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Jahresrückblick 2024: Föderativer Aufbau

Autorinnen: Marlène Gerber und Marie Del Priore

Wichtige im Jahr 2024 geführte Diskussionen rund um den Föderalismus standen in Zusammenhang mit den angespannten Bundesfinanzen. Einer Kürzung des Kantonsanteils an den direkten Bundessteuern, die der Bundesrat ursprünglich in seinem Entwurf über erste Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 vorgesehen hatte, standen die Kantone klar ablehnend gegenüber, worauf der Bundesrat nach der Vernehmlassung auf diese Massnahme verzichtete. Im Gegenzug wollte er jedoch ebenfalls darauf verzichten, sich an den ausserfamiliären Betreuungskosten von Eltern zu beteiligen, da er eine solche Unterstützung als Aufgabe der Kantone verstand. Auch die im September vom Bund präsentierten umfassenden Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes dürften die Kantone wohl noch zu spüren bekommen. Dies unter anderem aufgrund eines Berichts, der dem Bund empfahl, auf die Übernahme von Kantonsaufgaben zu verzichten. Die Kantone werden sich im Rahmen der für 2025 in Aussicht gestellten Vernehmlassung zu den Massnahmen äussern können. Im Zusammenhang mit den geplanten Sparmassnahmen nahmen Bund und Kantone auch die Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung 2027 wieder in Angriff.

Die Jurafrage sorgte 2024 ab und zu für Ausschläge in der medialen Berichterstattung zum Themenbereich «Föderativer Aufbau» (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Im September sprachen sich die Stimmberechtigten der Kantone Bern und Jura jeweils deutlich für das Moutier-Konkordat aus, welches die zentralen Punkte zum Kantonswechsel der Gemeinde Moutier in den Jura regelt. Im November nahmen die Stimmberechtigten des Kantons Jura zudem deutlich eine Verfassungsänderung an, mit welcher der neue Bezirk Moutier geschaffen wird. Noch ausstehend ist die Gewährung der Änderung der Kantonsverfassung durch den Bund. Der Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura ist per 1. Januar 2026 vorgesehen.

National- und Ständerat gewährleisteten die meisten im Jahr 2024 diskutierten Änderungen der Kantonsverfassungen ohne grosse Diskussionen. Vorläufig nicht gewährleistet wurde jedoch eine Verfassungsänderung aus Genf, die den Kanton zur Einführung eines 24-wöchigen Elternurlaubs ermächtigen würde. Das Parlament sistierte die Gewährleistung dieser Änderung, um die Entwicklungen auf Bundesebene abzuwarten: Ende des Vorjahres hatte der Bundesrat eine Änderung der Erwerbsersatzordnung in die Vernehmlassung gegeben, mit der den Kantonen auch die entsprechende Kompetenz eingeräumt würde, weitergehende Lösungen als der Bund zu beschliessen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung lagen bis Jahresende noch nicht vor.

Was innerkantonale Gemeindefusionen anbelangt, gingen die Printmedien unter anderem der Frage nach, ob die Kantone Gemeindefusionen durch finanzielle Unterstützung aktiv fördern sollen. Während der Berner Grossrat im Berichtsjahr ein entsprechendes totalrevidiertes Gemeindefusionsgesetz verabschiedete, kam diese Möglichkeit im Baselbieter Landrat im Rahmen der Beratung eines Vorstosses zur Sprache. Die geplante Grossfusion um Gruyère (FR) beanspruchte 2024 von allen konkreten Fusionsprojekten in den Zeitungen am meisten Druckerschwärze. Die Planung dieses Projektes, das 25 Gemeinden umfasst hätte, wurde im Juni nach Konsultativabstimmungen in den Gemeinden jedoch bereits in einem frühen Stadium beendet.

Insgesamt fanden die Föderalismus-Diskussionen auch im Jahr 2024 überwiegend ausserhalb der Bundeshausmauern statt. Dennoch befasste sich das Parlament auch mit politischen Geschäften in diesem Themengebiet, wenn auch ohne konkrete Wirkung. So scheiterte eine parlamentarische Initiative mit der Forderung nach einem öffentlichen Register für die Interessenvertretung der Kantone mit Zugangsberechtigung zum Bundeshaus im Vorprüfungsverfahren. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Postulat, das die Prüfung des vollen Ständerechts für beide Basel gefordert hätte. Zu guter Letzt blieb auch eine Motion mit der Forderung nach einer stärkeren Beteiligung ressourcenstarker Kantone am Finanz- und Lastenausgleich ergebnislos.

Jahresrückblick 2024: Föderativer Aufbau
Dossier: Jahresrückblick 2024

En juin 2024, le Conseil national, suivi du Conseil des Etats, a classé le présent postulat, comme proposé par le Conseil fédéral dans le cadre de son rapport annuel sur les motions et postulats. Celui-ci estime que l'objectif a été atteint à travers la publication du rapport «Évolution démographique et cohésion nationale» du 17 mai 2023.

Évolution démographique et cohésion nationale (Po. 20.4257)

Petra Gössi (fdp, SZ) forderte im Juni 2023 den Bundesrat in einem Postulat auf, alternative Ansätze zur Sicherung der Standortattraktivität der Schweiz darzulegen. Die Einführung der OECD-Mindeststeuer würde den bisherigen Steuervorteil der Schweiz beeinträchtigen und das hohe Kostenniveau der Schweiz stärker ins Gewicht fallen lassen. Daher solle ein Bericht Massnahmen und Strategien zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wohlstandsniveaus der Schweiz aufzeigen. Der Bundesrat beantragte das Postulat zur Annahme und gab an, es im Rahmen des Berichts über die Lage der Schweizer Volkswirtschaft, welcher für das erste Quartal 2024 geplant sei, sowie im Rahmen des Postulats 22.3893 der WAK-SR zu beantworten.
In der Frühjahrssession 2024 nahm der Nationalrat das Postulat stillschweigend an.

Bericht zur Sicherung der Standortattraktivität für die Zukunft (Po. 23.3753)

Mitte Juni 2023 forderte Beat Walti (fdp, ZH) in einem Postulat vom Bundesrat, in einem Bericht die langfristige Steuer- und Standortstrategie der Schweiz darzulegen. Dabei sollte analysiert werden, wie das Steuersystem im internationalen Steuer- und Standortwettbewerb gestaltet werden könne, um die Attraktivität der Schweiz zu erhalten und langfristige Einnahmen des Bundes zu sichern. Der Bericht sollte verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Progressionssätzen, einschliesslich eines Modells mit einer Flat-Rate-Tax – eine von der Höhe des steuerbaren Einkommens unabhängige Einkommenssteuer mit einem einheitlichen Steuersatz – aufzeigen. Zudem sollte im Rahmen der Erstellung des Berichts die Priorisierung und die mögliche Abschaffung von Abzügen zur Optimierung der Steuertarife, sowie Kombinationen dieser Modelle, wie beispielsweise eine Anwendung der Progressionslogik in Kombination mit einem Flat-Rate-Tax Modell, untersucht werden.
Obschon Analysen zu den Auswirkungen einer Flat-Rate-Taxe bei der direkten Bundessteuer bereits im Rahmen der Vernehmlassung zur Einführung der Individualbesteuerung und der Motion Erich Hess (svp, BE) Mo. 21.3923 durchgeführt wurden, hielt der Bundesrat angesichts der aktuellen globalen Entwicklungen und des Fachkräftemangels eine erneute Analyse der steuerstrategischen Grundsätze für angebracht und empfahl die Annahme des Postulats. Die Analyse zur Standortpolitik werde er auf den Bericht zum Postulat Gössi (fdp, SZ; Po. 23.3753) abstimmen, welches ebenfalls das Aufzeigen von Ansätzen zur Förderung der Standortattraktivität der Schweiz forderte.
Der Nationalrat behandelte das Postulat in der Frühjahrssession 2024 als Erstrat und nahm es stillschweigend an.

Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie (Po. 23.3752)

Der Bundesrat veröffentlichte Mitte Mai 2023 den Bericht zur Erfüllung des Postulats Würth (mitte, SG), das den Bundesrat beauftragt hatte, den demografischen Wandel in der Schweiz sowie seine Auswirkungen auf das Ausgleichs- und Transfersystem zu untersuchen.
In seiner Analysen beschränkte sich der Bundesrat exemplarisch auf zwei Kantone, Genf und Graubünden, weil diese bis 2050 voraussichtlich das stärkste beziehungsweise das schwächste Bevölkerungswachstum aufweisen würden. Im Bericht wurde zunächst die Ausgabenentwicklung in den drei Bereichen Bildung, Gesundheit und soziale Sicherheit anhand verschiedener Datenquellen analysiert, wobei für die Ausgaben für Bildung und soziale Sicherheit nur ein moderates Wachstum, für die Ausgaben im Bereich Gesundheit aber ein stärkeres Wachstum, v.a. wegen der Langzeitpflege, erwartet wird. Anschliessend wurde untersucht, wie sich der Ausgabenanstieg zwischen Kanton und Gemeinden verteilt, wobei insbesondere die Relevanz der Zentralisierung hervorstach: Im stark zentralisierten Kanton Genf werden die zusätzlichen Ausgaben zu 90 Prozent vom Kanton getragen werden, während der dezentral organisierte Kanton Graubünden nur 70 Prozent der demografieabhängigen Zusatzausgaben übernehmen wird. Der schweizerische Finanzausgleich sei in der Lage, die künftigen demografischen Veränderungen zu meistern, so das Fazit des Berichts. Eine Anpassung des Ausgleichssystems sei somit nicht notwendig.

Évolution démographique et cohésion nationale (Po. 20.4257)

In Anbetracht der Verfassungsänderung zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung, welche die Schweiz in der Wintersession 2022 bereinigte, forderte Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) ebenfalls im Dezember 2022 in einem Postulat die Sicherstellung eines funktionierenden Ressourcenausgleichs innerhalb der Schweiz. Demnach solle der Bundesrat im Rahmen des NFA-Wirksamkeitsberichts 2026-2029 einen allfälligen NFA-Anpassungsbedarf durch gestiegene Disparitäten zwischen den Kantonen prüfen und wenn nötig korrigierende Massnahmen vorschlagen. Stillschweigend nahm der Ständerat das Postulat an, dessen Wichtigkeit zuvor auch Finanzministerin Karin Keller-Sutter betont hatte.

Sicherstellung eines funktionierenden Ressourcenausgleichs innerhalb der Schweiz als Folge der OECD-Mindeststeuer (Po. 22.4452)

Im Rahmen der Bundesratswahlen 2022 kam es auch zu ausführlichen Diskussionen um die Vertretung der Regionen, die sich vorab um die sehr unterschiedliche bisherige Zahl an Bundesratsmitgliedern aus den verschiedenen Kantonen drehte. Vor den Ersatzwahlen 2022 wurde die Rangliste vom Kanton Zürich mit bisher 20 Vertreterinnen und Vertretern in der Landesregierung angeführt, gefolgt vom Kanton Waadt mit 15 und dem Kanton Bern mit 14 Vertrenden. Noch nie im Bundesrat vertreten waren bis dahin die Kantone Jura, Nidwalden, Schaffhausen, Schwyz und Uri.
Seit der entsprechenden Abstimmung im Februar 1999 spielt die Kantonsklausel allerdings keine Rolle mehr. Bis damals war es nicht möglich gewesen, dass zwei Regierungsmitglieder aus dem gleichen Kanton stammten. Unklar war hingegen seit je her, wie die Kantonszugehörigkeit genau definiert wird: durch den Wohnkanton oder den Bürgerkanton; und aus welchem Kanton stamnen verheiratete Frauen, die über mehrere Heimatrechte verfügten? So war etwa Ruth Dreifuss im Kanton Aargau heimatberechtigt, hatte aber dem Berner Stadtrat angehört und ihre Papiere kurz vor ihrer Wahl nach Genf verlegt. Bei der Diskussion um die Kantonszugehörigkeit eines Bundesratsmitglieds stellt sich überdies die Frage, ob Mitglieder der Landesregierung effektiv für «ihren» Kanton lobbyieren, wenn sie im Bundesrat sitzen. Nichtsdestotrotz war die Kantonszugehörigkeit der verschiedenen Kandidierenden recht laute mediale Begleitmusik der Bundesratsersatzwahlen 2022. Ob bei den Diskussionen um eine mögliche Nichtvertretung des Kantons Zürich bei der Kandidierendensuche der SVP, um lange Zeit untervertretene Kantone bei der Bewerbung von Heinz Tännler (ZG, svp) oder Eva Herzog (sp, VS), um Kandidierende aus Kantonen, die gar noch nie im Bundesrat vertreten waren bei den Kandidaturen von Michèle Blöchliger (NW, svp) oder Elisabeth Baume-Schneider (sp, JU), um die sich verändernden Chancen der Berner-SVP-Kandidaturen nach dem Rücktritt der Berner Bundesrätin Simonetta Sommaruga: Stets wurde dem Herkunftskanton Relevanz zugesprochen.

Für Diskussionen sorgte freilich auch die Vertretung der Sprachregionen. Dass es nach 1917 zum zweiten Mal in der Geschichte zu einer Mehrheit von nicht-deutschsprachigen Magistratinnen und Magistraten kommen könnte bzw. kam, wurde vor und nach den Ersatzwahlen vor allem von der FDP kritisiert. Die Freisinnigen forderten, dass dies nur für «eine kurze Übergangszeit» so bleiben dürfe. Diese Entscheidung obliege der Bundesversammlung, erwiderte SP-Fraktionspräsident Roger Nordmann (sp, VD). Die Schweiz gehe nicht unter, nur weil es keine deutschsprachige Mehrheit im Bundesrat gebe.

Das am meisten und nach den Ersatzwahlen vor allem in den Deutschschweizer Medien mit einiger Heftigkeit diskutierte Thema war dann freilich die Untervertretung der «urbanen Schweiz». Der Tages-Anzeiger sprach in seiner Online-Ausgabe davon, dass «dieser Mittwoch kein guter Tag für die Schweiz» gewesen sei. 70 Prozent der Bevölkerung und die «Fortschrittsmotoren» Zürich und Basel seien nun untervertreten. Offen forderte die Zeitung den baldigen Rücktritt von Alain Berset und Guy Parmelin, damit das Parlament dies nach den eidgenössischen Wahlen 2023 wieder korrigieren könne. Darüber hinaus wurde kritisiert, dass hinsichtlich Finanzausgleich lediglich noch «Nehmerkantone» in der Regierung vertreten seien. Andrea Caroni (fdp, AR) gab dem St. Galler Tagblatt zu Protokoll, dass er Angst habe, dass die «erhebliche sprachliche und geographische Schlagseite» im Bundesrat die Bundesverfassung strapaziere. Die Aargauer Zeitung sprach von einer «Ballenberg-Schweiz», die jetzt dominiere, obwohl eine «urbane Sichtweise» nötig wäre. Die Millionen Menschen, die in städtischen Räumen lebten, seien nun ohne Stimme in der Landesregierung, die mehr «Zerrbild als Abbild» sei, kritisierte erneut der Tages-Anzeiger. In ebendieser Zeitung befürchtete Hannes Germann (svp, SH) schliesslich, dass das Parlament «ein Chaos angerichtet» habe, weil dieses «krasse Ungleichgewicht» unschweizerisch sei.
Für die WoZ stellte dies aber aus städtischer Sicht kein Problem dar, da wesentlich wichtiger sei, welche unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen vertreten seien. Noch pragmatischer urteilten die Westschweizer Medien. Mauro Poggia (mcg, GE) brachte diese Haltung in La Liberté auf den Punkt: Er habe Vertrauen in die Intelligenz der Personen in der Landesregierung: «Ce n'est pas parce qu'on est d'origine paysanne qu'on ne pense pas aux villes.» Die Erfahrung, selber einmal zur Minderheit zu gehören, könne der Deutschschweiz vielleicht auch guttun, zitierte der Blick den Chefredaktor seiner Romandie-Ausgabe. Auch Alain Berset meldete sich zu Wort: Er könne kein Problem erkennen, weil die Menschen heute so mobil seien, dass sie sich nicht mehr in Schablonen wie Stadt und Land pressen liessen. Die Vernetzung sei so gross, dass die regionale Herkunft kaum mehr eine Rolle spiele.

Diskussionen um die Vertretung der Regionen im Rahmen der Bundesratswahlen 2022

Die WAK-SR forderte im September 2022 im Rahmen ihrer Beratung der Verfassungsänderung zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung in einem Postulat einen Bericht zu deren Auswirkungen auf die einzelnen Kantone, da diese im Moment schwierig abzuschätzen seien. Dieser Bericht soll Auskunft geben über Mehr- und Mindereinnahmen, Entwicklung der Disparität zwischen den Kantonen und die Auswirkungen auf den Finanz- und Lastenausgleich sowie über den Umsetzungsstand in den einzelnen Kantonen. Stillschweigend nahm der Ständerat in der Wintersession 2022 das Postulat an.

Auswirkungen der OECD-Mindeststeuer auf die Disparität zwischen den Kantonen und Formen der kantonalen Umsetzung (Po. 22.3893)

Im Jahr 2023 würden die Finanzausgleichszahlungen gegenüber dem Vorjahr um CHF 290 Mio. steigen und insgesamt bei CHF 5.6 Mrd. zu liegen kommen, teilte die EFV im Juni 2022 mit. Während die Dotation des Ressourcenausgleichs um CHF 330 Mio. auf CHF 4.3 Mrd. anstieg, weil sowohl das Ressourcenpotenzial (CHF +108 Mio.) als auch die Disparitäten (CHF +220 Mio.) zunahmen, wurden auch die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone erhöht. 14 Kantone verzeichneten einen Anstieg des Ressourcenindexes (insbesondere Basel-Stadt (+11.2 Indexpunkte) und Zug (+10.5 Indexpunkte)), 12 Kantone eine Reduktion (insbesondere Schwyz (-4.7 Indexpunkte)). Die Kantone Jura und Wallis wiesen einen Ressourcenindex unter 70 Indexpunkten auf, weshalb sie eine Mindestausstattung von 86.5 Indexpunkten erhalten werden. Für die Kosten des Ressourcenausgleichs kommen zu 60 Prozent der Bund und zu 40 Prozent die ressourcenstarken Kantone auf.
Für den Lastenausgleich fallen 2023 Kosten in der Höhe von CHF 881 Mio. an, CHF 370 Mio. für den geografisch-topografischen Ausgleich und CHF 510 Mio. für den soziodemografischen Ausgleich. Den diesbezüglichen Anstieg um 2.1 Prozent führte die EFV auf die Teuerung zurück. Wie seit 2016 üblich wurde der Härtefallausgleich zudem gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent auf CHF 210 Mio. gesenkt. Ebenfalls gegenüber dem Vorjahr reduziert wurde der Betrag für die Abfederungsmassnahmen zur «Milderung der finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020»; neu werden in diesem Rahmen CHF 160 Mio. an 17 ressourcenschwache Kantone ausbezahlt. Wie im Vorjahr gehörten auch 2023 sechs Kantone zu den Nettozahlern des Finanzausgleichs (ZH, SZ, NW, ZG, BS, GE).

Finanzausgleichszahlungen 2023
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

Le conseiller aux Etats Benedikt Würth (centre, SG) demande au Conseil fédéral une analyse de l'évolution démographique et de ses conséquences sur les systèmes de compensation et de transfert. Les disparités cantonales, notamment entre les espaces ruraux et les zones urbaines, devraient se creuser avec l'évolution de la proportion des personnes âgées. Selon lui, la durabilité des finances en serait impactée avec la pression exercée sur les dépenses de santé. Pour qu'il n'y ait pas d'incidence sur la cohésion nationale et la solidarité, la Confédération et les cantons devraient anticiper ces changements à venir et agir pour «renforcer les bassins d'emploi, les espaces économiques et la qualité de vie dans les régions».
Le Conseil fédéral préconise de rejeter le postulat, arguant que c'est aux cantons de développer leurs scénarios et de mettre en place des mesures. Par le biais des projections de l'OFS concernant l'évolution de la population, des finances publiques et des dépenses en matière de santé, la Confédération peut fournir des bases méthodiques pour aider les cantons qui le souhaitent. Le Conseil fédéral estime qu'une étude supplémentaire de la Confédération n'apporterait aucune plus-value. De plus, il est difficile de quantifier les systèmes de transfert. Chaque quatre ans, il essaie de prévoir l'évolution de la péréquation financière. Il indique enfin, que des mesures sont déjà mises en œuvre par la Confédération et les cantons pour renforcer les bassins d'emploi et les espaces économiques, comme par exemple des programmes d'encouragement de la politique régionale.
La CdF-CE propose au contraire, par 11 voix et 1 abstention, d'accepter le postulat. Il faut, selon elle, anticiper ces changements. Lors du passage au Conseil des Etats, le postulat a été accepté par 28 voix contre 2 et 1 abstention. Le Conseil fédéral devra donc répondre à la demande du parlementaire.

Évolution démographique et cohésion nationale (Po. 20.4257)

Im Juni 2021 gab der Bundesrat die Ausgleichszahlungen des Finanzausgleichs für das Jahr 2022 bekannt. Demnach steigen die Zahlungen gegenüber dem Vorjahr um CHF 91 Mio. und betragen im Jahr 2022 insgesamt CHF 5.3 Mrd. Dieser Anstieg ist vor allem auf die Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs (um CHF 62 Mio.) und auf die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwächsten Kantone (CHF 120 Mio.) zurückzuführen, wie sie in der FiLaG-Revision 2019 beschlossen worden waren. Ebenfalls im Zusammenhang mit dieser Revision wurde der Zielwert der garantierten Mindestausstattung für das Jahr 2022 zum letzten Mal reduziert, er kam neu bei 86.5 Prozent zu liegen (2021: 87.1%). Der Ressourcenausgleich (vertikal und horizontal) sank insgesamt um CHF 74 Mio., was neben der tieferen Dotation (CHF -210 Mio.) auch der Erhöhung des Ressourcenpotenzials (CHF 114 Mio.) und der Disparitäten (CHF 23 Mio.) geschuldet war. Insgesamt stieg der Ressourcenausgleich bei 14 Kantonen an – insbesondere bei den Kantonen Schwyz und St. Gallen (je plus 2.0 Indexpunkte) – und sank bei 12 Kantonen – insbesondere beim Kanton Obwalden (-14.4 Indexpunkte). Letzterer Kanton wechselte damit auch vom Lager der Nettozahler, das im Jahr 2022 noch aus den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Nidwalden, Schwyz, Zug und Zürich besteht, ins Lager der Nettoempfänger. Den Grund für den starken Rückgang des Ressourcenpotenzials des Kantons Obwalden sieht der Bericht in einem Einmaleffekt aus dem Jahr 2015, welcher das Einkommen pro Einwohnerin und Einwohner in diesem Jahr stark erhöht hatte und bis im Vorjahr in die Berechnung des Ressourcenpotenzials eingeflossen war.
Gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Ausgleichszahlungen berichtete der Bundesrat auch über die Vernehmlassung zu einer von der FDK geforderten Verordnungsänderung aufgrund eines Sonderfalls im Kanton Bern 2021. Dieser Änderungsvorschlag traf nur bei 2 Kantonen auf Zustimmung, die übrigen 24 und mit ihnen die FDK lehnten es ab, das Finanzausgleichssystem aufgrund von Sonderfällen zu ändern.

Finanzausgleichszahlungen 2022
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

Roland Fischer (glp, LU) forderte den Bundesrat mittels Postulat zu einer Analyse darüber auf, wie die Aufgaben bezüglich des Umgangs mit der Covid-19-Pandemie zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt wurden, um daraus potentielle gesetzliche Anpassungen abzuleiten und somit für allfällige künftige Epidemien oder Pandemien besser gewappnet zu sein. Dabei gelte es, das Subsidiaritätsprinzip und die fiskalische Äquivalenz zu berücksichtigen, betonte Fischer. Die Bekämpfung von Infektionskrankheiten wie Covid-19 bedürfe oftmals schneller Entscheidungen und Massnahmen mit unmittelbarer Wirkung. Obwohl dies in föderalistischen Staaten aufgrund der Koordination zwischen den verschiedenen Staatsebenen eine Herausforderung darstelle, könne der Föderalismus durchaus auch eine Chance sein, erklärte der Postulant. So könnten auf lokaler Ebene angezeigte notwendige Massnahmen ergriffen werden, ohne dabei die national getroffenen Vorkehrungen auszuschliessen. Dies bedinge allerdings klare Regelungen und Abläufe bezüglich der bei einer Epidemie oder Pandemie geltenden Verteilung von Kompetenzen, Aufgaben sowie der Finanzierung zwischen den verschiedenen Staatsebenen. Als Leitplanken dazu könnten die Grundsätze der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, wie sie in der NFA-Reform festgehalten seien, herangezogen werden, argumentierte Fischer. In seiner Stellungnahme empfahl der Bundesrat das Geschäft zur Annahme. Der Nationalrat folgte diesem Antrag in der Wintersession 2020 stillschweigend.

Anwendung der NFA-Grundsätze bei der Bewältigung von Epidemien und Pandemien (Po. 20.4153)

La motion Fässler (pdc, AI) sur les conventions-programmes RPT Forêt a été classée par les chambres, le Conseil fédéral y ayant répondu avec satisfaction. En effet, les conventions-programmes sont entrées en vigueur en 2016 et les autorités ont eu l'occasion d'aborder certains des points dans le cadre du postulat Jans (ps, BS) 13.3924.

NFA-Programmvereinbarungen Wald 2016-2019 (Mo. 15.3282)

Die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2021 betrugen CHF 5.2 Mrd. und damit CHF 76 Mio. weniger als im Vorjahr. Wie immer stellte der Ressourcenausgleich den mit Abstand grössten Teil dieser Zahlungen dar (CHF 4.1 Mrd.), auch wenn dieser um 4.9 Prozent abgenommen hatte. Diese Abnahme kann auf die Reform des Vorjahrs zurückgeführt werden: Durch den tieferen Zielwert der garantierten Mindestausstattung (-CHF 208 Mio.) – dieser war gegenüber dem Vorjahr von 87.7 auf 87.1 Prozent des schweizerischen Durchschnitts gesenkt worden – und die Abnahme der Disparitäten zwischen den Kantonen (-CHF 112 Mio.) sank die Dotation des Ressourcenausgleichs stärker, als das Ressourcenpotenzial anstieg (CHF 110 Mio.).
Der Ressourcenindex stieg gegenüber 2020 bei 14 Kantonen (am stärksten im Kanton Zug mit 4 Indexpunkten) an und nahm bei 12 Kantonen ab (am stärksten im Kanton Genf mit -5.9 Indexpunkten). Einen Ressourcenindex unter 70 Punkten und entsprechend Anrecht auf die garantierte Mindestausstattung hatten die Kantone Jura und Wallis. Massgebend für den Ressourcenausgleich waren die Bemessungsjahre 2015 bis 2017, die Corona-Pandemie schlug sich in diesen Zahlen somit noch nicht nieder.
Der Lastenausgleich (CHF 801 Mio.) stieg insgesamt um 9.9 Prozent an, was auf die zusätzlichen CHF 80 Mio. im soziodemografischen Lastenausgleich, welche als Kompensation für die Reformmassnahmen gesprochen worden waren, zurückgeführt werden kann (+20.9%); der geografisch-topografische Lastenausgleich sank teuerungsbedingt um 1.1 Prozent. Einmal mehr schrumpfte auch der Härteausgleich (CHF 245 Mio.), der seit 2016 jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert wird (-6.7%). Zum ersten Mal wurden den 18 ressourcenschwachen Kantonen zudem Abfederungsmassnahmen gegen die Auswirkungen der Reform in der Höhe von CHF 80 Mio. ausbezahlt. Insgesamt blieben damit die Gruppen der Nettozahler, bestehend aus den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug und Zürich, und der Nettoempfänger unverändert. Nach Anhörung der Kantone veröffentlichte der Bundesrat im November 2020 insbesondere beim Ressourcenausgleich leicht korrigierte Ausgleichszahlungen.

Finanzausgleichszahlungen 2021
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

Im Mai 2020 legte der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Humbel (cvp, AG) den Bericht zur Überprüfung der Finanzierung der Prämienverbilligung vor, der insbesondere die Frage stellte, wie die individuelle Prämienverbilligung (IPV) effektiver und ausgewogener gestaltet werden kann. Eine Neuorganisation der Prämienverbilligungen sei gemäss Bericht einerseits aufgrund der Motion der FK-NR (Mo. 13.3363) nötig geworden. Im dazu erschienenen Bericht hatten nämlich Bund und Kantone entschieden, die IPV zukünftig als Verbundaufgabe mit gemeinsamer Finanzierungsverantwortung und je hälftigen Beiträgen weiterzuführen. Andererseits hatten viele Kantone als Folge der Neugestaltung des Finanzausgleichs 2008 und des Wegfalls der Abhängigkeit der Kantons- von den Bundesbeiträgen ihre Beiträge zur IPV gesenkt, wie der Bundesrat in seinem Bericht weiter ausführte: Der durchschnittliche Kantonsanteil an den OKP-Bruttokosten sei zwischen 2010 und 2020 von 7.9 Prozent auf 5.5. Prozent gesunken; der Anteil der Kantone an der Prämienverbilligung habe in demselben Zeitraum von ungefähr 50 Prozent auf 41.9 Prozent abgenommen. Dabei gebe es grosse Unterschiede zwischen den Kantonen: Während der Kanton Basel-Stadt 2018 66 Prozent der IPV übernehme, seien es bei den Kantonen Nidwalden (8.1%), Bern (12.2%) und Appenzell Inneroden (19.5%) deutlich weniger. Der Bund übernimmt jeweils 7.5 Prozent der Bruttokosten der OKP für die IPV.
Neben der Höhe des Kantonsanteils ist gemäss Bericht vor allem die Höhe der verbleibenden Prämienbelastung der Haushalte für die Beurteilung der Leistungen der Kantone relevant. Diese stieg zwischen 2010 und 2017 insgesamt von 10 Prozent auf 14 Prozent an, während der Anteil Bezügerinnen und Bezüger von knapp 33 Prozent auf 26.4 Prozent sank. Auch hier bestehen grosse Unterschiede zwischen den Kantonen: Im Kanton Luzern beziehen 19 Prozent der Bevölkerung IPV, im Kanton Schaffhausen 35 Prozent. Über die Zeit angestiegen ist der Anteil IPV-Beziehende, die gleichzeitig auf Sozialhilfe oder EL angewiesen sind: 2008 waren es 22.8 Prozent, 2020 sind es 32 Prozent aller IPV-Beziehenden. 2017 wurden 55 Prozent aller IPV-Ausgaben an Sozialhilfe- oder EL-Beziehende ausbezahlt.
Dass die IPV-Reduktionen durch die Kantone nicht ungehindert möglich sind, zeigte das Bundesgerichtsurteil vom Januar 2019, welches der Bericht ebenfalls aufnahm. Demnach sind die Kantone verpflichtet, für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent zu verbilligen. Die Schwelle für diese Verbilligung hatte der Kanton Luzern gemäss Bundesgericht zu niedrig angesetzt. In der Folge mussten mehrere Kantone ihre Bestimmungen zur IPV ändern oder überprüfen.

Abschliessend diskutierte der Bericht drei Varianten für eine ausgewogene Finanzierung der IPV.
Die erste Variante sah eine Koppelung des Bundesbeitrags an den Kantonsbeitrag vor, wie er vor der NFA gegolten hatte und vom Postulat Humbel, das dem Bericht zugrunde lag, gefordert worden war. In dieser Variante würde der Bund nicht mehr fix 7.5 Prozent der Bruttokosten, sondern einfach gleich viel bezahlen wie der entsprechende Kanton. Wollten die Kantone mindestens diese 7.5 Prozent durch den Bundesrat bezahlt haben, hätten 20 Kantone 2017 insgesamt CHF 1 Mrd. mehr an Prämienverbilligungen bezahlen müssen. Der Bundesrat hatte jedoch bereits im Rahmen der erwähnten Motion der FK-NR (Mo. 13.3363) erklärt, dass er eine Rückkehr zu diesem System ablehne.
Die zweite Variante beinhaltete eine Koppelung des Kantonsanteils an die Bruttokosten. Der Mindestbeitrag jedes Kantons würde dabei anhand der verbleibenden Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkommens berechnet. Dabei gäbe es drei Gruppen von Kantonen: Kantone mit einer verbleibenden Prämienbelastung unter 10 Prozent müssten mindestens 4 Prozent der OKP-Bruttokosten übernehmen. Kantone mit einer Prämienbelastungen zwischen 10 und 14 Prozent wären für 5 Prozent der OKP-Bruttokosten zuständig und Kantone mit über 14 Prozent Prämienbelastung müssten 7.5 Prozent bezahlen, wie der Bund auch. Mit dieser Variante hätten 2017 17 Kantone zusätzlich CHF 777 Mio. bezahlen müssen.
Die dritte Variante beruhte auf einer Koppelung des Kantonsanteils an die kantonalen Bruttokosten. Wie der Bundesrat würden somit auch die Kantone mindestens 7.5 Prozent der kantonalen OKP-Bruttokosten übernehmen. 21 Kantone hätten dabei 2017 Mehrleistungen von CHF 923 Mio. erbringen müssen. Dieser Betrag würde sich für alle Kantone vom Betrag der ersten Version unterscheiden, weil hier 7.5 Prozent der kantonalen Bruttokosten, bei Variante 1 aber der der mittleren Wohnbevölkerung des Kantons entsprechende Anteil an den nationalen Bruttokosten übernommen werden müsste.
Die erste Variante habe den Vorteil, dass die Finanzautonomie der Kantone gewahrt werde, jedoch trage sie den unterschiedlichen kantonalen Gesundheitskosten und verbleibenden Prämienbelastungen nicht Rechnung. Letzteres sei auch das Problem der dritten Variante, während die zweite Variante zwar die Prämienbelastung berücksichtige, der Bund jedoch eine Mindestfinanzierung definiere, resümierte der Bundesrat.

Überprüfung der Finanzierung der Prämienverbilligung (Po. 17.3880)
Dossier: Prämienverbilligung

Die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2020 beliefen sich insgesamt auf CHF 5.3 Mrd., wobei CHF 4.3 Mrd. – und somit der Grossteil – auf den Ressourcenausgleich, CHF 724 Mio. auf den Lastenausgleich und CHF 280 Mio. auf den Härteausgleich entfielen. 2020 wurde der Berechnung der Ausgleichszahlungen zum ersten Mal das vom Parlament verabschiedete Massnahmenpaket zum Finanzausgleich zugrunde gelegt. Dieses garantiert für den ressourcenschwächsten Kanton ab dem Jahr 2022 eine Mindestausstattung von 86.5 Prozent des nationalen Durchschnitts, im ersten Jahr der Übergangsphase lag die Mindestausstattung jedoch noch bei 87.7 Prozent. Diese erhielten die Kantone Jura und Wallis, deren Ressourcenindex bei unter 70 Punkten zu liegen kam. In 10 Kantonen stieg der Ressourcenindex an (maximal um 8.9 Indexpunkte; Kanton Schwyz), in 16 Kantonen sank er (maximal um 7.6 Indexpunkte; Kanton Neuenburg). Insgesamt vergrösserte sich der Ressourcenausgleich um 1.7 Prozent. Damit lag der Anstieg deutlich unter den Werten der Vorjahre (2019: 3.5%, 2018: 3.2%, 2017: 2%), wie es sich die Befürwortenden der Revision des Finanzausgleichs erhofft hatten. Der Lastenausgleich wurde für das Jahr 2020 noch nicht erhöht und wuchs somit nur entsprechend der positiven Teuerung um 0.7 Prozent. Auch die Beträge zur Abfederung der Reduktion des Ressourcenausgleichs fallen erst ab dem Jahr 2021 an. Wie in jedem Jahr seit 2016 wurde zudem der Härteausgleich um 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert. Insgesamt veränderten sich damit die Gruppen der Nettozahler, die erneut die Kantone Basel-Stadt, Genf, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug und Zürich umfassten, und Nettoempfänger gegenüber dem Vorjahr nicht.

Finanzausgleichszahlungen 2020
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

In seinem Bericht über die Motionen und Postulate 2018 erachtete der Bundesrat die Motion der FK-NR für eine «vollständige Analyse aller Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen» als erfüllt und beantragte sie zur Abschreibung. Während der Ständerat diesem Antrag in der Sommersession 2019 stillschweigend folgte, entschied sich der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission, die Motion noch nicht abzuschreiben. Zwar sei der Bericht verfasst worden, nun müsse sich der Bundesrat aber an die Umsetzung der Aufgabenteilung machen, forderte sie. Diese Meinung teilte der Ständerat jedoch nicht: Stillschweigend bestätigte er seine Abschreibung in der Herbstsession 2019, nachdem Kommissionssprecher Germann (svp, SH) darauf hingewiesen hatte, dass der Bundesrat «das Mandat für die Überprüfung der Verbundaufgaben in Zusammenarbeit mit den Kantonen» bereits erteilt habe. Mit dem ständerätlichen Entscheid wurde die Motion definitiv abgeschrieben.

Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen (Mo. 13.3363)

In der Sommersession 2019 behandelte der Ständerat die verbliebenen Differenzen im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG). Die vom Nationalrat eingeführte Koordinationsbestimmung sei erforderlich, weil die STAF, die Volk und Stände in der Zwischenzeit angenommen hatten, eine Änderung des FiLaG beinhalte und teilweise dieselben Artikel betreffe wie die aktuelle Vorlage, erklärte Hannes Germann (svp, SH) für die Kommission. Diskussionslos und stillschweigend nahm der Rat die entsprechenden Änderungen an zwei Stellen an.
In den Schlussabstimmungen sprachen sich der Nationalrat mit 185 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen und der Ständerat mit 37 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen für die Vorlage aus. Die ablehnenden Stimmen stammten entweder von Vertretenden der Kantone Jura, Wallis und Neuchâtel, welche die Vorlage bereits in der Vernehmlassung kritisiert hatten, oder von Mitgliedern der SVP.

Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (BRG 18.075)
Dossier: Revision des Finanz- und Lastenausgleichs (seit 2015)

Ende 2017 reichte Thomas Egger (cvp, VS) zwei Postulate zum Thema Finanzausgleich ein (Po. 17.4142 und Po. 17.4143). Mit dem Postulat 17.4142 wollte er erreichen, dass im nächsten Wirksamkeitsbericht zur NFA die Aufgabenteilung zwischen NFA und NRP analysiert wird. Bei der Ausarbeitung habe man entschieden, dass mit der NRP keine Basisinfrastrukturen wie Gemeindestrassen oder Abwasserreinigungsanlagen unterstützt werden sollen; diese sollen über Mittel der NFA finanziert werden. In der Praxis würden die Kantone den Gemeinden die entsprechenden Mittel aber nicht in genügendem Ausmass zur Verfügung stellen.
Der Bundesrat betonte in seiner Antwort einerseits die Zweckfreiheit der Zahlungen des Ressourcen- und des Lastenausgleichs – die Kantone könnten frei über dessen Verwendung entscheiden – und andererseits die Unabhängigkeit der zwei Instrumente – eine Koordination des Lastenausgleichs mit der NRP sei nicht vorgesehen. Folglich beantragte er das Postulat zur Ablehnung. In der Sommersession 2019 erklärte der Postulant, dass die beiden Anknüpfungspunkte für seinen Vorstoss, der dritte Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich und die Botschaft zur Standortförderung 2020-2023 bereits behandelt worden seien, weshalb er sein Postulat zurückziehe.

Fehlende Koordination zwischen NFA und NRP?

Ende 2017 reichte Thomas Egger (cvp, VS) zwei Postulate zum Thema Finanzausgleich ein (Po. 17.4142 und Po. 17.4143). Mit dem Postulat 17.4143 wollte er den Bundesrat beauftragen, aufzuzeigen, wie der Vollzug der Programmvereinbarungen bei Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen verbessert werden kann. Die versprochenen Effizienzgewinne durch Aufgabenteilung seien gemäss der Botschaft zur NFA 2012-2015 bisher kaum eingetroffen, erklärte Egger. Dies hänge gemäss Rückmeldungen aus der Praxis damit zusammen, dass sich der Bund nicht auf eine strategische Führungsrolle beschränke, sondern sehr detaillierte Programmvereinbarungen erlasse.
In seiner Antwort verwies der Bundesrat auf Verbesserungsmöglichkeiten zur Einflussnahme des Bundes, die im Rahmen des zweiten Wirksamkeitsberichts gefunden worden seien. Da eine Evaluation über alle Anwendungsbereiche jedoch schwierig sei, empfahl er das Postulat zur Ablehnung. In der Sommersession 2019 zog Egger sein Postulat zurück, da sein Anliegen in der Zwischenzeit durch ein Kommissionspostulat (Po. 19.3001) angenommen worden war.

Vollzug der Programmvereinbarungen bei Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen verbessern

Im März 2019 beriet die FK-NR das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) und entschied mit 13 zu 10 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), die bis zu CHF 280 Mio. pro Jahr, welche gemäss bundesrätlicher Botschaft für den soziodemografischen Lastenausgleich hätten eingesetzt werden sollen, gleichmässig auf den soziodemografischen und den geografisch-topografischen Lastenausgleich zu verteilen. Gemäss Medienberichten hatte Thomas Egger (csp, VS), Direktor der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet, dreizehn Anträge zur Besserstellung der Bergkantone eingereicht, von denen aber nur dieser eine angenommen wurde. Dieser Mehrheitsantrag der Kommission warf in den Medien einigen Wellen: Es wurde befürchtet, dass dadurch das «fragile Bauwerk», wie der St. Galler Regierungsrat und Präsident der KdK Benedikt Würth (SG, cvp) den Kompromiss zum Finanzausgleich bezeichnete, gefährdet würde.
Dazu kam es Anfang Mai 2019 in der Sondersession jedoch nicht. Mit 158 zu 26 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat deutlich für einen Minderheitsantrag von Mattea Meyer (sp, ZH) aus und stimmte dem vom Ständerat angenommenen bundesrätlichen Vorschlag zu. Zustimmung fand die Version der Kommissionsmehrheit lediglich bei Vertreterinnen und Vertretern der Bergkantone (insbesondere der Kantone Wallis und Bern) aus den Fraktionen der SVP, SP und CVP/EVP.
Zwei Differenzen zum Ständerat schuf der Nationalrat jedoch: Er fügte dem Gesetz eine Koordinationsbestimmung zur STAF und eine Ziffer zur Berücksichtigung der Ergänzungsbeiträge bei der Berechnung der Mindestausstattung hinzu. Weitere Minderheitsanträge, zum Beispiel zur Senkung des maximalen Ressourcenpotenzials pro Kopf auf 85 Prozent (Minderheit Keller; svp, NW), zur Erweiterung der Kennzeichen für eine hohe soziodemografische Belastung (Minderheit Bendahan; sp, VD), zu einem Einbezug der Berichterstattung zum Finanzausgleich in die Staatsrechnung (Minderheit Kiener Nellen; sp, BE) oder zu einer möglichen Weiterführung der temporären Abfederungsmassnahmen über das Jahr 2025 hinaus (Minderheit Bourgeois; fdp, FR) waren hingegen allesamt erfolglos.

Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (BRG 18.075)
Dossier: Revision des Finanz- und Lastenausgleichs (seit 2015)

Im Januar 2019 debattierte die FK-SR über die Standesinitiative des Kantons Luzern zu den Fehlanreizen in der NFA. Die Kommission bezweifelte, dass es sinnvoll sei, den mit der FiLaG-Revision geschmiedeten Kompromiss wegen dieser Forderung nochmals aufzuschnüren. Der Kanton Luzern verfüge zudem über die Möglichkeit von Steuererhöhungen; der Standesinitiative solle daher keine Folge gegeben werden, erklärte die Kommission.
In der Sondersession im Mai 2019 beriet der Nationalrat den Luzerner Vorschlag zusammen mit der FiLaG-Revision. Franz Grüter (svp, LU) hatte zuvor einen Minderheitsantrag auf Folge geben eingereicht und legte die Luzerner Sicht dar: Von der Beseitigung der Fehlanreize in der NFA würden Geber- und Nehmerkantone profitieren – die Initiative betreffe also nicht nur den Kanton Luzern –, erklärte er. Der Nationalrat entschied sich jedoch mit 136 zu 52 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen Folge geben. Lediglich eine Mehrheit der SVP-Fraktion sowie einzelne Parlamentarierinnen und Parlamentarier der FDP- und der CVP/EVP-Fraktion befürworteten die Standesinitiative.

Abschaffung von NFA-Fehlanreizen (Kt.Iv. 17.316)
Dossier: Revision des Finanz- und Lastenausgleichs (seit 2015)

Der Bundesrat berichtete im Rahmen der Revision des FiLaG, die Forderung aus dem Postulat Vitali (fdp, LU) durch die Prüfung eines Anreizsystems für eine Verbesserung der finanziellen Leistungsfähigkeit im Ressourcenausgleich zwischen den Kantonen im dritten Wirksamkeitsberichts zum Finanzausgleich erfüllt zu haben. Aufgrund des Zielkonflikts zwischen der Höhe des Mindestausstattungsziels, der Höhe der Dotation des Ressourcenausgleichs und dem Anreiz für ressourcen-schwache Kantone, zusätzliches Steuersubstrat anzuziehen, stellten die Erhöhung der Dotation oder die Senkung des Mindestausstattungsziels mögliche Anreize im Sinne des Postulats dar. Durch das Massnahmenpaket der KdK sei das Mindestausstattungsziel aber sogar noch erhöht worden; damit sei der Preis für eine «merkliche Verbesserung der Anreizwirkung bei den ressourcenschwachen Kantonen zu hoch». Stattdessen habe die Anpassung der Zeta-Faktoren im Rahmen der STAF die Anreize für die ressourcenschwachen Kantone, zusätzliches Steuersubstrat in Form von Gewinnen anzuziehen, deutlich vergrössert. Daher sei das Postulat als erfüllt zu erachten, weshalb es der Bundesrat zur Abschreibung beantragte. Dem pflichteten der Nationalrat und der Ständerat in der Wintersession 2018 respektive in der Sondersession 2019 stillschweigend bei.

Optimierung des nationalen Finanzausgleichs (Po. 17.3436)
Dossier: Revision des Finanz- und Lastenausgleichs (seit 2015)

Der Bundesrat untersuchte die Forderung des Postulats Fischer (glp, LU), das gültige Mindestziel der Ressourcenausstattung (85%) durch eine Mindestzielbandbreite (83-87%) zu ersetzen im Rahmen des dritten Wirksamkeitsberichts zum Finanzausgleich. Da der ressourcenschwächste Kanton mit einer Mindestzielbandbreite den Maximalbetrag dieser Bandbreite – vorgeschlagen worden waren hierfür 87 Prozent – nicht übersteigen könnte, hätte eine solche Regelung das Wachstum der Überdotation seit 2016 gebremst: Mit der aktuellen Regelung erzielte der ressourcenschwächste Kanton seither hingegen immer mehr als 87 Indexpunkte. Der Bundesrat befand, dass die Mindestzielbandbreite eine ähnliche Wirkung habe, wie das Massnahmenpaket der KdK, dass er aber die Vorschläge des Massnahmenpakets bevorzuge.
Stillschweigend schrieb der Nationalrat das Postulat in der Sondersession 2019 ab.

Planungssicherheit beim Finanzausgleich (Po. 15.4024)
Dossier: Revision des Finanz- und Lastenausgleichs (seit 2015)

Gegen Fehlanreize in der NFA insbesondere durch eine tiefere Gewichtung der Unternehmensgewinne wehrte sich der Kanton Luzern 2017 mit einer Standesinitiative. Der Regierungsrat des Kantons beklagte in der Begründung, dass die Steuerkraft und das Ressourcenpotenzial des Kantons zwar anstiegen, dadurch aber seine NFA-Einnahmen überproportional sinken würden und der Kanton somit netto Finanzmittel verliere.
Im August 2018 beschäftigte sich die FK-SR mit der Standesinitiative und stellte fest, dass sich diesbezüglich in der Zwischenzeit viel getan hatte. In Zukunft sollten die Einnahmen aus Unternehmenssteuern durch die im Rahmen der Steuervorlage 17 geplante Anpassung des Zeta-Faktors für die Berechnung des Ressourcenpotenzials weniger stark gewichtet werden. Um die Entscheidung zur mittlerweile in STAF umbenannten Steuervorlage 17 abzuwarten, verschob die Kommission ihre Entscheidung zur Standesinitiative auf einen späteren Zeitpunkt. Im Oktober 2018 beantragte sie dem Ständerat schliesslich, in Anbetracht der Integration der Problematik in das STAF und in die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich der Standesinitiative keine Folge zu geben. In der Wintersession 2018 folgte die kleine Kammer diesem Antrag stillschweigend.

Abschaffung von NFA-Fehlanreizen (Kt.Iv. 17.316)
Dossier: Revision des Finanz- und Lastenausgleichs (seit 2015)