Im Juni diskutierte die kleine Kammer als Erstrat den Bundesbeschluss über das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Für die innerstaatliche und internationale Bekämpfung des Menschenhandels würden durch dieses Übereinkommen rechtliche Leitlinien in den Bereichen Strafrecht, Opferhilfe, Ausländerrecht und Zeugenschutz geschaffen und die Prävention verbessert. Der Ständerat stimmte dem Bundesbeschluss einstimmig zu. Bei den Beratungen im Nationalrat stellte eine Minderheit Schwander (svp, SZ) den Antrag auf Nichteintreten mit dem Argument, dass die Schweiz bereits die grosse Mehrheit aller Punkte der Konvention erfülle und die Unterzeichnung somit kaum einen Nutzen bringen würde. Trotz dieser Einwände wurde mit 126 zu 33 Stimmen Eintreten beschlossen und der Nationalrat stimmte mit grosser Mehrheit für die Annahme des Bundesbeschlusses.
- Schlagworte
- Datum
- 23. Dezember 2011
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Akteure
- Quellen
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- AB SR, 2011, S. 472 ff.; AB NR, 2011, S. 2087 ff.
von Anita Käppeli
Aktualisiert am 12.10.2016
Aktualisiert am 12.10.2016