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In der Frühjahrssession 2025 beschäftigte sich der Nationalrat ausführlich mit der Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert». Diese sieht eine Erbschaftssteuer auf hohe Vermögen vor, um den Klimaschutz zu finanzieren. Die Kommissionssprecher Leo Müller (mitte, LU) und Paolo Pamini (area liberale, TI) empfahlen im Namen der WAK-NR mit 17 zu 8 Stimmen die Ablehnung der Initiative und beantragten – wie zuvor auch der Bundesrat –, keinen Gegenentwurf vorzulegen. Es sei von grosser Bedeutung, dass das Parlament die Initiative schnellstmöglich behandle, da sie bereits Schäden verursache. Die Kommissionsmehrheit befürchte, dass die Forderungen der Initiative die Nachfolge von vielen Familienunternehmen erschweren würden. Zudem sei mit Verhaltensänderungen durch Wegzüge und damit verbundenen Steuerverlusten für die öffentliche Hand zu rechnen. Schliesslich verletzte die Initiative die kantonale Steuerhoheit, da einige Kantone bereits in eigener Zuständigkeit eine Erbschaftssteuer erheben. Dem Antrag der Mehrheit, keinen Gegenentwurf zu unterbreiten und folglich auf einen Gegenentwurf nicht einzutreten, stellten sich vier Minderheiten entgegen. Eine Minderheit I Widmer (sp, ZH) forderte ein alternatives Modell: Statt der Erbschaftssteuer sollte das Vermögen jährlich mit einer Vermögenssteuer von 1 Prozent (ab CHF 50 Mio.) besteuert werden. Eine Minderheit II Bendahan (sp, VD) schlug vor, dass Vermögen, das während des Lebens erarbeitet wurde, bei der Übertragung an Erben steuerfrei bleibt. Für Erben in der zweiten Generation, die das Geld ohne Verwendung weitervererben, sollte jedoch eine Steuer auf den Ertragsanteil erhoben werden. Eine Minderheit III Amoos (sp, VS) wollte beim Modell der Initiative bleiben, jedoch den Steuersatz von 50 Prozent auf 25 Prozent für Vermögen über CHF 50 Mio. reduzieren. Minderheit IV Ryser (gp, SG) beantragte, eine «moderate Steuer» von 5 Prozent auf Erbschaften über CHF 5 Mio. zu erheben, um einen Beitrag zur Finanzierung der Klimamassnahmen zu leisten, ohne Vermögen ins Ausland zu vertreiben, so die Minderheitssprecherin.

Es folgte eine mehrstündige intensive Diskussion, wobei die Fraktionen unterschiedliche Positionen einnahmen. Die SP unterstützte die Initiative der eigenen Jungpartei und betonte die Dringlichkeit hoher Investitionen in den Klimaschutz sowie die breite Unterstützung der Erbschaftssteuer in der Bevölkerung, die eine solche als gerecht und sinnvoll erachte. Die Grünen waren sich hingegen uneinig: Ein Teil der Fraktion unterstütze die Initiative angesichts der wachsenden Vermögensungleichheit und sehe die Erbschaftssteuer als Mittel, um eine gerechtere Besteuerung grosser Erbschaften zu ermöglichen, so die Fraktionssprecherin. Ein anderer Teil der Fraktion befürchte jedoch negative wirtschaftliche Folgen, vor allem für grössere Familienunternehmen, sowie eine verstärkte Abwanderung vermögender Personen ins Ausland. Die GLP lehnte die Initiative und alle Gegenvorschläge ab. Sie warnte ebenfalls vor massiven Nachteilen für Familienunternehmen, vor Arbeitsplatzverlusten und einer Schwächung der Wirtschaft. Klimaschutz solle besser durch Anreize und nicht durch Steuererhöhungen erreicht werden, führte der Fraktionssprecher der GLP aus. Die FDP lehnte die Initiative ebenfalls entschieden ab und betrachtete sie als wirtschafts- und zukunftsfeindlich. Sie warnte vor dem Verkauf von Unternehmen an ausländische Investoren, dem Abzug vermögender Steuerzahler und milliardenschweren Steuerausfällen. Stattdessen fordere sie gezielte Innovationen für den Klimaschutz anstelle von Steuererhöhungen. Die Mitte lehne die Erbschaftssteuer-Initiative als eine Form von Klassenkampf ab, so ihr Fraktionssprecher. Die Partei betonte, dass die Besteuerung von Erbschaften Sache der Kantone sei und eine nachträgliche Besteuerung gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstosse. Die SVP schliesslich kritisierte die Initiative als gefährlichen «Bumerang». Sie befürchtete, dass die geplante 50-prozentige Erbschaftssteuer auf Vermögen über CHF 50 Mio. zu einer massiven Abwanderung von Vermögenden führen würde, was Steuerausfälle von bis zu CHF 3.5 Mrd. zur Folge haben könnte. Auch sie kritisierte zudem die vorgesehene rückwirkende Anwendung der Steuer als rechtsstaatlich fragwürdig und forderte eine rasche Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag.

In der Folge trat der Nationalrat auf Antrag der Kommissionsmehrheit mit 128 zu 61 Stimmen nicht auf einen möglichen Gegenvorschlag ein, womit alle vier Minderheitsanträge zur Ausgestaltung eines solchen hinfällig wurden. Für ein Eintreten stimmten die geschlossenen Fraktionen der SP und der Grünen sowie einige Mitglieder der Mitte- und der GLP-Fraktion. Bei der Initiative selbst war eintreten obligatorisch, hier folgte der Nationalrat mit 132 zu 49 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) seiner Kommissionsmehrheit, nahm den Entwurf des Bundesrats an und empfahl die Initiative somit Volk und Ständen zur Ablehnung. Eine Minderheit Wermuth (sp, AG) hatte beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, fand jedoch nur bei der fast geschlossen stimmenden Fraktion der SP sowie 15 Mitglieder der Grünen-Fraktion Unterstützung.

Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)

Im Februar 2025 teilte das Initiativkomitee der Europa-Initiative mit, dass die Unterschriftensammlung für das Begehren eingestellt werde. Da das Verhandlungsergebnis zwischen der Schweiz und der EU zu den (vom Initiativkomitee so betitelten) Bilateralen III die wichtigsten Ziele der Initiative erfülle, sei das Komitee zum Schluss gekommen, dass es sinnvoller sei, die Kräfte und Ressourcen zu bündeln, um nun das Verhandlungsergebnis «über die Ziellinie zu bringen» und damit die europäische Kooperation voranzubringen. Eine wichtiges Ziel der Initiative, dem Bundesrat bei den Verhandlungen den Rücken zu stärken, sei ohnehin bereits erreicht worden.

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine starke Schweiz in Europa (Europa-Initiative)»

Der Bundesrat empfahl die Klimafonds-Initiative der SP und der Grünen in seiner Botschaft Ende Januar 2025 zur Ablehnung. Er wollte der Initiative weder einen direkten Gegenentwurf noch einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Der Bundesrat verfolge zwar dieselbe Zielsetzung wie die Initiantinnen und Initianten – Netto-Null bis 2050 – möchte diese Marke jedoch mit anderen Mitteln erreichen. Die Volksinitiative, welche einen mit Bundesmitteln geäufneten Fonds für die Stärkung des Klimaschutzes und der Produktion einheimischer, nachhaltiger Energie schaffen möchte, gehe der Regierung zu weit, da dadurch entweder die Schuldenbremse geschwächt werden würde oder für die Generierung von Mehreinnahmen Steuererhöhungen vorgesehen werden müssten, welche Haushalte und Unternehmen belasten würden. Der Bundesrat wollte in der Folge auf den bereits eingeschlagenen Weg setzen: Insbesondere mit dem revidierten CO2-Gesetz, dem Klima- und Innovationsgesetz und dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien würden die zentralen Anliegen der Initiative bereits angegangen.

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» (BRG 25.022)

Seulement 14 jours après le lancement officiel de la campagne, le comité de l’initiative « Pour de grandes entreprises responsables – pour la protection de l’être humain et de l’environnement » (Initiative pour des multinationales responsables) a déjà récolté 183'661 signatures, alors que le délai imparti par la Chancellerie fédérale court jusqu’au 7 juillet 2026. D'après Marc Jost (pev, BE), membre du comité d’initiative, cité dans le Tages Anzeiger du 22 janvier 2025, ce succès s’explique par une mobilisation rapide et massive des bénévoles. Au total, en seulement quelques jours, 1'000 actions de collecte de signatures ont été organisées, rassemblant 10'000 participants. Selon la même source, bien que ces signatures doivent encore être validées, ce chiffre établit un record de rapidité. En 1993, le Groupe pour une Suisse sans armée (GSsA) avait soumis son initiative contre les avions de combat après seulement 34 jours de collecte.

Eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Konzernverantwortungsinitiative)

Le 7 janvier 2025, la récolte de signatures pour l'initiative populaire «Pour des grandes entreprises responsables – pour la protection de l’être humain et de l’environnement» a été lancée par la Coalition pour des multinationales responsables, quatre ans après l'échec d'une première initiative poursuivant le même but et trois ans après l'entrée en vigueur du contre-projet du Conseil fédéral. Le nouveau comité d'initiative, composé de 27 personnalités politiques issues du Centre, du PS, des Vert-e-s, du PLR et du PCS, d'entrepreneuses et entrepreneurs et de responsables d'ONG, a relancé le débat après l'introduction de nouvelles directives au sein de l’Union européenne (UE), en particulier la Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), adoptée au printemps 2024 par le Parlement européen. Dans un «Appel» lancé en juin 2024 en faveur d’un prompt rehaussement des directives suisses, la possibilité de relancer une initiative avait déjà été énoncée, dans le cas où le Conseil fédéral ne se conformait pas rapidement aux mesures prises par l'UE.
Les objectifs de la nouvelle initiative sont similaires à ceux invoqués dans la précédente, c'est-à-dire l'obligation pour les multinationales de se conformer aux normes environnementales et aux droits humains de l'ONU et de l'OCDE. Toutefois, la cible de l'initiative est désormais plus clairement définie. Le texte doit concerner les multinationales dont le chiffre d'affaires dépasse CHF 450 millions ou ayant plus de 1000 collaboratrices et collaborateurs de se conformer aux normes environnementales et aux droits humains. Pour les secteurs les plus risqués tels que le commerce de matières premières, le texte s'applique également à de plus petites entreprises, dès CHF 40 millions de chiffre d'affaires ou 250 collaboratrices et collaborateurs. Cette mise en conformité se déroule en trois étapes : premièrement la détermination des risques, ensuite la prise de mesures adéquates, et finalement la présentation de rapports sur les effets des mesures prises. Par ailleurs, la surveillance doit être effectuée par une entité indépendante, habilitée à prendre des sanctions.
Dans la presse, l'heure était aussi aux premières réactions. Si le parti du Centre est largement représenté dans le comité, l'initiative ne fait pourtant pas l'unanimité dans ses rangs. Selon Benjamin Roduit (centre, VS) dans Le Temps du 8 janvier 2025, l'initiative souffre d'un mauvais timing : «Elle arrive beaucoup trop tôt après la dernière votation. Nous devrions nous laisser le temps de voir comment le contre-projet adopté déploie ses effets (...)». Du côté d'Economiesuisse, Erich Herzog estime, dans la NZZ am Sonntag du 15 décembre 2024, qu'avec l'évolution de la politique industrielle à l'échelle internationale, l'UE pourrait à l'avenir revoir sa position et alléger certaines mesures bureaucratiques. Il a ainsi appelé à un maintien d'un cadre réglementaire souple : «Um weiterhin stark zu bleiben, muss die Schweiz Kompatibilität und Flexibilität unter einen Hut bringen».

Eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Konzernverantwortungsinitiative)

Le 20 décembre 2024, le Conseil fédéral a ouvert la procédure de consultation pour le contre-projet indirect à l'initiative populaire «De l’électricité pour tous en tout temps (Stop au blackout)». Comme annoncé en août 2024, le gouvernement préconise le rejet de l'initiative populaire et propose un contre-projet indirect afin d'assurer la sécurité d'approvisionnement énergétique sur le long-terme en Suisse. Selon le ministre de l'énergie, Albert Rösti, l’agression militaire de la Russie contre l'Ukraine et les évolutions géopolitiques qui en découlent ont fondamentalement altéré les conditions-cadres dans le domaine de l'énergie. Si le Conseil fédéral confirme la prépondérance du développement de la production d'énergie renouvelable indigène, une volonté confirmée dans les urnes avec l'adoption de la loi fédérale pour un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables. Il estime qu'il est nécessaire d'abroger les interdictions de construire et de modifier des centrales nucléaires afin de «créer une assurance en matière d’approvisionnement en électricité». Selon le ministre de l'énergie, la croissance démographique, l'électrification croissante et l'objectif zéro émission nette à l'horizon 2050 forcent la politique énergétique à lever les interdictions relatives à l'énergie nucléaire pour éviter une pénurie d'électricité. La procédure de consultation dure jusqu'au 3 avril 2025.
Même si la volonté du Conseil fédéral de lever l'interdiction du nucléaire n'est plus une surprise, l'ouverture de la procédure de consultation a fait réagir la presse helvétique. Les journaux ont parlé de «feu vert pour l'atome» et indiqué que le Conseil fédéral «persiste et signe». Mis à part les enjeux environnementaux et la remise en question de la volonté populaire du 21 mai 2017, la presse a souligné l'absence de débat sur les coûts et le financement d'une nouvelle centrale nucléaire. Si les Vert-e-s ont déjà annoncé le lancement d'un référendum, le PLR a déclaré que la levée de l'interdiction annulerait la «plus grande erreur de ces dernières années en matière de politique énergétique».

Eidgenössische Volksinitiative 'Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)'
Dossier: Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)»
Dossier: Aufhebung des Verbots, Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke zu erteilen oder Verlängerung ihrer Nutzungsdauer

Nachdem der Bundesrat im Mai erstmals Stellung zur Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» genommen hatte, publizierte er Mitte Dezember 2024 seine Botschaft. Darin empfahl er die Initiative, die von einem Initiativkomitee rund um die Juso lanciert worden war, zur Ablehnung, ohne ihr einen direkten oder indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der Bundesrat unterstütze zwar das Anliegen, die Klimakrise zu bekämpfen, sehe jedoch erhebliche Schwächen in der vorgeschlagenen Finanzierung. Insbesondere würden die erwarteten Steuereinnahmen durch Abwanderung beziehungsweise Nicht-Zuwanderung wohlhabender Personen potenziell stark einbrechen. Laut Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) könnten bis zu 98 Prozent des potenziellen Steuersubstrats durch solche Verhaltensreaktionen entfallen. Diese Entwicklung würde nicht nur die erwarteten Einnahmen aus der neuen Steuer deutlich schmälern, sondern auch zu erheblichen Ausfällen bei bestehenden Einkommens- und Vermögenssteuern führen. Zudem kritisierte der Bundesrat die Zweckbindung der Mittel, die den finanziellen Handlungsspielraum der Kantone und damit ihre Finanzautonomie einschränken würde. Der Bundesrat verwies darauf, dass Bund und Kantone bereits aktive Klimaschutzmassnahmen umsetzen würden, die durch bestehende Einnahmen gesichert seien. Ein weiterer Kritikpunkt des Bundesrates betraf die in der Initiative vorgesehene Rückwirkung, die auf Erbschaften und Schenkungen ab dem Zeitpunkt der Volksabstimmung gelten würde, auch wenn die konkreten Ausführungsbestimmungen erst später erlassen werden. Für den Bundesrat sei dieses Vorgehen «staatspolitisch bedenklich», da sie potenziell betroffene Personen über einen längeren Zeitraum in Rechtsunsicherheit versetze.

Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)

Ende November 2024 publizierte der Bundesrat seine Botschaft zur Neutralitätsinitiative, die im Herbst 2022 von Pro Schweiz lanciert worden war. Der Bundesrat empfahl die Initiative zur Ablehnung und beantragte, ihr weder einen direkten Gegenentwurf noch einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Der Bundesrat führte aus, dass zwar ein gewisser Teil der Bestimmungen des Initiativtexts mit der gängigen Praxis der Auslegung der Neutralität kompatibel seien, der übrige Teil der Forderungen jedoch zu grossen Änderungen in der Schweizer Aussenpolitik führen würde. Die geforderte rigide Anwendung der Neutralität sei im heutigen «volatilen internationalen Umfeld» nicht sinnvoll. So würden beispielsweise die sicherheits- und verteidigungspolitischen Kooperationsmöglichkeiten durch Annahme der Initiative stark limitiert, was wiederum die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz insgesamt schwächen würde. Zudem würde das Verbot, gewisse internationale Sanktionen anzuwenden, den Handlungsspielraum der Schweiz limitieren und negative aussen-, sicherheits- und wirtschaftspolitische Folgen zeitigen.

Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitative)» (BRG 24.092)

Im November 2024 lancierte ein überparteiliches Bündnis die eidgenössische Volksinitiative «Für einen nachhaltigen und zukunftsgerichteten Finanzplatz Schweiz». Die «Finanzplatz-Initiative» forderte erstens, dass sich der Bund verfassungsmässig für «eine ökologisch nachhaltige Ausrichtung des Schweizer Finanzplatzes» einsetzen und Massnahmen ergreifen muss, um Finanzflüsse entsprechend auszurichten. Zweitens wurden Geschäftstätigkeiten von Schweizer Finanzinstituten mit Unternehmen im Ausland, die erhebliche Umweltauswirkungen zur Folge haben, ins Visier genommen: Schweizer Finanzmarktteilnehmende, wie Banken, Versicherungsunternehmen, Finanzinstitute und Vorsorge- sowie Sozialversicherungseinrichtungen, sollen also dazu verpflichtet werden, ihre Geschäftstätigkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette an den international vereinbarten und von der Schweiz unterstützten Klima- und Biodiversitätszielen auszurichten, etwa am Pariser Klimaabkommen oder am Kunming-Montreal Abkommen. Drittens soll es diesen Akteurinnen und Akteuren verboten werden, die Erschliessung und Förderung neuer oder die Ausweitung des Abbaus bestehender fossiler Energievorkommen zu finanzieren oder zu versichern. Um diese Vorgaben durchzusetzen, soll gemäss dem siebenundzwanzig-köpfigen Initiativkomitee ein Aufsichtsorgan eingesetzt werden, das mit Verfügungs- und Sanktionskompetenzen ausgestattet wird. Die Unterschriftensammelfrist endet am 26. Mai 2026.

Eidgenössische Volksinitiative «Für einen nachhaltigen und zukunftsgerichteten Finanzplatz Schweiz (Finanzplatz-Initiative)»

Mitte November wurde die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» mit 104'782 Unterschriften, wovon deren 104'569 gültig waren, eingereicht. Die Bundeskanzlei bestätigte kurz darauf das Zustandekommen des Volksbegehrens. Der Einreichung ging eine turbulente Schlussphase im Sammelstadium voraus, welche zeitlich mit der medialen Diskussion um mutmasslich missbräuchliche Unterschriftensammlungen durch kommerzielle Firmen zusammenfiel. Die Aktion Vierviertel betonte daraufhin in einem Artikel der WOZ, keine kommerziellen Anbieter zur Unterschriftensammlung beigezogen zu haben. Der Verein bekundete jedoch Mühe, genügend Unterschriften zu sammeln, was mitunter an der ungenügenden Unterstützung der SP, der Grünen und der Gewerkschaften gelegen habe.

Demokratie-Initiative

Même si le Conseil fédéral, par l'intermédiaire de son ministre de l'énergie Albert Rösti, préconise le rejet de l'initiative populaire «De l’électricité pour tous en tout temps (Stop au blackout)», l'exécutif souhaite quand même proposer un contre-projet indirect d'ici fin 2024 afin de sécuriser, à long-terme, l'approvisionnement énergétique en Suisse. L'objectif du contre-projet indirect sera non seulement de garantir la quantité actuelle d'électricité consommée sur le territoire helvétique, mais également de fournir une électricité respectueuse du climat et de l'environnement afin de répondre à l'objectif zéro émission nette à l'horizon 2050. Dans cette optique, le Conseil fédéral considère, tout comme le comité d'initiative, que toutes les technologies sûres, fiables et respectueuses du climat et de l'environnement doivent être sur la table des discussions. Face à cette réalité, il estime qu'il est indispensable de lever l'interdiction de construire des nouvelles centrales nucléaires.
Si cette prise de parole du ministre de l'énergie a fait l'effet d'une bombe dans la presse helvétique, elle n'est pour autant pas une surprise. Le retour de l'énergie nucléaire dans le débat politique, malgré l'adoption de la Stratégie énergétique 2050, s'est esquissé depuis quelques années, notamment sous l'impulsion du PLR et de l'UDC. Mais surtout, dès l'adoption, en juin 2024, de la loi fédérale relative à un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables, la question de la levée de l'interdiction de construire de nouvelles centrales nucléaires, afin de répondre aux objectifs ambitieux de cette réforme de l'énergie, s'est dessinée sur les lèvres de nombreux parlementaires de droite. Alors que la gauche espérait que le tournant vers les énergies vertes fermerait définitivement le dossier du nucléaire, elle n'a pu que constater la stratégie du ministre de l'énergie Albert Rösti, qui a su gagner la campagne de la réforme de l'énergie contre son parti politique, avant de remettre définitivement le dossier du nucléaire sur la table comme souhaité par le PLR et l'UDC depuis quelques années.
La presse s'est agitée pour débattre à la fois des enjeux économiques, techniques et relatifs à la protection de l'environnement, discutant par exemple de la fiabilité des nouvelles technologies de production d'énergie nucléaire, mais aussi des enjeux démocratiques relatifs à la décision populaire, en 2017, d'interdire la construction de nouvelles centrales nucléaires.

Eidgenössische Volksinitiative 'Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)'
Dossier: Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)»
Dossier: Aufhebung des Verbots, Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke zu erteilen oder Verlängerung ihrer Nutzungsdauer

Mitte Oktober 2024 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Feuerwerksinitiative vor. Er erläuterte darin, dass mit der Initiative der Schutz von Mensch und Umwelt gestärkt würde, da dadurch die Luft- und Bodenverschmutzung vermindert würde und es auch zu weniger Unfällen durch Feuerwerkskörper kommen dürfte. Es gelte jedoch zu berücksichtigen, dass die Gemeinden und Kantone bereits über die notwendigen rechtlichen Grundlagen verfügten, den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerk zu begrenzen. Zudem stelle Feuerwerk für viele Personen am Nationalfeiertag und an Silvester eine erhaltenswerte Tradition dar, was auch das Bundesgericht in einem Urteil bestätigt habe. Schliesslich komme ein Verbot von lautem Feuerwerk einem Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmen, welche diese vertreiben, gleich.
Aus diesen Gründen beantragte der Bundesrat die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» zur Ablehnung zu empfehlen.

Volksinitiative 'Für eine Einschränkung von Feuerwerk'

Begleitet von einigem medialem Interesse startete am 1. Oktober 2024 die Unterschriftensammlung und die Kampagne für die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass‑Initiative)», nachdem die Bundeskanzlei die Initiative vorgeprüft und für gültig erklärt hatte. Das Initiativkomitee, dem unter anderem bekannte Unternehmer wie Alfred Gantner, Politgrössen wie Diana Gutjahr (svp, TG) oder Hans Wicki (fdp, NW) sowie der ehemalige Fernsehmoderator Kurt Aeschbacher angehörten, forderte mit dieser Initiative insbesondere, dass völkerrechtliche Verträge, welche «wichtige rechtsetzende Bestimmungen» enthalten, sowohl der Stimmbevölkerung als auch den Kantonen zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.
Die Medien waren sich weitgehend einig, dass die Initiative vor allem mit Blick auf die laufenden Verhandlungen der Schweiz mit der EU lanciert worden sei und das Initiativkomitee Druck auf den Bundesrat ausüben wolle, damit das Verhandlungsresultat vor allem zwingend dem Ständemehr unterstellt wird, obwohl die Initiative wohl zum Zeitpunkt einer solchen Abstimmung noch hängig sein dürfte. Die Initiative gehe damit aber gleichzeitig weniger weit als die Volksinitiative der AUNS «Staatsverträge vors Volk», die 2012 an der Urne abgelehnt worden war und das Ziel verfolgte, dass Staatsverträge in wichtigen Bereichen sowie völkerrechtliche Verträge mit einmaligen Ausgaben von mehr als CHF 1 Mrd. oder jährlich wiederkehrenden Kosten von mehr als CHF 100 Mio. dem obligatorischen Referendum unterliegen. In den Medien wurde angemerkt, dass sich die SVP erfreut über die Initiative zeigte, während diese bei der FDP.Die Liberalen zu einer «Zerreissprobe» (Aargauer Zeitung) führen könne, da die FDP.Die Liberalen in der Frage des Verhandlungspakets ohnehin gespalten seien und mit Hans Wicki nun ein prominentes Mitglied im Initiativkomitee Einsitz nehme.

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass‑Initiative)»

Kurz nach Ablauf der Sammelfrist im September 2024 informierte die Bundeskanzlei, dass die Volksinitiative «Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können!» im Sammelstadium gescheitert war. Zur verwandten «Bargeld ist Freiheit»-Initiative, die ebenfalls aus der Feder der Freiheitlichen Bewegung Schweiz stammte, legte der Bundesrat indes bereits im Juni 2024 eine Botschaft sowie einen direkten Gegenvorschlag vor.

Volksinitiative «Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können!»
Dossier: Schutz des Bargelds in der Schweiz

Die Biodiversitätsinitiative gelangte im September 2024 zusammen mit der Reform der Beruflichen Vorsorge an die Urne. Die Volksinitiative, die offiziell «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft» heisst, wurde 2019 von Naturschutzkreisen lanciert. Sie forderte die stärkere Verankerung der Biodiversität in der Verfassung sowie genügend Flächen und finanzielle Mittel für den Erhalt der Biodiversität. Des Weiteren wollte die Initiative schutzwürdige Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler bewahren. In der parlamentarischen Beratung wurden sowohl die Initiative als auch ein möglicher Gegenvorschlag verworfen. Daher gelangte die Initiative ohne Alternativvorschlag zur Abstimmung.
Die Abstimmungskampagne war geprägt durch einen tiefen Graben zwischen den beiden Lagern. Auf der Pro-Seite positionierten sich die Initiantinnen und Initianten rund um die Naturschutzorganisationen Pro Natura, BirdLife und Schweizer Heimatschutz sowie die Grünen, die SP und die GLP. Bei den Gegnerinnen und Gegnern stand vor allem der SBV im Fokus. Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative argumentierten, dass es um die Biodiversität sowie um die Vernetzung der entsprechenden Flächen und Gebiete in der Schweiz schlecht stehe und sie durch die intensive Landwirtschaft und die Siedlungsausdehnung noch mehr unter Druck gerate. Nur mit einer intakten Natur könne überhaupt Landwirtschaft betrieben werden und ein höheres Mass an Biodiversität verbessere die Wasser- und Bodenqualität. Die Gegnerschaft widersprach diesen Argumenten mit der Behauptung, dass es der Biodiversität in der Schweiz besser gehe, als vom Initiativkomitee behauptet. Ausserdem unternehme die Landwirtschaft schon genug für den Schutz der Biodiversität. Anstatt noch mehr Flächen unter Schutz zu stellen, sollten die bestehenden Flächen besser aufgewertet werden. Zudem seien noch mehr Schutzflächen gleichbedeutend mit weniger landwirtschaftlicher Produktion und mehr Importen landwirtschaftlicher Güter. Von Seiten der Energiebranche wurde argumentiert, dass mit Annahme der Initiative zahlreiche Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, beispielsweise Freiflächen-Solaranlagen oder Windparks, gar nicht mehr oder nur mit grossen zeitlichen Verzögerungen realisiert werden könnten.
In den Medien erregte eine Studie des Biologen Marcel Züger einige Aufmerksamkeit. Diese Studie, die vom SBV in Auftrag gegeben worden war, legte dar, dass es in der Schweiz keine Krise der Biodiversität zu verzeichnen gebe, in den letzten Jahrzehnten sei vielmehr eine Trendwende hin zu mehr Artenschutz geschafft worden. Zahlreiche andere Naturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler kamen aber zu einem anderen Schluss, denn die Verbesserungen hätten auf einem sehr tiefen Niveau stattgefunden und träfen längst nicht auf alle Arten zu, so die Argumente.
Bemerkenswertes resultierte aus der Inserateanalyse von Année Politique Suisse: Im Unterschied zu den Vergleichsvorlagen wie der Trinkwasserinitiative schalteten die Befürwortenden der Biodiversitätsinitiative mehr Inserate in den Zeitungen als die Gegnerschaft. Die starke Inseratekampagne des Pro-Lagers widerspiegelte sich aber nicht im Ergebnis der Vorumfragen, wo sich das bekannte Muster zeigte, dass eine Volksinitiative am Anfang eine relative grosse Anzahl Stimmberechtigte zu begeistern vermag, mit der Zeit jedoch an Zustimmung verliert. Während die Biodiversitätsinitiative Anfang August noch 51 Prozent der Befragten zu überzeugen vermochte, sank dieser Wert innert vier Wochen auf 46 Prozent. So vermochte es nicht zu erstaunen, dass die Initiative am Abstimmungssonntag vom 22. September abgelehnt wurde, wobei die niedrige Zustimmung von rund 37 Prozent aber schon eher überraschte.


Abstimmung vom 22. September 2024

Beteiligung: 45.19%
Ja: 36.96%
Nein: 63.04%

Parolen:
Ja: EVP, GLP, GPS, PdA, SD, SPS, VCS, Kleinbauernvereinigung, WWF, Greenpeace, Fondation Franz Weber, STS und diverse weitere Umwelt- und Naturschutzorganisationen, Schweizer Heimatschutz
Nein: EDU, FDP, Lega, MCG, Mitte (2*), SVP, SBV, SGV, Schweizer Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Centre Patronal, WaldSchweiz, GastroSuisse, HotellerieSuisse, Baumeisterverband, Swissmem, Schweizer Wasserwirtschaftsverband, Verband Schweizer Elektrizitätsunternehmen, aeesuisse (Dachverband der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz), Bäuerinnen- und Landfrauenverband, HEV
Stimmfreigabe: GLP GR, GLP JU, Mitte ZH, PdA BE
* in Klammern die Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Die Nachbefragung zeigte einen starken links-rechts-Graben mit einer gespaltenen GLP, einen deutlichen Stadt-Land-Unterschied (die beiden Stadtkantone Basel-Stadt und Genf hatten die Initiative als einzige Kantone angenommen) sowie eine Differenz bei den Geschlechtern, wobei Männer die Initiative stärker ablehnten als Frauen.
Verschiedenen Akteurinnen und Akteure waren sich nicht einig, was das Abstimmungsergebnis für die Zukunft bedeutet. SBV-Präsident Markus Ritter (mitte, SG) betrachtete das Resultat als Bestätigung des bislang eingeschlagenen Weges und Umweltminister Albert Rösti ergänzte, dass die Massnahmen zugunsten der Biodiversität wie bis anhin «mit Umsicht und Augenmass» (Tages-Anzeiger) getroffen werden müssten. Nein-Komitee-Mitglied Thierry Burkart (fdp, AG) wiederum sah nun vor allem die Städte beim Erhalt und der Förderung der Biodiversität am Zuge. Jaqueline de Quattro (fdp, VD), die ebenfalls im Nein-Komitee war, zeigte sich überzeugt, dass auch die Baubranche und die Energiebranche ins Boot geholt werden müssen, um Erfolge in Sachen Biodiversitätsschutz zu erzielen. Für Heidi Z'graggen (mitte, UR), die auch bereits Vorstösse zum Thema eingereicht hatte, war der Handlungsbedarf unbestritten. Sie forderte, dass Gelder für konkrete Projekte zur Stärkung der Biodiversität an die Kantone fliessen.
Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative zeigten sich naturgemäss enttäuscht über das Ergebnis der Abstimmung. Hasan Candan, SP-Nationalrat und Mitarbeiter bei Pro Natura, vertrat die Ansicht, dass der «Kampf um die Biodiversität» (Aargauer Zeitung) noch nicht zu Ende sei, nun sei jedoch Bundesrat Rösti gefordert, der in Bälde den zweiten Aktionsplan in Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz vorlegen werde.

Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» (BRG 22.025)

Die kleine Kammer befasste sich in der Herbstsession 2024 als Zweitrat mit der Umweltverantwortungsinitiative. Dabei präsentierte sich ein ähnliches Bild wie bereits im Nationalrat: Dem Ständerat lagen Kommissionsanträge auf Ablehnung der Initiative sowie auf Nichteintreten auf den direkten Gegenentwurf und ein Minderheitsantrag der Grünen auf Annahme der Initiative und des Gegenentwurfs vor. Thierry Burkart (fdp, AG) erläuterte seitens der UREK-SR, dass mit der Initiative und dem Gegenentwurf zwar ein hehres Ziel verfolgt werde, die vorgeschlagene Vorgehensweise jedoch zu weit gehe. Wenn die Umweltbelastung so stark und so schnell wie verlangt reduziert würde, müssten in der Folge «rigorose Regulierungs- und Anreizmassnahmen» getroffen werden, was immense wirtschaftliche und soziale Folgen mit sich bringen würde. Es drohe gar eine veritable «Wohlstandsvernichtung». Die Kommissionsmehrheit wolle lieber den bereits eingeschlagenen Weg via Gesetzesänderungen weitergehen, wo in letzter Zeit etwa in den Bereichen Klimapolitik und Kreislaufwirtschaft bereits einiges unternommen worden sei. Demgegenüber warb Céline Vara (gp, NE) als Minderheitssprecherin für die Initiative und ihren direkten Gegenentwurf, welcher im Gegensatz zur Initiative keine Umsetzungsfrist vorsah. Vara erklärte, dass nicht wie bislang weitergewirtschaftet werden könne. Wenn die planetaren Belastungsgrenzen weiterhin überschritten würden, würden zuerst die menschlichen Zivilisationen verschwinden, so Vara. Jetzt sei aber noch Zeit, auf Überproduktion und Überkonsum zu verzichten, eine effektive Kreislaufwirtschaft zu entwickeln und die Verschwendung von Nahrungsmitteln, Energie und weiteren Ressourcen zu stoppen. Auch Umweltminister Albert Rösti gingen Initiative und Gegenentwurf zu weit. Er argumentierte ähnlich wie Thierry Burkart mit einem drohenden Wohlstandsverlust. Ausserdem verletzten Initiative und Gegenentwurf das Prinzip der Nachhaltigkeit, da der wirtschaftliche Aspekt der Nachhaltigkeit völlig aussen vor gelassen werde. Es gehe aber nicht an, dass man zwar etwas für die Natur mache, «aber nichts für den Menschen».
Anschliessend entschied der Ständerat zuerst mit 33 zu 11 Stimmen, nicht auf den direkten Gegenentwurf einzutreten. Für Eintreten votierten die Mitglieder der Grünen- und der SP-Fraktion. Danach empfahl die kleine Kammer die Initiative der Stimmbevölkerung mit 34 zu 9 Stimmen und 1 Enthaltung zur Ablehnung, wobei die Mitglieder der Grünen-Fraktion, nicht aber diejenigen der SP-Fraktion geschlossen für die Initiative votierten.
In den Schlussabstimmungen Ende der Herbstsession 2024 nahm der Ständerat den Bundesbeschluss zur Umweltverantwortungsinitiative mit 31 zu 11 Stimmen an, der Nationalrat mit 133 zu 61 Stimmen und einer Enthaltung. Die ablehnenden Voten stammten jeweils von der SP und den Grünen, welche sich für die Empfehlung auf Annahme der Initiative stark gemacht hatten.

«Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» (BRG 24.021)

Anfang September 2024, zwei Monate vor Ablauf der Sammelfrist, reichte ein breit abgestütztes Initiativkomitee bei der Bundeskanzlei die sogenannte Inklusions-Initiative ein, welche die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen fordert. Printmedial begleitet wurde die Einreichung der Initiative abgesehen von wenigen Kurzmeldungen ausschliesslich in der Westschweiz. Wie «Le Temps» berichtete, versammelten sich zur Einreichung über 1'000 Menschen zu einer Kundgebung auf dem Bundesplatz, um auf die nach wie vor bestehenden Diskriminierungen in diversen Bereichen aufmerksam zu machen. Um auch Personen im Rollstuhl eine barrierefreie Übergabe der Unterschriftenboxen an die Bundeskanzlei zu ermöglichen, war auf der Bundesterrasse eine provisorische Rampe aufgestellt worden. Besagte Westschweizer Tageszeitung hatte die Forderungen der Initiative bereits wenige Tage vor der Einreichung und in Zusammenhang mit den zeitgleich stattfindenden Paralympischen Spielen in Paris in einem Interview mit der EDI-Vorsteherin Elisabeth Baume-Schneider aufgegriffen, welche die Schweizer Regierung als zuständige Bundesrätin an den Paralympischen Spielen vertrat (der Parasport ist dem EDI und nicht wie der restliche Sport dem VBS angegliedert). Die Bundesrätin zeigte sich im Interview überzeugt, dass die Initiative die Debatte um die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen beflügeln werde, und hoffte, dass in dieser Sache gemeinschaftliche Lösungen zwischen den verschiedenen Verbänden, den Kantonen und dem Bund gefunden werden könnten.

Im Oktober gab die Bundeskanzlei das Zustandekommen der Initiative bekannt. Von den 109'110 eingereichten Unterschriften waren 107'910 für gültig befunden worden. Gegenüber SRF Online betonte das Initiativkomitee, dass keine Unterschriften mithilfe kommerzieller Anbieter zustande gekommen seinen. Nur wenige Tage vor der Einreichung der Initiative war eine Tamedia-Recherche veröffentlicht worden, die aufzeigte, dass kommerzielle Firmen mutmasslich auf unrechtmässigem Weg Unterschriften für Volksinitiativen gesammelt hatten.

Inklusions-Initiative

En réaction à l'évolution des positions sur les nouvelles techniques génomiques, un comité d'initiative, formé notamment de BioSuisse, d'Uniterre, de Stop OGM, de l'Alliance suisse pour une agriculture sans génie génétique et de l'Association des petits paysans, a lancé une initiative populaire pour garantir des aliments sans génie génétique, aussi nommée «Initiative pour la protection des aliments». Pour cela, le comité d'initiative veut, entre autres, que soit inscrite dans la Constitution l'obligation de déclaration des aliments produits au moyen de toute forme de techniques génomiques. Les initiantes et initants ont pris soin de rajouter une description précise de ce qu'ils entendent par techniques génomiques, ne se limitant pas aux seuls OGM classiques, mais faisant explicitement mention des nouvelles techniques génomiques, et c'est bien là que se situe le nerf de la guerre. Les produits issus de ces nouveaux procédés seraient ainsi également soumis à une procédure d'autorisation basée sur les risques pour l'humain, l'environnement et les animaux, comme tous les autres OGM. Finalement, cela serait aux utilisatrices et utilisateurs d'OGM d'assumer les coûts des conséquences d'une coexistence avec les cultures non-OGM. Par ce biais, le comité d'initiative veut éviter que les coûts d'une contamination des champs cultivés avec des semences non-OGM soient portés par les agricultrices et agriculteurs possédant les OGM.
Le lancement de cette initiative intervient alors que le Conseil fédéral doit soumettre une proposition législative au Parlement au sujet de ces nouvelles techniques génomiques, qu'on retrouve en français souvent sous l'acronyme NTG. Le gouvernement souhaiterait selon toute vraisemblance créer une loi spécifique pour ces NTG – qui les ferait, de facto, sortir du moratoire que connait la Suisse depuis 20 ans sur les OGM. Il faut dire que les décisions du gouvernement seront fortement influencées par la direction que prendra l'Union européenne (UE), alors qu'une libéralisation à ce sujet s'y profile. L'UE envisage de considérer deux catégories de NTG, selon l'importance des modifications apportées aux plantes. Seules les variétés NTG ayant subi beaucoup de modifications seraient concernées par la législation sur les OGM, les autres seraient considérées au même titre que les plantes traditionnelles mais devraient être étiquetées comme NTG.
Si la Suisse ne suit pas, les opposantes et opposants à cette initiative craignent des difficultés d'approvisionnement en semences non-OGM pour l'agriculture suisse. Le comité d'initiative veut à tout prix empêcher une ouverture par la petite porte des organismes génétiquement modifiés, et a lancé cette initiative pour contrer cette politique. Mais, contrairement au moratoire de 2005, cette fois-ci, les critiques des organismes génétiquement modifiés ne pourront pas compter sur le soutien de l'Union suisse des paysans (USP) qui a changé de position à cet égard. L'organisation paysanne fait aujourd'hui une distinction entre OGM de première génération et NTG, arguant qu'aucun gène étranger n'est inséré dans ces derniers et que ces techniques ne visent qu'à renforcer des caractéristiques, comme cela peut se produire naturellement. L'USP critique, de plus, les exigences élevées posées par l'initiative, qui rendrait pratiquement impossible toute culture de plantes issues des NTG. Le changement de position de l'organisation agricole semble refléter un changement plus global au sein de la société à ce sujet, alors qu'un récent sondage d'opinion commandé par Bayer et Syngenta à l'Institut gfs.bern indique qu'une majorité de la population considère ces nouvelles technologies comme «zielführend».
Du côté des critiques de ces techniques, un argument d'une autre nature se fait également entendre, à savoir la mainmise des multinationales spécialisées dans l'agrochimie. En effet, toute semence modifiée de cette manière peut être brevetée, ce qui n'est pas le cas des plantes obtenues par croisement naturel. Dans un même geste, des produits phytosanitaires créés spécialement pour chaque plante sont vendus. Le tout représente un potentiel de profit économique gigantesque et risquerait, selon les organisations actives dans le comité d'initiative, de renforcer l'emprise de l'agrochimie sur ce secteur sensible que sont les semences.
Le comité d'initiative a jusqu'au 3 mars 2026 pour récolter les 100'000 paraphes nécessaires.

Eidgenössische Volksinitiative «Für gentechnikfreie Lebensmittel (Lebensmittelschutz-Initiative)»
Dossier: Neue gentechnische Verfahren
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Anfang Februar 2023 wurde eine Volksinitiative zur «Aufarbeitung der Hintergründe der Covid-19-Pandemie (Aufarbeitungsinitiative)» bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung eingereicht. Das Initiativkomitee setzte sich aus Privatpersonen zusammen, die sich gemäss eigenen Angaben «an Veranstaltungen der Bürgerrechtsbewegung kennengelernt» hatten. Unterstützt wurde es insbesondere von massnahmenkritischen Gruppierungen.

Wie dem Titel des Volksbegehrens entnommen werden kann, beabsichtigte das Komitee die unabhängige Untersuchung und Aufarbeitung der staatlichen Massnahmen während der Pandemie. Konkret wurde die Prüfung von wissenschaftlichen Grundlagen für getroffene Vorkehrungen wie etwa die Maskenpflicht und die Lockdowns sowie der Validität der Covid-19-Tests gefordert. Weiter solle untersucht werden, ob die Bevölkerung über die Wirkung und Risiken der Impfstoffe genügend aufgeklärt worden sei. Auch die Anerkennung und Entschädigung von Impfschäden wollte das Komitee erwirken. Die strafrechtliche Verfolgung bei möglichen Straftatbeständen, die Aufhebung der Immunität von Amtstragenden und eine Schadensersatzpflicht für sich als unverhältnismässig erwiesene Massnahmen waren zusätzlich Forderungen des Volksbegehrens. Zur Umsetzung der Initiative hätte eine ausserparlamentarische Untersuchungskommission gegründet und ein Spezialgericht eingerichtet werden sollen.

Soweit kam es jedoch nicht. Das Volksbegehren scheiterte nämlich noch im Sammelstadium. Bei Fristablauf am 28. August 2024 waren gerade einmal rund 52'000 Unterschriften zusammengekommen. Erklärt wurde der Misserfolg mit dem Umfang und der Komplexität der Initiative. Eine A3-Seite – der bisher längste eingereichte Text seit der Einführung des Initiativrechts – habe das Sammeln der notwendigen Unterschriften erschwert. Zudem sei es eine Herausforderung gewesen, den komplexen Inhalt des Anliegens zu verstehen, was zu Zurückhaltung seitens Unterschriftsberechtigter geführt habe. Überdies hätten die Covid-19-Massnahmen verglichen mit den Hochphasen der Pandemie im Alltag der Menschen an Relevanz verloren.

Die Initianten und Initiantinnen übergaben den Text noch am Tag des Fristablaufs in Form einer Petition an den Bundesrat, um zu zeigen, dass das Thema für einen Teil der Bevölkerung nach wie vor wichtig sei und nicht einfach ignoriert werden dürfe.

Volksinitiative zur Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie

Anfang Juli 2024 begann die Unterschriftensammlung zur eidgenössischen Volksinitiative «Für den Beitritt der Schweiz zum Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Atomwaffen». Das Ende der Sammelfrist für die notwendigen 100'000 Unterschriften wurde von der BK auf den 2. Januar 2026 festgelegt.
Das Initiativkomitee, unter anderem bestehend aus den Organisationen ICAN, GSOA, Greenpeace, Schweizerischer Friedensrat sowie den Grünen, den Jungen Grünen, der Jungen EVP und der JUSO, führte auf seiner Website aus, dass sich die Schweiz mit dem Beitritt zum TPNW zu ihrer humanitären Tradition bekennen und ihr Engagement für die nukleare Abrüstung fortführen könne. Das Komitee argumentierte weiter, dass nur ein völkerrechtlich legitimiertes Verbot für Atomwaffen einen effektiven Schutz biete. Der Beitritt der Schweiz würde ausserdem ihre Neutralität festigen und das Völkerrecht sowie die UNO stärken.

Eidgenössische Volksinitiative «Für den Beitritt der Schweiz zum Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Atomwaffen (Atomwaffenverbots-Initiative)»

Im Juni 2024 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» sowie einen direkten Gegenvorschlag. In der Botschaft argumentierte der Bundesrat, dass er die grosse Bedeutung von Bargeld für Wirtschaft und Gesellschaft anerkenne, den Vorschlag des Initiativkomitees zu den Verfassungstexten allerdings als zu wenig präzise und formal ungünstig erachte. So verwende der Initiativtext beispielsweise den Begriff «Schweizerfranken», der weder auf den Noten und Münzen noch im WZG zu finden sei. Weiter müssten bei einem Wechsel der Schweizer Währung bereits heute sämtliche Verfassungsartikel, die den Begriff «Franken» umfassen, mittels eines obligatorischen Referendums angepasst werden. Damit erübrige sich die Notwendigkeit einer neuen Bestimmung, gemäss welcher eine Währungsänderung durch Volk und Stände abgesegnet werden müsse. Die Landesregierung schlug in einem direkten Gegenvorschlag daher vor, die Sicherstellung der Bargeldversorgung und den Franken als Schweizer Währung auf Verfassungsstufe zu heben. Der Artikel 99 BV soll somit um zwei Sätze, die so heute bereits im NBG und im WZG stehen, ergänzt werden: «Die schweizerische Währung ist der Franken.» und «Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.». Damit würden die beiden Hauptanliegen des Initiativkomitees aufgenommen und zugleich deutlich präziser geregelt. Im Zuge seiner Botschaft beantragte der Bundesrat dem Parlament, die Volksinitiative der Stimmbevölkerung und den Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.
In der Vernehmlassung war der Gegenentwurf des Bundesrats bei den Kantonen, den politischen Parteien, den Wirtschaftsdachverbänden und weiteren interessierten Kreisen auf breite Zustimmung gestossen. Wie der Bundesrat berichtete, sei in keiner Stellungnahme die Initiative dem direkten Gegenvorschlag vorgezogen worden.

Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»
Dossier: Schutz des Bargelds in der Schweiz

Le message du Conseil fédéral concernant l'initiative «200 francs, ça suffit!», qui a récolté 126'900 signatures valables en 2023, a été rédigé. Dans leur rapport, les sept conseillers fédéraux ont recommandé au peuple de rejeter l'initiative s'attaquant à la LRTV, arguant qu'elle «va trop loin». En effet, en faisant passer la redevance de CHF 335 à CHF 200 et en exonérant les entreprises, l'offre de service public et journalistique serait réduite, pénalisant la population et les régions linguistiques. En revanche, il souligne que le secteur médiatique doit être régulé différemment, afin d'alléger la charge financière pesant sur les ménages et l'économie, et propose non pas un contre-projet à l'initiative, mais un contre-projet au niveau de l’ordonnance (ORTV). Il prévoit ainsi une révision de cette dernière qui diminuerait progressivement la redevance radio-télévision de CHF 335 à CHF 300 et exonérerait les entreprises avec un chiffre d'affaires inférieur ou égal à CHF 1.2 millions. Actuellement, les entreprises ayant un chiffre d'affaires supérieur à CHF 500'000 sont assujetties à la redevance. Cette mesure forcerait la SSR à faire des économies et à se concentrer sur l’information, la formation et la culture, rejoignant le souhait de l'initiative que les programmes proposés par la SSR soient un «service indispensable à la collectivité». Ainsi, la SSR réduirait son offre divertissante et sportive, se concentrant sur les événements que les autres diffuseurs ne couvrent pas. L'offre en ligne comprendrait plus de contenus audios et audiovisuels. Ni le texte de l'initiative, ni le Conseil fédéral ne prévoient de modification pour les radios locales et télévisions régionales étant en possession d'une concession. Cependant, d'autres objets parlementaires (22.407 et 22.417) pourraient modifier la quote-part qui leur sera attribuée. La modification de l'ORTV, visant la diminution progressive de l'ordonnance, entrerait en vigueur le premier janvier 2027 et serait définitivement mise en œuvre dès 2029, fixant alors l'ordonnance à CHF 300.

Eidgenössische Volksinitiative '200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

Im Juni 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Kita-Initiative der SP. Da er sich bereits in Zusammenhang mit der sich in Ausarbeitung befindenden dauerhaften Lösung zur Finanzierung der ausserfamiliären Kinderbetreuung gegen einen Bundesbeitrag zur Übernahme von 20 Prozent der Betreuungskosten der Eltern ausgesprochen hatte, vermochte die ablehnende Haltung des Bundesrates gegenüber der Volksinitiative der SP, die eine Kostenübernahme zu zwei Drittel fordert, kaum zu überraschen. Auch in Zusammenhang mit seiner Botschaft zur Volksinitiative betonte der Bundesrat die positiven Auswirkungen eines ausgebauten familienergänzenden Kinderbetreuungsangebotes – namentlich für die Rekrutierung von Fachkräften, für die Gleichstellung der Geschlechter sowie für die Volkswirtschaft –, wog diese jedoch gegen die «Mehrkosten für den Bund in Milliardenhöhe» ab. Zudem befürchtete er, dass dadurch Fehlanreize gesetzt würden, die einer kosteneffizienten Lösung im Wege stünden.

Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)»

Deux jours après l'adoption dans les urnes de la loi sur l'électricité, les Vert-e-s ont lancé une initiative populaire «Pour un approvisionnement sûr en énergies renouvelables» (initiative sur le solaire). Concrètement, cette initiative populaire a pour objectif d'imposer l'installation de panneaux photovoltaïques sur toutes les nouvelles constructions, y compris les maisons individuelles, ainsi que lors d'une importante rénovation. Un délai de quinze ans serait prévu pour les bâtiments existants et des cas de rigueur pourraient être pris en compte. Dans leur argumentaire, les Vert-e-s plaident pour un approvisionnement énergétique indigène, renouvelable et respectueux de l'environnement. En d'autres termes, il est préférable d'exploiter le potentiel du solaire sur le bâti plutôt que de construire des parcs solaires dans les Alpes. Selon Liza Mazzone, présidente du parti, seulement 10 pour cent du potentiel de l'énergie solaire sur les toits et les façades est utilisé. Le parti écologiste précise aussi que l'Office fédéral de l'énergie (OFEN) a publié une étude qui indique que les toits et les façades en Suisse pourraient produire 70 térawattheures d'électricité par année.
L'initiative populaire a reçu un accueil mitigé dans la sphère politique helvétique. D'abord, de nombreux articles de journaux ont remis en question le timing de l'initiative populaire et débattu de la volonté des Vert-e-s de reprendre la main sur la thématique à la suite de la votation du 9 juin 2024. Ensuite, plusieurs parlementaires ont critiqué une initiative populaire qui remet sur la table un sujet déjà débattu au Parlement. En effet, la loi sur l'électricité n'intègre des obligations d'installations de panneaux solaires que pour les bâtiments d'une superficie au sol supérieur à 300 m2. La question d'une obligation d'installation généralisée a été débattue mais rejetée au Parlement. Finalement, plusieurs parlementaires ont pointé du doigt le manque de main d’œuvre qualifié, le recours à une obligation plutôt qu'à des incitations, les complications administratives et juridiques pour définir les cas de rigueur ainsi que l'impossibilité financière, pour certains ménages, de répondre à une telle obligation.
Le délai de récolte de signatures est fixé au 11 décembre 2025.

Pour un approvisionnement sûr en énergies renouvelables (initiative sur le solaire)

Die grosse Kammer debattierte in der Sommersession 2024 als Erstrat über die Umweltverantwortungsinitiative der jungen Grünen. Dem Rat lag dabei der Kommissionsantrag auf Empfehlung zur Ablehnung der Initiative sowie ein Minderheitsantrag von Aline Trede (gp, BE) vor, welcher einen direkten Gegenentwurf vorschlug.
Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) und Monika Rüegger (svp, OW) berichteten seitens der UREK-NR, dass dieser die Initiative zu weit gehe. Die Initiative verlange grosse wirtschaftliche und gesellschaftliche Umwälzungen, die gar zu einem «massiven Wohlstandsverlust» (Rüegger) führen würden. Entsprechend lehnte die Kommission die Initiative mit 15 zu 8 Stimmen ab. Mit demselben Stimmenverhältnis lehnte sie auch den Antrag Trede ab, der die Umsetzungsfrist von 10 Jahren hätte streichen wollen und damit einen Kompromiss in Form eines direkten Gegenentwurfs dargestellt hätte.
In der intensiv geführten Debatte zeigte sich bald, dass die Initiative (und der Gegenentwurf) einen schweren Stand hatten. Die Initiative wurde von der Mitte-, der FDP.Liberalen- sowie von der SVP-Fraktion mit scharfer Kritik eingedeckt; sie wurde als «Entwicklungsland-Initiative» (Wasserfallen; fdp, BE) sowie als «kommunistisches Anliegen» (Burgherr; svp, AG) bezeichnet und deren Konsequenzen bei Annahme mit «Wohlstandsvernichtung und massivste[r] soziale[r] Unruhe» (Paganini; mitte, SG) beschrieben. Die GLP brachte der Initiative mehr Sympathie entgegen, Beat Flach (glp, AG) plädierte aber dafür, den Wandel hin zu einer nachhaltigeren Schweiz nicht auf Kosten des Wohlstandes zu vollbringen und die Initiative daher trotzdem zur Ablehnung zu empfehlen. Die SP und die Grünen hingegen sprachen sich für die Initiative aus. Jon Pult (sp, GR) sah in der Umformulierung der Verfassung einen Mehrwert für die Schweiz, weil damit zum ersten Mal festgehalten würde, dass es das Ziel der Schweiz sei, innerhalb der planetaren Grenzen zu leben und zu wirtschaften. Und Florence Brenzikofer (gp, BL) argumentierte, dass die Annahme der Initiative ein Signal der Hoffnung an die junge Generation sei. Dadurch würde den Jugendlichen und jungen Erwachsenen gezeigt, dass das Parlament bereit sei, «der jungen Generation eine lebenswerte Zukunft zu sichern.»
Nach einer langen Diskussion schritt der Nationalrat zu den Abstimmungen. Er empfahl die Initiative zur Ablehnung und wollte ihr auch keinen Gegenentwurf gegenüberstellen. Einzig die SP und die Grünen votierten jeweils dafür.

«Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» (BRG 24.021)