Im Jahr 2021 erhöhte sich die Anzahl EL-Beziehende auf 345'000 Personen, wobei 12.5 Prozent der AHV-Rentnerinnen und -Rentner und 50.0 Prozent der IV-Beziehenden auf Ergänzungsleistungen angewiesen waren. Damit erreichte der Anteil der EL-Beziehenden bei der IV einen neuen Spitzenwert, während die Zunahme an EL zur AHV-Beziehenden leicht schwächer ausfiel als im Vorjahr und es prozentual betrachtet gar zu einem leichten Rückgang kam. Das BSV führte den verlangsamten Anstieg bei der AHV einerseits auf die Übersterblichkeit aufgrund der Covid-19-Pandemie und andererseits auf die EL-Reform, die Anfang des Jahres in Kraft getreten war, zurück. Aufgrund dieser werde unter anderem das Vermögen bei der Berechnung der EL stärker angerechnet, was vor allem auf die im Vergleich zu IV-Rentnerinnen und -Rentnern vermögenderen AHV-Rentnerinnen und -Rentner Auswirkungen habe. Die Übersterblichkeit zeige sich womöglich auch bei den im Heim lebenden EL-Beziehenden, deren Zahl um 4.0 Prozent abgenommen habe – gleichzeitig könne diese Abnahme aber auch auf einen Corona-bedingten Aufschub eines Heimeintritts zurückzuführen sein, betonte das BSV. Insgesamt betrugen die Ausgaben für Ergänzungsleistungen 2021 CHF 5.4 Mrd. und lagen damit 1.4 Prozent über dem Vorjahr, wobei erneut gut 40 Prozent der Gesamtkosten durch heimbedingte Mehrkosten anfielen.