Zur Reduktion der Luftbelastung durch den Strassenverkehr traten auf den 1. Oktober verschärfte Abgasvorschriften für neu immatrikulierte Personenwagen (US-83-Normen) sowie für schwere Motorfahrzeuge und Motorräder in Kraft. Um den Schadstoffausstoss der letzten beiden Kategorien weiter zu reduzieren, werden die Abgasnormen in den kommenden Jahren entsprechend angepasst. Ferner wurde auf den 1. April die neu vorgeschriebene obligatorische Abgaskontrolle und -wartung für leichte Motorwagen wirksam. Als erste Schweizer Stadt erhob Baden ab dem 1. März eine Busse bei Laufenlassen des Motors vor einem Rotlicht. Im Kampf gegen die Luftverschmutzung durch Autoabgase versuchte sie damit, den entsprechenden Strassenverkehrsregeln konsequent Nachachtung zu verschaffen.
- Schlagworte
- Datum
- 1. Oktober 1987
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
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- AB NR, 1987, S. 1442 f.
- AB NR, 1987, S. 1445
- AB NR, 1987, S. 1463 f.
- AB NR, 1987, S. 275 f.
- NZZ, 26.2.87; TA, 26.2.87; Bund, 10.6.87.
- TW, 12.1. und 20.1.87; Ww, 15.1.87; LNN, 29.1.87; BZ, 26.3.87.
- Verhandl. B. vers., 1987, I, S. 72
von Katrin Holenstein
Aktualisiert am 06.04.2023
Aktualisiert am 06.04.2023