Die dem Bund jährlich CHF zwei Mrd. einbringende Umsatzabgabe auf Börsengeschäften (Stempelsteuer STA) erwies sich mit der Internationalisierung der Finanzmärkte und dem Abbau der fiskalischen Belastung insbesondere in London zunehmend als Konkurrenznachteil für die inländische Börse. Ursprünglich war dieser Abbau im Rahmen eines Gesamtpaketes (zusammen mit der Reform der Familien- und der Hauseigentumsbesteuerung) und mit Kompensationen durch andere Belastungen des Finanzmarkts geplant gewesen. Nachdem er mit parlamentarischen Vorstössen dazu aufgefordert worden war, brach der Bundesrat das Paket auf und legte einen dringlichen Bundesbeschluss zur Abschaffung der Stempelsteuer für institutionelle Anleger vor, da bei diesen die Gefahr einer Abwanderung ins steuergünstige Ausland besonders akut sei. Für den Ständerat ging diese sofortige und kompensationslose Entlastung zu weit. Er beschloss in der Dezembersession auf Antrag seiner Kommission, mit dem Dringlichkeitsbeschluss nur die besonders abwanderungsbereiten ausländischen institutionellen Anleger zu befreien und die übrigen Entlastungen auf dem normalen Gesetzgebungsweg zu beschliessen. Gegen den Widerstand der Linken, welche ein Vorziehen der Aufhebung der Stempelabgabe grundsätzlich ablehnte, hielt der Nationalrat zuerst am ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates fest, schloss sich in der Differenzbereinigung dann aber der Ständeratslösung an.
- Schlagworte
- Datum
- 15. Dezember 2000
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 00.076
- Quellen
- anzeigen
von Hans Hirter
Aktualisiert am 17.03.2025
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