppe bestehend aus fünf Expertinnen und Experten mit ausgewiesenem Finanz- und Verwaltungswissen bis im Spätsommer 2024 erarbeiten. Für die Ausarbeitung von Massnahmen auf der Ausgabenseite, die prioritär gegenüber Massnahmen auf der Einnahmeseite behandelt werden sollen, werde das Gremium eine systematische Überprüfung aller Aufgaben und Subventionen des Bundes durchführen. Nach Vorliegen dieses Berichts wird der Bundesrat zusammen mit den Kantonen, den Parteien und den Sozialpartnern definitive Massnahmen erarbeiten und diese ab Winter 2024/25 in die Vernehmlassung geben.

Entlastungspaket 27
Dossier: Mesures d'assainissement des finances fédérales (2024–2026)

Im März 2024 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zum «Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025». Die überproportional steigenden Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen würden eine Priorisierung erfordern, um die Schuldenbremse weiterhin einhalten zu können. Bereits im März 2024 wurde dazu eine Gruppe von Expertinnen und Experten zur Ausarbeitung von Massnahmen eingesetzt, um ein drohendes strukturelles Defizit von CHF 4 Mrd. zu verhindern. Deren Bericht wird im Herbst 2024 erwartet. Mit der vorliegenden Botschaft schlug der Bundesrat bereits erste Entlastungsmassnahmen vor, die eine Gesetzesänderung und somit die Zustimmung des Parlaments erforderten.

Der weitaus grösste Anteil der Entlastungsmassnahmen entfiel auf eine Reduktion des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung (ALV) um insgesamt CHF 1.25 Mrd., vorgesehen für den Zeitraum 2025 bis 2029. In den Jahren 2025 und 2026 sollten die Beiträge jeweils um knapp CHF 600 Mio., und damit um die weitaus grössten Anteile, reduziert werden, da in diesen Jahren die Entlastungen am dringendsten seien. Der Restbetrag werde schliesslich im Jahr 2027 gekürzt werden, während für die Jahre 2028 und 2029 keine weiteren Kürzungen mehr vorgesehen seien. Da sich die ALV in einer guten finanziellen Lage befinde und über genügend Eigenkapital verfüge, habe die Reduktion keine Leistungskürzungen zur Folge. Sollte sich die finanzielle Situation ändern, würde eine Ventilklausel greifen, die sicherstellen soll, dass die ALV nicht in eine «finanzielle Schieflage» gerate, so der Bundesrat. Zusätzlich sollen mit der Revision die formalen Vorgaben der Leistungsvereinbarung zwischen Departementsvorsteherinnen bzw. -vorstehern und Amtsdirektorinnen bzw. -direktoren im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) gestrichen werden. Die jährlichen Leistungsvereinbarungen dienen zur Besprechung der Ziele und Prioritäten des nächsten Geschäftsjahres und mussten bisher unter Berücksichtigung gestalterischer Vorgaben durchgeführt werden. Diese formalen Vorgaben sollen nun aufgehoben werden, um zur administrativen Entlastung der Bundesverwaltung und zur Erhöhung der Flexibilität im Führungsprozess beizutragen.

In der vorgängig durchgeführten Vernehmlassung zwischen Juni 2023 und Oktober 2023 hatte der Bundesrat neben der Kürzung des Bundesbeitrages an die ALV auch eine Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer vorgeschlagen, nicht aber die Anpassung im RVOG. Diese Massnahme waren dem Parlament bereits im Rahmen des Evaluationsberichtes zum Neuen Führungsmodell (NFB) im November 2021 vorgelegt worden. Die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen wurden dabei unterschiedlich aufgefasst. Während die SVP, die FDP und die Mitte sowie die Mehrheit der teilnehmenden Kantone die temporäre Beitragskürzung an die ALV unterstützten, befürchteten die SP und die Grünen, sowie der Kanton Wallis einen Leistungsabbau und sprachen sich dagegen aus. Einigkeit herrschte hingegen bezüglich der Frage der Senkung des Kantonsanteils um 0.7 Prozentpunkte, die als Ausgleich für die erhöhten Ausgaben des Bundes durch die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung vorgesehen war. Sowohl die Kantone als auch alle teilnehmenden Parteien stellten sich gegen diese Kürzung des Kantonsanteils. Als Hauptargument wurde die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips durch den Beschluss zur Übernahme von Kantonsaufgaben und deren Kostenabwälzung auf die Kantone genannt. Aufgrund der geschlossenen negativen Rückmeldungen und weil die WBK-SR zwischenzeitlich eine neue Vorlage der familienergänzenden Kinderbetreuung mit geringerer finanzieller Belastung für den Bund entworfen hatte, verzichtete der Bundesrat in seiner Botschaft auf diese Massnahme.

Gleichzeitig mit der Botschaft beantragt der Bundesrat die Abschreibung der beiden Motionen 17.3259 und 22.4273, die beide eine Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen forderten.

Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025 (BRG 24.016)
Dossier: Mesures d'assainissement des finances fédérales (2024–2026)
Loi fédérale sur des mesures d’allégement budgétaire à partir de 2025 y compris les interventions parlementaires à classer

Jahresrückblick 2023: Öffentliche Finanzen

Im Themenbereich «Öffentliche Finanzen» standen im Jahr 2023 drei Aspekte im Mittelpunkt des medialen und parlamentarischen Interesses: die Abstimmung über die OECD-Mindestbesteuerung – wie aus Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse 2023 deutlich wird –, die Mehrwertsteuerrevision sowie das Bereinigungsprogramm für das Budget 2024 und die Finanzplanjahre 2025–2027. Verglichen mit anderen Jahren blieb das mediale Interesse an der Finanzpolitik im Berichtsjahr jedoch gering (siehe Abbildung 2).

Im Juni 2023 sprachen sich die Stimmbevölkerung und die Kantone deutlich für die sogenannte OECD-Mindestbesteuerung aus. Mit dieser hatte der Bundesrat das OECD/G20-Projekt zur Einführung einer Mindestbesteuerung für bestimmte Unternehmen umgesetzt. Direkt änderte die Reform nichts an der Besteuerung der meisten Unternehmen – betroffen waren nur die grössten Unternehmen in der Schweiz –, sie gab jedoch den Kantonen zusätzliche finanzielle Mittel in die Hand, etwa um die Unternehmenssteuern für alle Unternehmen zu senken.

Bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung stand 2023 die Forderung nach Einführung der Individualbesteuerung im Zentrum. Eine solche verlangten sowohl die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» als auch parlamentarische Vorstösse, und auch der Bundesrat arbeitete – im Auftrag des Parlaments – an einer entsprechenden Vorlage. Ende August 2023 präsentierte er nach erfolgter Vernehmlassung, bei der auch gewichtige Stimmen eine Beibehaltung der Ehepaarbesteuerung forderten, seine Eckwerte dazu.

Abgeschlossen wurde 2023 die neuste Mehrwertsteuerrevision, mit welcher Bundesrat und Parlament zahlreiche angenommene Motionen umsetzten. Unter anderem wurde auf diesem Wege eine Besteuerung der elektronischen Versandhandelsplattformen geschaffen, der Mehrwertsteuersatz auf Damenhygieneartikel reduziert oder die Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen in der Mehrwertsteuer behoben. Diese Revision fand kaum Eingang in die mediale Berichterstattung.

Medial relativ eng begleitet wurde hingegen das Sparprogramm für das Budget 2024, das vom Bundesrat offiziell als «Bereinigungsmassnahmen» betitelt wurde. Bereits im 2022 präsentierten Finanzplan 2024–2026 hatte der Bundesrat angekündigt, dass die Einhaltung der Schuldenbremse aufgrund von vom Parlament beschlossenen Ausgaben bei fehlender Gegenfinanzierung Sparmassnahmen nötig machen werde. Im Frühjahr 2023, nach Bekanntgabe eines Defizits von CHF 4.3 Mrd. für das Jahr 2022, präzisierte die Regierung ihren Vorschlag für Sparmassnahmen: Für das Jahr 2024 sollte insbesondere bei schwach gebundenen Ausgaben, also etwa bei der Armee, der Bildung, der Landwirtschaft oder der internationalen Zusammenarbeit, gespart werden, in den Finanzplanjahren 2025–2027 auch bei einzelnen stark gebundenen Ausgaben, zum Beispiel im AHV-Bereich bei der Witwenrente. Um zukünftig weniger Sparprogramme nötig zu machen, legte die Regierung im Auftrag dreier parlamentarischer Vorstösse einen Entwurf für einen zwingenden Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen vor. So sollte budgettechnischen Fragen bereits bei Ausarbeitung neuer Ausgabenposten im Parlament mehr Beachtung zukommen.

Die nach Bekanntgabe der bundesrätlichen Sparpläne in den Medien entbrannten Diskussionen über Sinn und Unsinn von Sparmassnahmen wurden zusätzlich dadurch erhitzt, dass der Bundesrat beinahe zur selben Zeit im Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 Verpflichtungskredite zur Übernahme der CS durch die UBS in der Höhe von CHF 109 Mrd. beantragte (vgl. Jahresrückblick zu Geld, Währung und Kredit). Während die FinDel die entsprechenden Kredite dringlich guthiess, lehnte sie das Parlament in einer ausserordentlichen Session zur CS-Übernahme ab. Da der Bundesrat nach Zusage der FinDel aber bereits rechtsgültige Verträge eingegangen war, blieb diese Ablehnung lediglich ein symbolischer Akt.

Jahresrückblick 2023: Öffentliche Finanzen
Dossier: Rétrospective annuelle 2023

Im Juni 2023 forderte Erich Ettlin (mitte, OW) den Bundesrat in einem Postulat auf, Möglichkeiten für eine Flexibilisierung der gebundenen Ausgaben sowie ihre Vor- und Nachteile in einem Bericht darzulegen. Da gebundene Ausgaben kurzfristig kaum steuerbar seien, müssten Entlastungsprogramme immer auf die kurzfristigen oder ungebundenen Ausgaben – etwa in den Bereichen Bildung und Forschung, Landwirtschaft, Armee oder Entwicklungshilfe – fokussieren, wodurch diese Bereiche einseitig belastet würden. Folglich solle der Bundesrat prüfen, ob es etwa möglich wäre, bestimmte gebundene Kosten über einen beschränkten Zeitraum zu reduzieren. Der Bundesrat beantragte das Postulat zur Annahme und gab an, es im Rahmen des Postulats 21.4337 zu beantworten. In der Herbstsession 2023 nahm der Ständerat den Vorstoss stillschweigend an.

Einfacherer Haushaltsausgleich durch die Flexibilisierung gebundener Ausgaben (Po. 23.3605)

Rückblick über die 51. Legislatur: Öffentliche Finanzen

Autorin: Anja Heidelberger

Stand: 17.08.2023

Im Bereich der öffentlichen Finanzen wird die 51. Legislatur insbesondere aufgrund der hohen entstandenen Defizite in den Bundesfinanzen in Erinnerung bleiben. So führten die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie und gegen ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen in den Jahren 2020 und 2021 zu Rekorddefiziten von CHF 15.8 Mrd. respektive CHF 12.2 Mrd., und im Jahr 2022 fiel nochmals ein Defizit von CHF 4.3 Mrd. an. In der Folge verlängerte das Parlament unter anderem die Abbaufrist für diese Schulden, wodurch er sich erhoffte, auf grosse Sparprogramme in der kommenden Legislatur verzichten zu können. Dennoch schlug der Bundesrat für 2025 ein sogenanntes «Entlastungspaket» vor, um andere bereits gesprochene oder geplante Ausgabenerhöhungen abzufedern, etwa bei den Armeeausgaben, den Ausgaben für den Klimaschutz oder bei der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Im Fokus standen in diesem Themenbereich ansonsten insbesondere die Unternehmenssteuern, namentlich das OECD/G20-Projekt zur Einführung einer Mindestbesteuerung für die Unternehmen. Nachdem schon länger über das Projekt diskutiert worden war, wurde dieses im Juni 2021 konkret: Zukünftig sollen Unternehmen, deren Muttergesellschaften in den am Projekt teilnehmenden Sitzstaaten nicht zu mindestens 15 Prozent besteuert werden, in anderen teilnehmenden Staaten um die entsprechende Differenz höher besteuert werden können. Um einen Abfluss der Steuergelder ins Ausland zu verhindern, erarbeitete der Bundesrat eine Verfassungsänderung zur Umsetzung dieser OECD-Mindestbesteuerung, die noch während der Legislatur von der Stimmbevölkerung mit 78 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen wurde.

Wie in der vorangegangenen Legislatur blieb aber auch die Besteuerung der natürlichen Personen Thema: Gleich zu Beginn der Legislatur wies der Nationalrat den bundesrätlichen Vorschlag für eine «ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung» an die Regierung zurück, da dieser den gesellschaftlichen Entwicklungen nicht genügend Rechnung trage. In der Folge wurden die Anstrengungen zur Einführung einer Individualbesteuerung intensiviert, etwa durch eine entsprechende Forderung in der Legislaturplanung 2019–2023. Im Mai 2022 präsentierte der Bundesrat schliesslich erste Eckwerte für eine spätere Botschaft. Die Einführung der Individualbesteuerung forderte auch eine Volksinitiative, die 2022 zustande kam, sowie thematisch ähnliche parlamentarische Vorstösse.

Üblicherweise diskutiert das Parlament im Themenbereich der öffentlichen Finanzen am ausführlichsten über die jährlichen Voranschläge, also über das Bundesbudget. Dies ist insofern naheliegend, als es (fast) nie um höhere Beträge geht als in den jeweils in der Wintersession diskutierten Voranschläge. Tatsächlich finden sich auch in der aktuellen Legislatur die Bundesbudgets der Jahre 2023, 2022, 2021 und 2020 auf den vorderen Rängen der am intensivsten diskutierten Geschäfte in diesem Themenbereich. Im Voranschlag 2023 plante der Bundesrat beispielsweise Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von CHF 80.3 Mrd. respektive CHF 76.6 Mrd. Am meisten finanzpolitische Redezeit widmete das Parlament in dieser Legislatur jedoch dem Nachtrag I zum Voranschlag 2023, bei dem es insbesondere um zwei Verpflichtungskredite in der Höhe von CHF 109 Mrd. im Rahmen der Übernahme der CS durch die UBS ging. Nach langwierigen Debatten lehnte der Nationalrat eine nachträgliche Bestätigung der von der FinDel bereits bevorschussten Kredite ab – jedoch wohl ohne rechtliche Konsequenzen, da der Bundesrat nach der Bevorschussung bereits rechtlich bindende Verträge eingegangen war und die UBS die Sicherheiten noch im Sommer 2023 ungenutzt kündigte.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Öffentliche Finanzen
Dossier: Rétrospective sur la 51e législature

In der Sommersession 2023 setzte sich der Nationalrat mit der Motion der FK-SR zur Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen auseinander. Die FK-NR hatte zuvor mit 16 zu 9 Stimmen Annahme der Motion beantragt, da gemäss Prognosen ab dem Jahr 2025 bei den Bundesfinanzen ein hohes strukturelles Defizit zu erwarten sei. Die Erhebung des Sparpotenzials «bei ungebundenen wie auch bei schwach und mittel gebundenen Aufgaben» könne zur Sanierung der Bundesfinanzen beitragen. Eine Kommissionsminderheit Fehlmann Rielle (sp, GE) sprach sich gegen den Vorstoss aus, da der Bund die ordnungsgemässe Verwendung der Finanzmittel sowieso überprüfe. Zudem verwies sie auf die strukturellen Überschüsse seit 2008 in der Höhe von CHF 20 Mrd. sowie auf die vom Bundesrat geplanten Ausgabenkürzungen um 2 Prozent für das Jahr 2024. Gegen den Willen der SP- und der Grünen-Fraktionen sprach sich der Nationalrat mit 121 zu 67 Stimmen für Annahme des Vorstosses aus.

Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen (Mo. 22.4273)
Loi fédérale sur des mesures d’allégement budgétaire à partir de 2025 y compris les interventions parlementaires à classer

Die SVP-Fraktion beantragte im September 2022 in einer parlamentarischen Initiative, die Schuldenbremse um eine Obergrenze für das Ausgabenwachstum zu ergänzen, so dass das Ausgabenwachstum das Wirtschaftswachstum über einen Konjunkturzyklus hinweg nicht übersteigen darf. Mit der aktuellen Regelung dürften die Ausgaben in einem Konjunkturzyklus die Einnahmen nicht übersteigen – neu solle aber eben auch das Ausgabenwachstum unter dem Wirtschaftswachstum zu liegen kommen. Die FK-NR beantragte mit 17 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Heute sei ein Ausgabenwachstum möglich, wenn gleichzeitig die Einnahmen stiegen, zudem schränke die vorgeschlagene Regelung die Flexibilität des Bundes in Krisenzeiten ein. Eine Minderheit Guggisberg (svp, BE) beantragte hingegen Folgegeben.
In der Frühjahrssession 2023 debattierte der Nationalrat die Vorlage. Minderheitensprecher Guggisberg kritisierte, dass die Staatsausgaben seit 1990 deutlich stärker gewachsen seien als die Wirtschaft, was man mit dieser neuen Regel korrigieren wolle. Alois Gmür (mitte, SZ) erachtete die neue Regelung im Namen der Kommissionsmehrheit dennoch nicht für nötig, zumal die «ordentlichen Ausgaben seit der Einführung der Schuldenbremse in etwa gleich stark gewachsen sind wie die Wirtschaft». Mit 137 zu 53 Stimmen – Letztere stammten gänzlich von Mitgliedern der SVP-Fraktion – sprach sich der Nationalrat gegen Folgegeben aus. Damit ist die parlamentarische Initiative erledigt.

Ergänzung der Schuldenbremse, damit das Ausgabenwachstum über einen Konjunkturzyklus hinweg das Wirtschaftswachstum nicht übersteigt (Pa.Iv. 22.458)

Im November 2022 wollte die FK-SR den Bundesrat in einer Motion mit einer Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen beauftragen. Im gleichzeitig mit dem Voranschlag 2023 behandelten Finanzplan 2024–2026 konnte der Bundesrat die Schuldenbremse aufgrund steigender Ausgaben – unter anderem für die Armee, für die Horizon Europe-Überbrückung und für die indirekten Gegenvorschläge zur Gletscherinitiative und zur Prämienentlastungsinitiative – nicht mehr einhalten. Für die fehlenden CHF 3 Mrd. jährlich sollte der Bundesrat daher das Sparpotenzial der bisherigen gebundenen und ungebundenen Ausgaben untersuchen. Der Bundesrat sprach sich für Annahme der Motion aus, zumal er sowieso ein entsprechendes Bereinigungskonzept für den Voranschlag 2024 und die Finanzplanjahre am Erarbeiten sei. Gleichzeitig forderte er das Parlament aber auch zu «Zurückhaltung» bei zukünftigen Ausgaben auf. In der Frühjahrssession 2023 nahm der Ständerat die Motion stillschweigend an.

Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen (Mo. 22.4273)
Loi fédérale sur des mesures d’allégement budgétaire à partir de 2025 y compris les interventions parlementaires à classer

Nachdem die Motion Hegglin (mitte, ZG) für eine verbesserte Finanzplanung und -steuerung beim Bund in der Herbstsession 2022 der FK-SR zur Vorberatung zugewiesen worden war, empfahl diese die Motion im November 2022 mit 5 zu 0 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) zur Annahme. Die Kommission teilte die Ansicht des Motionärs, dass die bestehenden Finanzplanungsinstrumente nur eine kurzfristige oder sehr langfristige, jedoch keine mittelfristige Perspektive mit einem Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren erlaubten. Die Motion verpflichte den Bundesrat zudem neu zur Schaffung von Korrekturmassnahmen bei einer Verschlechterung der Finanzaussichten. Eine Kommissionsminderheit sah in der Motion hingegen keinen Mehrwert, da die entsprechenden Instrumente bereits vorhanden seien. Letztere Ansicht teilte nicht nur der Bundesrat, sondern wohl auch die Mehrheit des Ständerats, der den Vorstoss in der Wintersession 2022 mit 22 zu 16 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ablehnte.

Eine verbesserte Finanzplanung und -steuerung beim Bund (Mo. 22.3542)

Eine verbesserte Finanzplanung und -steuerung beim Bund verlangte Peter Hegglin (mitte, ZG) im Juni 2022. Konkret soll der Bundesrat zukünftig eine mehrjährige, dem Parlament vorzulegende Finanzstrategie als Teil der strategischen Ziele erarbeiten. Diese soll eine kohärente Zielsetzung, Massnahmen zur Zielerreichung, eine Beurteilung möglicher Risikofaktoren sowie entsprechende Lösungsvorschläge enthalten. Zwar bestünden bereits kurz-, mittel- und langfristige Planungsinstrumente, diese seien aber zu wenig verbindlich und zu wenig miteinander verknüpft. Entsprechend würden langfristige Risikoanalysen auch zu wenig in die Finanzplanung einfliessen und die Langfristperspektive allgemein zu wenig beachtet, wie etwa ein Bericht des EFD aufgezeigt habe. Eine verbesserte Planung sei aber aufgrund von «mittel- bis langfristig [...] enormen Herausforderungen» nötig, so der Motionär.
Der Bundesrat erachtete ein solches zusätzliches Instrument als nicht notwendig und beantragte die Motion zur Ablehnung. Stattdessen verwies er auf zwei neue Instrumente, mit denen er die mittel- und langfristige Planung stärken wolle: die Berichte zur Langfristperspektive für die öffentlichen Finanzen und die Mittelfristperspektive sowie die steuer- und finanzpolitischen Prioritäten im Legislaturfinanzplan. Darüber hinaus betonte er, dass auch neue Finanzplaninstrumente die grossen externen Entwicklungen der letzten drei Jahre nicht hätten zu erfassen vermögen.
In der Herbstsession 2022 wies der Ständerat die Motion einem Ordnungsantrag Stark (svp, TG) folgend stillschweigend seiner Kommission zur Vorberatung zu.

Eine verbesserte Finanzplanung und -steuerung beim Bund (Mo. 22.3542)

In der Herbstsession 2022 beschäftigte sich der Ständerat mit der von der WAK-NR eingereichten Motion für die vollumfängliche Verwendung des Bundesanteils an den SNB-Ausschüttungen zum Abbau der Covid-19-Schulden. Zuvor hatte die FK-SR die Motion mit 10 zu 2 Stimmen (bei 1 Enthaltung) zur Ablehnung empfohlen. Stattdessen habe die Kommission bereits 2021 vorgeschlagen, nur die Zusatzausschüttungen in der Höhe von maximal CHF 4 Mrd. jährlich für den Covid-19-Schuldenabbau einzusetzen. Während «ordentliche Ausgaben durch ordentliche Einnahmen» finanziert werden müssen und somit der Grundbetrag der Ausschüttungen in der Höhe von CHF 2 Mrd. ordentlich verbucht werden soll, könnten die volatileren Zusatzausschüttungen durchaus als ausserordentliche Einnahmen verbucht werden. Eine Minderheit Knecht (svp, AG) beantragte hingegen die Annahme der Motion und somit auch eine Verwendung des Grundbetrags der SNB-Ausschüttungen zum Abbau der pandemiebedingten Schulden in zehn bis zwölf Jahren, um den «Druck auf die ordentlichen Ausgaben des Bundes aufrechterhalten» zu können. Zumal sich der Ständerat gleich vor der Beratung der Motion für einen Schuldenabbau ohne Verwendung des Grundbetrags der SNB-Ausschüttungen ausgesprochen und diese Frage damit bereits erledigt hatte, zog Hansjörg Knecht seinen Minderheitsantrag zurück. In der Zwischenzeit hatte sich auch herausgestellt, dass die Finanzlage der SNB im Sommer 2022 für Ende des Jahres eher darauf hindeutete, dass es womöglich weder zu Ausschüttungen des Grundbetrags noch des Zusatzbetrags kommen wird. Der Ständerat lehnte die Motion in der Folge stillschweigend ab.

Utiliser la «distribution» que la BNS envisage de verser à la Confédération pour réduire l'endettement lié à la crise du coronavirus (Mo. 20.3450)
Dossier: Covid-19 – Mesures visant à atténuer les conséquences économiques
Dossier: Que faire des bénéfices de la Banque nationale suisse ?
Dossier: Mesures potentielles visant à réduire le déficit lié au Covid-19
Dossier: Comment les coûts de la crise de Covid-19 doivent-ils être pris en compte? Et comment doit-on réduire la dette ?

In der Herbstsession 2022 bereinigte das Parlament die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zum Abbau der coronabedingten Verschuldung. Bei der ersten Beratung im Ständerat lagen ähnliche Anträge vor wie zuvor bei der Beratung im Erstrat. Jedoch hatte sich die Ausgangslage verändert: Während der Bundesrat und auch der Nationalrat bei seiner Erstberatung davon ausgegangen waren, die ausserordentlichen Ausschüttungen der SNB für den Covid-19-Schuldenabbau verwenden zu können, hatte der Bundesrat in der Zwischenzeit als Antwort auf eine Frage von Gerhard Andrey (gp, FR) bekannt gegeben, dass Bund und Kantone gemäss den vorläufigen, bis Juni 2022 vorliegenden Zahlen von der SNB am Ende des Jahres weder den Grundbetrag noch Zusatzausschüttungen erhalten würden – diese Zahlen könnten sich aber bis Ende Jahr durchaus noch ändern, wie der Bundesrat betont hatte. Die FK-SR rechnete in der Folge jedoch nicht mehr mit den entsprechenden Geldern, was die Dauer des Schuldenabbaus deutlich verlängern würde, wie verschiedene Sprechende betonten. Dennoch beabsichtigte die Kommissionsmehrheit, die Corona-bedingten Schulden, die sich Ende 2022 auf etwa CHF 26 Mrd. belaufen werden, mithilfe der zukünftigen ordentlichen Überschüsse abzubauen und dabei auf eine Verwendung eines Teils der bisherigen ordentlichen Überschüsse auf dem Ausgleichskonto, wie sie der Nationalrat vorgeschlagen hatte, zu verzichten. Entsprechend wollte die Mehrheit der FK-SR die Dauer des Schuldenabbaus ebenfalls wie vom Bundesrat vorgesehen bis 2035, bei ausserordentlichen Ereignissen bis 2039 verlängern. Sowohl Kommissionssprecherin Gapany (fdp, FR) als auch Finanzminister Maurer äusserten sich zum Vorschlag der Kommissionsmehrheit. Letzterer argumentierte, dass auf dem Ausgleichskonto nicht wirklich Geld liege, «sondern das ist einfach die Statistik des ordentlichen Bundeshaushalts». Folglich wäre die Verrechnung der beiden Konten ein «Signal, dass wir bereit sind, in der Finanzpolitik die Zügel zu lockern». Diese Befürchtung teilte eine Minderheit I Hegglin (mitte, ZG), die in Übereinstimmung mit dem Nationalrat die Hälfte der Schulden auf dem Amortisationskonto durch die ordentlichen Überschüsse finanzieren und im Gegenzug die Abbaufrist verkürzen wollte, nicht. Vielmehr entwickelte sich eine Diskussion zur Frage, welche Massnahme die grösste Freiheit für das Parlament mit sich bringe: die Beibehaltung des Überschusses auf dem Ausgleichskonto oder eine schnelle Tilgung der Schulden auf dem Amortisationskonto. Eine Minderheit II Herzog (sp, BS) wollte überdies nicht nur einen Teil, sondern gar den ganzen Überschuss auf dem Ausgleichskonto zum Covid-19-Schuldenabbau verwenden, um den mittel- oder langfristig grösstmöglichen Handlungsspielraum zu schaffen. Die Minderheitensprecherin zog ihren Antrag jedoch später zurück. Mit 28 zu 16 Stimmen sprach sich der Ständerat anschliessend für den Mehrheitsantrag und somit gegen eine Verwendung des Überschusses auf dem Ausgleichskonto aus.

Noch in der Herbstsession folgte der Nationalrat seinem Schwesterrat in dieser Frage. Die Kommissionsmehrheit beantragte, an der ursprünglichen Position des Nationalrats festzuhalten und weiterhin eine Verrechnung eines Teils des Überschusses auf dem Ausgleichskonto mit dem Amortisationskonto vorzunehmen und im Gegenzug die Frist für den Schuldenabbau zu kürzen. Eine Minderheit Guggisberg (svp, BE) wollte jedoch dem Bundesrat folgen, unter anderem da eine Vermischung der beiden Konten der von der Stimmbürgerschaft angenommenen Idee der Schuldenbremse widerspreche, wie Lars Guggisberg argumentierte. Mit 105 zu 83 Stimmen sprach sich der Nationalrat für diesen Minderheitsantrag und somit gegen eine Verrechnung der beiden Konten aus und bereinigte damit die einzige Differenz zum Ständerat. Die SP-, Grünen- und Grünliberalen-Fraktionen sowie ein Mitglied der Mitte-Fraktion waren dabei der Kommissionsmehrheit gefolgt.

In den Schlussabstimmungen nahm der Nationalrat die Änderung des FHG mit 152 zu 23 Stimmen (bei 17 Enthaltungen) an, der Ständerat einstimmig (45 zu 0 Stimmen). Die Gegenstimmen und Enthaltungen im Nationalrat stammten von Mitgliedern der Grünen Fraktion.

Modification de la loi sur les finances (Réduction de l’endettement lié au coronavirus; MCF 22.020)
Dossier: Mesures potentielles visant à réduire le déficit lié au Covid-19
Dossier: Comment les coûts de la crise de Covid-19 doivent-ils être pris en compte? Et comment doit-on réduire la dette ?

Im September 2022 zog Motionär Peter Hegglin (mitte, ZG) seinen Vorstoss für einen verträglichen Abbau der Covid-19-Schulden stillschweigend zurück. Noch im selben Monat verabschiedete das Parlament die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zum Abbau der coronabedingten Verschuldung. Zuvor war die in der Motion enthaltene Idee, dass ein Teil des positiven Saldos des Ausgleichskontos für den Schuldenabbau auf dem Amortisationskonto verwendet werden könnte, als eine von zwei Möglichkeiten in die Botschaft des Bundesrates eingeflossen – das Parlament hatte sich in der Folge aber dagegen entschieden.

Die Covid-19-Schulden sollen verträglich abgebaut werden (Mo. 20.4576)
Dossier: Mesures potentielles visant à réduire le déficit lié au Covid-19
Dossier: Comment les coûts de la crise de Covid-19 doivent-ils être pris en compte? Et comment doit-on réduire la dette ?