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Im Dezember 2024 forderte Michael Götte (svp, SG) mit einer Motion griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Domains. Der Motionär forderte konkret, dass die Schweizer Domains «.ch» und «.swiss» nur noch an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen vergeben werden und dass die Kriterien für eine technische und administrative Blockierung der Domains erweitert werden. Neu sollen zudem nicht mehr nur Phishing oder Malware als Gründe für eine Blockierung einer Domain durch die Behörden gelten, sondern auch andere Arten von Missbrauch in den Kriterienkatalog aufgenommen werden. Dafür sei eine Anpassung der Verordnung über die Internet-Domains notwendig. Der Bundesrat empfahl die Annahme der Motion.
Der Nationalrat nahm die Motion in der Frühjahrssession 2025 stillschweigend an, womit sie zur Beratung an den Ständerat ging.

Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Domains! (Mo. 24.4393)

Weil sie innert zweier Jahre nicht behandelt worden war, wurde eine Motion von Christian Dandrès (sp, GE) Ende September 2024 abgeschrieben. Der Vorstoss hätte transparente Regeln für das Microtargeting von Trägerinnen und Trägern eines politischen Mandats im Internet verlangt. Konkret stiess sich der Genfer Sozialdemokrat am Umstand, dass Lobbyorganisationen gezielt Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ansprechen, deren politisches Profil sie dank Sammeln von Daten via soziale Netzwerke erstellt haben. Dass und wie dies geschehe sei oft nicht nur für die Politikerinnen und Politiker selber unklar, sondern auch für die Wählenden, die über diese Art der Interessenvertretung aber informiert sein müssten. Es brauche entsprechend Regeln, damit weder Parlamentsmitglieder noch Wählende über solche Machenschaften im Dunkeln gelassen werden.
Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion empfohlen, da der Digital Service Act der EU Sorgfaltspflichten für Plattformen vorsehe, die etwa die Kenntlichmachung von spezifischer Werbung, also Microtargeting, beinhalte. Das Bundesamt für Kommunikation sei daran, ein Papier zu erstellen, mit dem diskutiert werden soll, ob ähnliche Regelungen für die Schweiz aufgenommen werden sollen.

Microtargeting von Trägerinnen und Trägern eines politischen Mandats im Internet (Mo. 22.4153)

En mars 2023, la députée socialiste Farah Rumy (ps, SO) a déposé une motion demandant au Conseil fédéral de créer une base légale claire et contraignante pour encadrer les influenceurs et influenceuses en Suisse, en particulier leurs pratiques publicitaires et leurs partenariats commerciaux.
Lors du débat devant le Conseil national, la motionnaire a expliqué qu'aujourd'hui, beaucoup de jeunes supposent que les influenceurs et influenceuses promeuvent des produits par enthousiasme et conviction personnelle, alors qu'il s'agit en réalité de partenariats rémunérés. En outre, la députée Farah Rumy (ps, SO) a cité en exemple la nouvelle législation française, qui oblige une mention claire lorsqu'une publication est sponsorisée. Elle a également appelé à une action politique pour protéger les consommatrices et consommateurs, en particulier les jeunes et les enfants. Toutefois, selon le ministre de l'économie Guy Parmelin, la législation actuelle, en particulier la loi sur la concurrence déloyale (LCD), régule suffisamment la publicité des influenceurs et influenceuses. En outre, les plaintes contre les publicités abusives peuvent être déposées auprès de la Commission suisse pour la loyauté (CSL), un organisme d'autorégulation actif dans le domaine de la communication. De ce fait, le Conseil fédéral estime qu'il n'est pas nécessaire de réguler et qu'il n'y a pas d'insécurité juridique. A l'issue du débat, la motion a été refusée par 117 voix (28 PLR, 59 UDC, 22 Centre, 7 Vert'libéraux et 1 Vert-e-s), contre 69 (38 PS, 22 Vert-e-s, 8 Centre, et 1 UDC) et 0 abstention.

Encadrer la publicité faite par les influenceurs en Suisse (Mo. 24.3257)

En juin 2024, le Conseil fédéral a publié le rapport en réponse au postulat de Sophie Michaud Gigon (vert-e-s, VD) sur les Dark Patterns, ces stratégies de commerce en ligne qui désorientent l'utilisateur dans le but d'influencer son comportement.
Dans son rapport, à défaut de pouvoir en donner une définition ou une traduction précise, le Conseil fédéral établit les caractéristiques principales des Dark Patterns, à savoir le caractère manipulatoire d'une conception numérique, qui permettra d'utiliser la psychologie ou le comportement de l'utilisateur afin de gagner un avantage comparatif sur ce dernier. On apprend que les Dark Patterns peuvent prendre plusieurs formes, telles que les paramètres par défaut, les formulations ambiguës, les publicités déguisées, la dissimulation de coûts ou des frais dans le processus d'achat, les comptes à rebours, ou encore le harcèlement à travers les fenêtres pop-up. Les Dark Patterns sont également pensés pour infliger une pression psychologique aux consommatrices et consommateurs, à travers la culpabilisation par exemple.
La suite du rapport analyse les dispositions juridiques en vigueur, les règles de l'Union européenne (UE) et explore les solutions possibles. Premièrement, une grande partie des Dark Patterns entrent dans le champ d'application de la Loi sur la concurrence déloyale (LCD), puisque ces processus sont généralement utilisés à des fins commerciales. Lorsque des informations personnelles sont extorquées, ces pratiques peuvent aussi tomber sous le champ de la Loi sur la protection des données (LPD). Toutefois, le rapport explique qu'il sera difficile de contester un contrat conclut sous l'influence d'un Dark Pattern. Dans l'UE, la directive sur les pratiques commerciales déloyales interdit déjà les pratiques commerciales trompeuses et agressives, et plusieurs autres règlements tels que le RGPD contiennent des dispositions applicables aux Dark Patterns. A l'issue de ce rapport, le Conseil fédéral étudie la possibilité de créer ou de modifier les dispositions dans la LCD, ou dans le Code des Obligations (CO), mais conclut qu'il serait préférable d'attendre les développements dans l'UE et d’en analyser l’impact sur la Suisse.

Dark Patterns. Das Unbekannte dokumentieren (Po. 22.3190)

In der Sommersession 2024 befasste sich der Ständerat mit einem Postulat Michel (fdp, ZG). Ziel des Postulats war es, mögliche Rahmenbedingungen für ein innovatives Umfeld für KI-Testing und -Förderung in der Schweiz festzuhalten. Der Bundesrat hatte das UVEK Ende 2023 bereits damit beauftragt, bis Ende 2024 einen Bericht über Regulierungsansätze von künstlicher Intelligenz (KI) in der Schweiz zu erarbeiten. Michel forderte in seinem Postulat, dass vier zusätzliche Aspekte in diesen Bericht aufgenommen werden. Erstens sollte eine mögliche Gesetzgebung für die Entwicklung von KI dargelegt werden. Dazu sollten zweitens auch mögliche Massnahmen zur Förderung eines «innovationsfreundlichen Umfelds» für KI in der Schweiz erarbeitet werden. Weiter sollte eine Übersicht über bestehende und potentielle finanzielle Fördermittel für die Entwicklung gesellschaftlich und wirtschaftlich relevanter KI-Programme gegeben werden. Viertens sollte schliesslich geprüft werden, ob sich die Schweiz dem Programm «Digital Europe Programm» anschliessen könnte.
Der Bundesrat begrüsste Bregys Anliegen und beantragte die Annahme des Postulats. Der Ständerat folgte dieser Empfehlung stillschweigend und überwies das Postulat.

Innovatives Umfeld für KI-Testing und -Förderung (Po. 24.3140)

Mit dem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2023 beantragte der Bundesrat die Abschreibung des Postulats der KVF-SR zur Nutzung von Millimeterwellen im Mobilfunkbereich. Der Bundesrat hatte im November 2023 einen Bericht zum Thema präsentiert, in welchem die Anliegen des Postulats aufgenommen worden waren.
Der Ständerat genehmigte die Abschreibung des Postulats in der Sommersession 2024.

Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone (Po. 21.3596)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

In der Sommersession 2024 schrieb der Nationalrat das Postulat der KVF-NR zur Hochbreitbandstrategie des Bundes ab. Der Bundesrat hatte im Juni 2023 einen entsprechenden Bericht veröffentlicht und eine Gigabitstrategie in Aussicht gestellt, womit der Nationalrat das Anliegen des Postulats als erfüllt erachtete.

Hochbreitbandstrategie des Bundes (Po. 21.3461)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Mit der Veröffentlichung des Postulatsberichts «Digitale Infrastruktur. Geopolitische Risiken minimieren» erachtete der Nationalrat das Anliegen des Postulats Pult (sp, GR) als erledigt und genehmigte dessen Abschreibung. Der Bundesrat hatte im Bericht verschiedene Massnahmen präsentiert, wie digitale Netzwerke besser geschützt werden können.

Digitale Infrastruktur. Geopolitische Risiken minimieren (Po. 20.3984)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen

Der Ständerat beriet in der Frühjahrssession 2024 als Zweitrat eine Motion Birrer-Heimo (sp, LU) zur Einführung von Preisobergrenzen für das internationale Roaming. Für die KVF-SR beantragte Josef Dittli (fdp, UR), die Motion abzulehnen. Einen weitgehend gleichlautenden Vorstoss habe die kleine Kammer bereits in der Herbstsession 2023 verworfen. Der Kontext habe sich seither nicht verändert: Erstens habe der Bundesrat, wie im FMG festgehalten, gar nicht nicht die Möglichkeit, unilateral Preisobergrenzen festzulegen. Dies könne nur basierend auf internationalen Vereinbarungen passieren. Und zweitens seien sowohl die Roamingkosten als auch die entsprechende Anzahl Beschwerden bei der Schlichtungsstelle seit mehreren Jahren rückläufig. Bundesrat Albert Rösti teilte die Meinung der KVF-SR und beantragte, die Motion abzulehnen.
Der Ständerat folgte dem Antrag von Kommission und Bundesrat und lehnte die Motion stillschweigend ab, womit das Anliegen erledigt war.

Preisobergrenzen für das internationale Roaming (Mo. 21.4627)

Der Nationalrat beriet in der Frühjahrssession 2024 ein Postulat Christ (glp, BS) mit dem Titel «Keine Versorgungslücken im Mobilfunk mehr!». Die Postulantin forderte vom Bundesrat einen Bericht zu Funklöchern im Schweizer Mobilfunknetz und dazu, wie diese geschlossen werden können. Der Mobilfunk sei mittlerweile eine kritische Infrastruktur für Privatpersonen und Wirtschaft. Da aber vermehrt Mobilfunkantennen abgebaut würden, entstünden laut Christ neue Versorgungslücken. Weiter fehle im FMG eine Regelung bezüglich der Nutzung von Grund und Boden im Besitz der öffentlichen Hand für den Bau von Mobilfunkantennen. Hingegen bestehe eine solche Grundlage beispielsweise für den Ausbau von Glasfaserleitungen. Der Bundesrat soll laut der Postulatin in seinem Bericht deshalb auch darlegen, ob und wie das FMG in diesem Bereich präzisiert werden könnte und ob die Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden bei Bau und Unterhalt von Mobilfunkantennen angepasst werden müssten.
Das Postulat wurde von Benjamin Giezendanner (svp, AG) und Michael Töngi (gp, LU) bekämpft. Töngi erläuterte, dass er das Postulat als nicht nötig erachte. Die Erschliessung durch das Mobilfunknetz sei in der Schweiz ausreichend. Zudem sah Töngi bei einer Annahme des Postulats die Einsprachemöglichkeit von Gemeinden gegen den Bau neuer Mobilfunkanlagen auf öffentlichem Grund gefährdet. Giezendanner verzichtete auf ein Votum.
Der Bundesrat sprach sich demgegenüber für die Annahme des Postulats aus. Bundesrat Albert Rösti anerkannte das Problem zunehmender Funklöcher und die vermehrten Probleme von Mobilfunkanbietenden, geeignete Standorte für Funktantennen zu finden.
Der Nationalrat sprach sich mit 104 zu 83 Stimmen ohne Enthaltung für die Annahme des Postulats aus, womit es an den Bundesrat überwiesen wurde. Die ablehnenden Stimmen stammten allesamt von der SVP und den Grünen, welche ausgenommen einer SVP-Stimme geschlossen gegen das Postulat stimmten.

Keine Versorgungslücken im Mobilfunk mehr! (Po. 23.3764)

In Erfüllung eines überwiesenen Postulats Pult (sp, GR) verabschiedete der Bundesrat im Dezember 2023 einen Bericht mit dem Titel «Digitale Infrastruktur. Geopolitische Risiken minimieren».
Gemäss dem Bericht sind digitale Netzwerke zentral für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Diese Systeme könnten aber beispielsweise durch Cyberangriffe bedroht werden, was insbesondere bei kritischen Infrastrukturen eine grosse Gefahr darstelle. Erste Schritte zum Schutz digitaler Netzwerke seien bereits in der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen 2023 sowie in der nationalen Cyberstrategie 2023 getroffen worden. Der Bundesrat sehe es aber als notwendig an, weitere Massnahmen zu ergreifen und wo nötig die Gesetzgebung anzupassen.
Konkret stellte er eine Anpassung des FMG in Aussicht, angelehnt an die 5G-Toolbox der EU. Dazu sollten vier Massnahmenbereiche im Zentrum stehen. Erstens sollte die Sicherheit der Fernmeldeinfrastruktur erhöht werden. Dazu könnten beispielsweise die Telekommunikationsbetreiberinnen und -betreiber dazu verpflichtet werden, ihre Fernmeldeinfrastruktur durch verschiedene Lieferantinnen und Lieferanten ausstatten zu lassen, oder die Sicherheitsanforderungen bei der Neuausschreibung der Mobilfunkfrequenzen könnten erhöht werden. Zweitens sollte der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, die Beschaffung, die Einrichtung und den Betrieb von «risikobehafteter Ausrüstung» – etwa bei als problematisch eingestuften Lieferantinnen oder Lieferanten oder bei solchen, die unter der Kontrolle eines anderen Landes stehen – verbieten zu können, wenn ein konkretes geopolitisches Risiko vorliegt. Drittens sollten die Prüfungs- und Zertifizierungskapazitäten für digitale Infrastruktur durch den Bund erhöht werden. Dazu werden laut dem Bericht bereits nationale Kontroll- und Zertifizierungsstellen durch den Schweizer Cybersicherheitssektor ausgebaut. Schliesslich soll gemäss dem Bericht auch die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit gestärkt werden.

Digitale Infrastruktur. Geopolitische Risiken minimieren (Po. 20.3984)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen

Im Juni 2023 präsentierte der Bundesrat einen Postulatsbericht zu seiner Hochbreitbandstrategie. Bisher seien Massnahmen ergriffen worden, um in der Schweiz eine flächendeckende Versorgung mit mittleren Bandbreiten (80 Mbit/s) zu gewährleisten. Die Nachfrage nach schnellem und flächendeckendem Internet steige aber mit der fortschreitenden Digitalisierung in allen Branchen sowie im Alltag. Auch belege die Schweiz im europäischen Vergleich bezüglich der schnellsten Internetversorgung einen der hinteren Plätze. Eine Unterversorgung im Hochbreitbandnetz stellte der Bundesrat insbesondere in Randregionen oder schlecht erschliessbaren Gebieten fest. Für die Netzbetreibenden würde es sich wirtschaftlich nicht lohnen, schnelle Internetanschlüsse in diesen Regionen auszubauen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass eine «digitale Stadt-Land-Kluft» entsteht und den Randregionen der notwendige und schnelle Internetzugang verwehrt bleibt.

Um den flächendeckenden Zugang zum Hochbreitbandnetz zu gewährleisten, schlug der Bundesrat ein Förderprogramm vor. In den Regionen, wo der Netzausbau wirtschaftlich nicht rentabel ist, sollte eine staatliche Förderung des Netzausbaus eingeführt werden. Der Bundesrat ging im Bericht davon aus, dass rund 20 Prozent aller Breitbandanschlüsse erneuert werden müssen, um flächendeckend eine schnelle Internetverbindung zu ermöglichen. Die Hälfte dieser Anschlüsse liege in schlecht erschliessbaren Regionen und müsste von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Der Bundesrat ging bei einem flächendeckenden Einsatz von Glasfasernetzen von einem Mittelbedarf in der Höhe von CHF 1.4 Mrd. aus. Dazu präsentierte er im Bericht drei Finanzierungsmöglichkeiten: Erstens könnten die Kosten über den ordentlichen Haushalt abgerechnet werden. Zweitens könnten Einnahmen aus der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen für das Förderprogramm beansprucht werden. Das Programm könnte zudem mit Geldern der Kantone und Gemeinden ergänzt werden. Generell sollte der Ausbau des Hochbreitbandnetzes aber möglichst günstig umgesetzt werden, was der Bundesrat mit einer wettbewerblichen Ausschreibung der Ausbauprojekte erreichen wollte. Der Bundesrat ging laut dem Bericht davon aus, dass die Förderung des Hochbreitbandnetzes 2028 in Angriff genommen und bis 2033 fertig gestellt werden könne. Das UVEK wurde beauftragt, die Strategie bis Ende 2023 zu konkretisieren.

Im Dezember 2023 beauftragte der Bundesrat das UVEK sodann damit, eine Vernehmlassungsvorlage zum geplanten Förderprogramm – der «Gigabitstrategie» – zu erarbeiten. Inhaltlich sollte die Hochbreitbandstrategie des Bundes gemäss dem Postulatsbericht verfolgt werden. Durch den kombinierten Einsatz von Glasfasernetzen und Funktechnologie (letzteres in dünn besiedelten Gebieten) wurde der Mittelbedarf für die Strategie mit CHF 750 Mio. aber tiefer geschätzt als noch im Postulatsbericht. Die «Gigabitstrategie» sollte primär aus den Einnahmen der Mobilfunkfrequenzvergabe sowie durch ergänzende Gelder der Kantone und der Branche gedeckt werden.

Hochbreitbandstrategie des Bundes (Po. 21.3461)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Nachdem der Ständerat eine Motion der KVF-NR im Dezember 2021 ein zweites Mal sistiert hatte, beriet er sie in der Wintersession 2023. Zentrales Anliegen der Motion war es, die Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf mindestens 80 Megabit pro Sekunde zu erhöhen.
Für die KVF-SR erläuterte Stefan Engler (mitte, GR), dass das Anliegen der Motion inzwischen in verschiedenen Vorstössen aufgegriffen worden sei und die Kommission entsprechend die Ablehnung der Motion beantrage. Allen voran garantiere die Anpassung der Verordnung über Fernmeldedienste ab dem 1. Januar 2024 eine erhöhte Download-Geschwindigkeit für alle Haushalte. Weiter habe der Bundesrat im Bericht zur Hochbreitbandstrategie des Bundes entsprechende Massnahmen dargelegt. Engler unterstrich dabei aber, dass eine rasche Umsetzung des Ausbaus der Hochbreitbandstrategie zentral sei, um mit der fortschreitenden Digitalisierung mitzuhalten. Bundesrat Albert Rösti schloss sich der Argumentation der KVF-SR an und gab ebenfalls an, dass die Forderungen der Motion bereits andernorts aufgenommen worden seien.
Der Ständerat folgte der Empfehlung von Bundesrat und KVF-SR stillschweigend, womit die Motion erledigt war.

Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit pro Sekunde (Mo. 20.3915)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Im November 2023 präsentierte der Bundesrat in Erfüllung eines Kommissionspostulats der KVF-SR den Bericht «Mobilfunk im Millimeterwellenbereich», der unter anderem die Zuständigkeiten im Bereich des Mobilfunks aufzeigt. Ein Grossteil der planerischen und organisatorischen Aufgaben liegt demnach beim Bund, während der Vollzug, wie beispielsweise der Bau von Mobilfunkanlagen, den Kantonen und Gemeinden obliegt. Diese breit verteilten Zuständigkeiten stellen laut dem Bundesrat eine Herausforderung dar. Gesamthaft hielt der Bundesrat aber fest, dass die Zuständigkeiten sachgerecht seien, alle beteiligen Akteurinnen und Akteure adäquat einbezogen würden und eine ausreichende Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Branchen und Verwaltungseinheiten bestehe. So könnten sich beispielsweise die Kantone in den Konsultationsverfahren vor der Mobilfunkfrequenzvergabe einbringen. Bezüglich der Nutzung von Forschungsergebnissen liess der Bundesrat verlauten, dass die Resultate zu den Effekten der Millimeterwellen auf die Gesundheit und die Umwelt bereits in die Planung der Mobilfunkinfrastruktur einbezogen würden. Weiter bestünden ausreichend etablierte und transparente Informationskanäle betreffend Mobilfunk und Strahlung. Der Bundesrat schlussfolgerte aus dem Bericht, dass für die Nutzung von Millimeterwellen im Mobilfunkbereich ein entsprechender Bundesratsentscheid nötig wäre. Ein solcher Entscheid ist laut dem Bundesrat aber erst dann denkbar, wenn eine ausreichende wirtschaftliche und gesellschaftliche Nachfrage besteht, was noch nicht der Fall sei. In anderen Bereichen würden Milimeterwellen bereits eingesetzt und reguliert. Der Bundesrat nehme aber auch ernst, dass ein Teil der Bevölkerung kritisch gegenüber der Einführung neuer Millimeterwellentechnologien sei.

Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone (Po. 21.3596)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Nachdem der Ständerat in der Herbstsession 2023 bereits eine Motion zu Preisobergrenzen für das internationale Roaming abgelehnt hatte, befasste sich im Rahmen einer Motion Birrer-Heimo (sp, LU) auch der Nationalrat mit der Thematik. Die Motionärin forderte vom Bundesrat eine Anpassung des Fernmeldegesetzes, so dass Preisobergrenzen für die Endkundentarife im internationalen Roaming eingeführt würden. Sie kritisierte die ihrer Ansicht nach übermässigen Margen der Mobilfunkanbietenden, welche sowohl für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland als auch für Touristinnen und Touristen in der Schweiz eine Belastung darstellten.
Der Bundesrat sprach sich wie schon gegenüber dem Ständerat gegen die Einführung einer Preisobergrenze für das internationale Roaming aus. Das Fernmeldegesetz sehe zwar vor, dass im Rahmen von internationalen Abkommen Preisobergrenzen verhandelt werden können, eine unilaterale Festsetzung des Roaming-Preises durch den Bundesrat lehne er aber ab. Ohne internationale Abkommen könnten gemäss Regierung keine tieferen Roaminggebühren für die Schweizer Endkundinnen und -kunden festgelegt werden und auf die Roamingkosten von Touristinnen und Touristen, welche massgeblich von den Mobilfunkanbietenden im Ausland abhängen, hätte eine Tarifobergrenze für Schweizer Mobilfunkanbietende keinen grundlegenden Einfluss.
Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL), deren Motion zu Roamingpreisen kurz zuvor vom Ständerat abgelehnt worden war, wandte sich in der Ratsdebatte an Bundesrat Albert Rösti und wollte von ihm wissen, ob der Bundesrat bereit sei, entsprechend seinen Möglichkeiten im Fernmeldegesetz ein Roaming-Abkommen mit der EU auszuhandeln. Dies würde laut Schneider-Schneiter voraussetzen, dass das Rahmenabkommen mit der EU vorangetrieben werde. Bundesrat Rösti erachtete Roaming-Abkommen zwar als denkbar, zeigte sich aber nicht bereit, für ein Roaming-Abkommen Abstriche in anderen Bereichen der Verhandlungen mit der EU zu machen.
Der Nationalrat sprach sich schliesslich, wie bereits im Rahmen der Motion Schneider-Schneiter, mit 118 zu 78 Stimmen bei 3 Enthaltungen für eine Annahme der Motion aus und überwies diese somit an den Ständerat.

Preisobergrenzen für das internationale Roaming (Mo. 21.4627)

Mit 144 zu 24 Stimmen bei 21 Enthaltungen nahm der Nationalrat in der Herbstsession 2023 eine Motion Bellaiche (glp, ZH) an, die den Bundesrat aufforderte, die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor der von der EU vorgesehenen Chatkontrolle zu schützen. Gemäss der Motionärin plane die Europäische Kommission unter dem Deckmantel der Prävention und Bekämpfung von sexuellem Kindsmissbrauch im Internet eine beispiellose Massenüberwachung, die nicht mit dem Recht auf Privatsphäre vereinbar sei: Alle Anbietenden von elektronischen Kommunikationsdiensten, die in der EU tätig sind, sollen dazu verpflichtet werden, sämtliche private und geschäftliche Kommunikation auf Anzeichen von Kindsmissbrauch zu kontrollieren. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung beantragt, weil die EU-Institutionen den Vorschlag noch nicht verabschiedet hätten und damit noch nicht klar sei, was genau dessen Konsequenzen seien. Ausserdem habe sich Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider in einem gemeinsamen Schreiben mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Luxemburg an die Justizministerinnen und -minister der EU-Staaten gewandt, um sie auf die grundrechtlichen Gefahren der geplanten Chatkontrolle hinzuweisen. Judith Bellaiche zeigte sich im Ratsplenum dankbar für diesen Schritt, forderte den Bundesrat aber auf, weitere Einflusskanäle zu nutzen. Der Nationalrat stützte diese Ansicht; gegen die Motion stimmten die Mehrheit der FDP-Fraktion sowie einzelne Vertreterinnen und Vertreter aus Mitte und SVP. Die Grüne Fraktion enthielt sich grossmehrheitlich der Stimme.

Chat-Kontrolle. Schutz vor anlassloser dauernder Massenüberwachung (Mo. 22.4113)

In der Herbstsession 2023 sprach sich der Nationalrat für eine abgeänderte Motion der FDP.Liberalen-Fraktion aus. Der Ständerat hatte zuvor als Zweitrat einem Änderungsantrag der KVF-SR zugestimmt. Somit forderte die Motion weiterhin den raschen Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes, ohne jedoch die bestehenden vorsorglichen NISV-Anlagegrenzwerte zu erhöhen.
Die vorberatende KVF-NR hatte sich mit 19 zu 4 Stimmen für die Annahme der abgeänderten Motion ausgesprochen. Marco Romano (mitte, TI) und Christian Wasserfallen (fdp, BE) merkten als Kommissionssprecher an, dass der schnelle Ausbau der 5G-Infrastruktur für verschiedenste Lebensbereiche wie Medizin, öffentlicher Verkehr oder Wirtschaft unerlässlich sei. Unter Verweis auf aktuelle Berichte ergänzte Wasserfallen, dass die Strahlenbelastung mit neuen Technologien wie 5G bei zunehmender Leistung abnehme. Zudem läge sogar der erhöhte NISV-Anlagegrenzwert unter dem empfohlenen Maximalwert der WHO, was den Zusatz der gleichbleibenden Grenzwerte aus physikalischer Sicht überflüssig mache. Um die Motion mehrheitsfähig zu halten, könne aber von einer Erhöhung der Grenzwerte abgesehen werden.
Eine Minderheit der KVF-NR sprach sich gegen die Motion aus. Isabelle Pasquier-Eichenberger (grüne, GE) führte in deren Namen aus, dass das Mobilfunknetz bereits ausreichend ausgebaut sei, die Gesundheit der Bevölkerung bei einer Anhebung des Grenzwerts nicht mit genügend Sicherheit gewährleistet werden könne und generell die Nutzung des Festnetzes vorzuziehen sei.
Bundesrat Albert Rösti, der noch immer für Annahme der Motion plädierte, erläuterte, dass die Motion zu einer Anpassung der Parameter der Strahlungsbemessung führen würde und nicht zu einer konkreten Gesetzesänderung.
In der Folge nahm der Nationalrat die Motion mit 121 zu 43 Stimmen bei 11 Enthaltungen an. Ablehnende Stimmen fanden sich bei den Grünen, welche sich geschlossen gegen die Motion aussprachen, sowie bei der SP- und der SVP-Fraktion. Der Bundesrat wird sich somit an die Anpassung der Parameter der Strahlungsbemessung machen.

Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen (Mo. 20.3237)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Entgegen der Meinung des Nationalrats sprach sich der Ständerat im September 2023 gegen eine Motion Schneider-Schneiter (mitte, BL) aus, welche eine Obergrenze für Roaming-Gebühren gefordert hatte. Joseph Dittli (fdp, UR) empfahl als Vertreter der KVF-SR, welche sich zuvor mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen die Motion ausgesprochen hatte, die Motion abzulehnen. In der Revision des Fernmeldegesetzes habe sich das Parlament 2019 dagegen entschieden, dem Bundesrat eine unilaterale Kompetenz zur Festlegung einer Preisobergrenze für Roaminggebühren zu erteilen. Weiter merkte der Kommissionssprecher an, dass die Roaming-Gebühren in den letzten Jahren massiv gesunken seien, dass bei der Schlichtungsstelle kaum mehr Beschwerden dagegen eingegangen seien und dass Kundinnen und Kunden der Mobilfunkanbieter zahlreiche Alternativen zu Roaming zur Verfügung hätten. Dies spreche gesamthaft gegen eine Obergrenze für Roaming-Gebühren. Auch der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt. Der Ständerat lehnte den Vorstoss in der Folge stillschweigend ab, womit die Motion erledigt war.

Abschaffung überhöhter Roaming-Gebühren (Mo. 21.3661)

La volonté du Conseil fédéral d'introduire un droit voisin en Suisse a reçu un accueil mitigé lors de la consultation. Pour rappel, cette révision du droit d'auteur a pour but de contraindre les géants du web à rémunérer les éditeurs pour l'utilisation de leurs contenus journalistiques. Plusieurs arguments ont été utilisés pour remettre en question le projet. Premièrement, l'association des entreprises du numérique Swico a relevé que le rapport du Conseil fédéral ne met pas en évidence de défaillance du marché, ce qui pose la question de la nécessité d'une intervention étatique. Deuxièmement, les retombées d'une telle loi ont été mises en doute: les revenus potentiels évoqués dans le rapport seraient surévalués, selon plusieurs voix. De manière générale, l'Association Médias d'Avenir juge que l'introduction d'un droit voisin ne répond pas aux difficultés de la presse et comporterait des dangers considérables pour les petits éditeurs en particulier. Elle souhaite un débat global sur les réformes nécessaires en matière d'aide à la presse et de régulation des plateformes. Cependant, le projet a reçu le soutien d'Impressum, du Verband Schweizer Medien et de Médias Suisses notamment, qui jugent l'introduction d'un droit voisin essentiel dans une actualité marquée par les licenciements dans le secteur médiatique. La question de l'intelligence artificielle donne également des cheveux blancs aux acteurs de la branche. Bien que tous s'inquiètent de son impact sur la pratique du journalisme, certains estiment qu'elle devrait être prise en compte dans cette révision, alors que d'autres trouvent qu'il faut la traiter dans un cadre différent. A l'administration fédérale maintenant d'adapter ou non son projet en fonction des retours reçus lors de la consultation.

Législation sur les droits voisins
Dossier: Regulierung von sozialen Netzwerken und Kommunikationsplattformen

Diskussionslos folgte der Nationalrat im Juni 2023 dem Antrag seiner KVF-NR und verlängerte die Behandlungsfrist für eine Standesinitiative des Kantons Tessin zur Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots bis zur Sommersession 2025.

Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots (Kt.Iv. 16.306)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Eine abgeänderte Motion der FDP-Liberale-Fraktion für den raschen Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes stiess in der kleinen Kammer in der Sommersession 2023 auf breite Zustimmung. Stillschweigend hiess der Ständerat einen Änderungsantrag seiner KVF-SR gut, wonach der Ausbau des Mobilfunknetzes mit dem neusten Standard ohne Erhöhung der bestehenden vorsorglichen NISV-Anlagegrenzwerte erfolgen soll. Die Kommission hatte im Mai mit 7 zu 5 Stimmen eine entsprechende Ergänzung im Motionstext vorgeschlagen und das Anliegen schliesslich einstimmig zur Annahme beantragt, nachdem sie mit verschiedensten betroffenen Akteuren Gespräche geführt hatte, wie Kommissionssprecherin Lisa Mazzone (gp, GE) im Rat sagte. Die mit der Änderung nun aufgeführten Anlagegrenzwerte gemäss NISV seien im Sinne des Vorsorgeprinzips für Orte mit empfindlicher Nutzung – etwa in Wohnhäusern, Schulen, Spitälern, Pflegeheimen oder Kinderspielplätzen – definiert, um vor noch unbekannten Risiken zu schützen. Im Gegensatz dazu sehe der weniger strenge Immissionsgrenzwert den Schutz vor Strahlung nach aktuellen wissenschaftlichen Kenntnissen vor und gelte überall sonst, wo sich Menschen aufhalten können. In der vorliegenden Motion habe sich die Kommission bewusst auf die strengeren Anlagegrenzwerte bezogen, um mit deren Beibehaltung die Akzeptanz der Technologie sicherzustellen, führte die Genferin aus.

Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen (Mo. 20.3237)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Im Sommer 2023 schrieb der Nationalrat im Rahmen des Berichts des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 das Postulat Häberli-Koller (mitte, TG) zur nachhaltigen Ausgestaltung der Mobilfunknetze ab. Der Bundesrat erachtete das Anliegen mit der Veröffentlichung des entsprechenden Berichts «Nachhaltiges Mobilfunknetz» im Frühling 2022 als erfüllt.

Nachhaltiges Mobilfunknetz (Po. 19.4043)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Im Mai 2023 entschied die ComCom, der Swisscom die Konzession für die Grundversorgung im Fernmeldebereich für die Jahre 2024 bis Ende 2031 zu erteilen. Sie verlängerte damit die Lizenz der Swisscom erneut, nachdem unter den für den Auftrag geeigneten grossen Schweizer Telekomanbietern einzig die Swisscom Interesse gezeigt hatte. Der Grundversorgungsauftrag umfasst den öffentlichen Festnetz-Telefondienst, den Zugang zum Internet via Breitbandanschluss und besondere Dienste für behinderte Personengruppen. Im Bereich der Internet-Breitbandgrundversorgung wurde die Swisscom gemäss neuer Gesetzgebung dazu verpflichtet, ab dem Jahr 2024 landesweit eine Grundversorgung mit 80 Mbit/s Download- und 8 Mbit/s Uploadgeschwindigkeit durch eine geeignete Technologie sicherzustellen, sofern nicht andere Anbieter diese Versorgung in angemessener Form gewährleisten.

ComCom Vergabe der künftigen Grundversorgungskonzession ab 2024
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Eine Mehrheit des Nationalrates war in der Sondersession im Mai 2023 der Meinung, dass eine Obergrenze für Roaming-Gebühren für die Nutzung des Handynetzes im Ausland eingeführt werden sollte. Mit 116 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen nahm die grosse Kammer eine entsprechende Motion Schneider-Schneiter (mitte, BL) an. Die Mitte-Nationalrätin beklagte die hohen Gebühren, die bei der Nutzung des Mobiltelefons mit Schweizer Telefonanbietenden im Ausland anfallen, und rief den Bundesrat in der Debatte dazu auf, in der Fernmeldeverordnung einseitig eine Preisobergrenze für Endkundentarife festzulegen. Da ein Beitritt zur EU-Roaming-Regelung – in der EU wurden sämtliche Roaminggebühren unter den Mitgliedstaaten aufgehoben – aufgrund der ungeklärten Beziehungen zur EU derzeit nicht möglich sei, sei eine Preisobergrenze der geeignete Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Bundesrat Albert Rösti erachtete eine solche einseitige Festlegung der Preisobergrenzen jedoch als nicht gangbar, weil sie einerseits bereits in der Teilrevision des Fernmeldegesetzes verworfen worden war und andererseits ausländische Telekomanbietende ohne internationale Vereinbarung nicht dazu angehalten werden könnten, Schweizer Preisobergrenzen einzuhalten. Nichtsdestoweniger folgten die geschlossenen Fraktionen der SP, der GLP, der Mitte und der Grünen zusammen mit wenigen Mitgliedern der SVP und der FDP der Motionärin und überwiesen den Vorstoss an den Ständerat.

Abschaffung überhöhter Roaming-Gebühren (Mo. 21.3661)

Da der Bundesrat bis im Sommer 2023 einen Postulatsbericht zur Hochbreitbandstrategie des Bundes ausarbeiten wird, beantragte die KVF-NR im April 2023 mit 22 zu 3 Stimmen, die Standesinitiative des Kantons Tessin zur Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots bis zur Sommersession 2025 zu sistieren. Vom Bericht erhoffte sich die Kommission vertiefte Informationen, um sich besser mit der Thematik beschäftigen zu können. Die Kommission gab zu Protokoll, dass der Zugang zu schnellem Internet für die Entwicklung der Randregionen von grosser Bedeutung sei. Forderungen für eine Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit auf 80 Megabit pro Sekunde waren bereits in einer eigenen, vom Ständerat sistierten Kommissionsmotion (Mo. 20.3915) geäussert worden. Auch diese Forderung werde im genannten Postulat geprüft.

Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots (Kt.Iv. 16.306)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)